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   BGH, 17.07.1991 - 2 StR 230/91   

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https://dejure.org/1991,8342
BGH, 17.07.1991 - 2 StR 230/91 (https://dejure.org/1991,8342)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1991 - 2 StR 230/91 (https://dejure.org/1991,8342)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1991 - 2 StR 230/91 (https://dejure.org/1991,8342)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
    Auszug aus BGH, 17.07.1991 - 2 StR 230/91
    Der wirksame Rechtsmittelverzicht kann nicht zurückgenommen, widerrufen oder angefochten werden (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 und 5 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.1988 - 3 StR 161/88

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 17.07.1991 - 2 StR 230/91
    Der wirksame Rechtsmittelverzicht kann nicht zurückgenommen, widerrufen oder angefochten werden (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 und 5 m.w.N.).
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 368/02

    Anfragebeschluss; Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts infolge seines

    Bereits vor der Entscheidung BGHSt 43, 195 hat der 2. Strafsenat entschieden, die Unzulässigkeit einer Absprache über das Verfahrensergebnis berühre nicht die Wirksamkeit eines absprachegemäß erklärten Rechtsmittelverzichts (NStZ 1997, 611 unter Hinweis auf die Entscheidungen BGH wistra 1992, 309, 310; BGH, Beschl. vom 17. Juli 1991 - 2 StR 230/91).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Soweit es um die Wirksamkeit einer Verzichtserklärung geht, die - wie im Fall des Angeklagten J. - unzulässigerweise Gegenstand einer vorausgegangenen Urteilsabsprache war, hat der Senat im Hinblick auf die entgegenstehende Rechtsprechung des 2. Strafsenats (BGH NStZ 1997, 611 (unter Hinweis auf die Entscheidungen BGH wistra 1992, 309, 310; BGH, Beschl. vom 17. Juli 1991 - 2 StR 230/91); Beschl. vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 403/00; Beschl. vom 11. Juni 2001 - 2 StR 223/01 = NStZ-RR 2001, 334; Beschl. vom 4. Juli 2001 - 2 StR 247/01; abschwächend: Beschl. vom 7. August 2002 - 2 StR 196/02), des 1. Strafsenats (BGH NStZ 2000, 386; NStZ-RR 2002, 114) und des 5. Strafsenats (BGH, Beschl. vom 5. September 2001 - 5 StR 386/01) angefragt, ob an dieser Rechtsprechung festgehalten wird.
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung -

    Auf die Art, wie der Verzicht zustandegekommen ist, kommt es insoweit nicht an; der Bundesgerichtshof hat auch schon in anderen Fällen, in denen dem Rechtsmittelverzicht eine Absprache vorausgegangen war, die vom Angeklagten abgegebene Verzichtserklärung ohne weiteres für wirksam gehalten (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12 = wistra 1992, 309; BGH, Beschl. v. 17. Juli 1991 - 2 StR 230/91).
  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 649/98

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Verwerfung des Antrags auf

    Der Senat kann daher unter den hier gegebenen Umständen dahingestellt sein lassen, ob er dem in NStZ 1997, 611 wiedergegebenen Beschluß des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit eines absprachegemäß erklärten Rechtsmittelverzichts ungeachtet der Unzulässigkeit der Absprache (ebenso BGH wistra 1992, 309, 310; BGH, Beschluß vom 17. Juni 1991 - 2 StR 230/91) jedenfalls bei einer unzulässigen Verknüpfung der Rechtsmittelbefugnis mit der Höhe der Strafe folgen könnte (vgl. BGHSt 43, 195, 204 f.; BGH NStZ 1995, 556, 557).
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