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   BGH, 08.01.2015 - 2 StR 233/14   

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https://dejure.org/2015,1904
BGH, 08.01.2015 - 2 StR 233/14 (https://dejure.org/2015,1904)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2015 - 2 StR 233/14 (https://dejure.org/2015,1904)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 2 StR 233/14 (https://dejure.org/2015,1904)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 176 StGB
    Sexueller Missbrauch von Kindern: Berücksichtung der eigensüchtigen Einstellung des Täters und das Fehlen pädophiler Neigungen bei der Strafzumessung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Straferhöhende Bewertung des Unrechts einer Tat bei Sexualdelikten

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Berücksichtung der eigensüchtigen Einstellung des Täters und das Fehlen pädophiler Neigungen bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3
    Straferhöhende Bewertung des Unrechts einer Tat bei Sexualdelikten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klassischer Fehler XXI: Das "Unrecht der Tat” führt zur Straferhöhung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 333
  • NStZ-RR 2015, 139
  • NStZ-RR 2015, 366
  • StV 2015, 487
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz

    Mit der Erwägung, der Angeklagte sei vom Opfer nicht provoziert worden, wird daher zu Lasten des Angeklagten unzulässig das Fehlen eines Milderungsgrunds in die Strafzumessung eingestellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2013 - 1 StR 525/13, NStZ 2015, 517; vom 8. Januar 2015 - 2 StR 233/14, NStZ 2015, 333 f. und vom 15. September 2015 - 2 StR 21/15, NStZ-RR 2016, 40).
  • BGH, 15.09.2015 - 2 StR 21/15

    Strafzumessung (keine Berücksichtigung fehlender mildernder Umstände zu Lasten

    Mit der Erwägung des Tatgerichts wird damit zu Lasten des Angeklagten unzulässigerweise das Fehlen eines Milderungsgrundes in die Strafzumessung eingestellt (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 233/14).
  • BGH, 03.08.2021 - 2 StR 217/21

    Grundsätze der Strafzumessung (minder schwerer Fall: straferhöhende

    b) Diese Erwägungen lassen besorgen, dass die Strafkammer dem an amyotropher Lateralsklerose leidenden Angeklagten die Begehung der Straftat als solche vorgehalten hat, ohne dass Besonderheiten vorliegen, die es rechtfertigen könnten, das Unrecht der Tat straferhöhend zu werten, und damit gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 332/10, StV 2011, 224; Senat, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 233/14 mwN).
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