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   BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81   

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BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81 (https://dejure.org/1981,1000)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1981 - 2 StR 235/81 (https://dejure.org/1981,1000)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1981 - 2 StR 235/81 (https://dejure.org/1981,1000)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mißbilligter Erfolg - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen - Konsument - Gewahrsam der Polizei - Umsatz

Papierfundstellen

  • StV 1981, 549
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81
    Mißbilligter Erfolg im Sinne des Straftatbestands des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist aber nur ein solcher Vorgang, der das Rauschgift auf dem Weg zum Konsumenten weiterbringt, nicht dagegen ein Umsatz, durch den es der Polizei in die Hände gespielt und damit aus dem Verkehr gezogen wird (BGH, Urteile vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72 = bei Dallinger MDR 1973, 554 ; vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74; Beschluß vom 10. September 1980 - 3 StR 218/80).
  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74

    Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81
    Mißbilligter Erfolg im Sinne des Straftatbestands des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist aber nur ein solcher Vorgang, der das Rauschgift auf dem Weg zum Konsumenten weiterbringt, nicht dagegen ein Umsatz, durch den es der Polizei in die Hände gespielt und damit aus dem Verkehr gezogen wird (BGH, Urteile vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72 = bei Dallinger MDR 1973, 554 ; vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74; Beschluß vom 10. September 1980 - 3 StR 218/80).
  • BGH, 03.04.1980 - 4 StR 78/80

    Anforderungen an den Tötungsvorsatz bei der Abgabe unkontrollierter Schüsse

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81
    Denn wegen Beihilfe kann nur bestraft werden, wer den zur Vollendung der Haupttat erforderlichen Erfolg, die Verletzung des durch den Straftatbestand geschützten Rechtsgutes, wollte oder - bei bedingtem Vorsatz - doch damit rechnete und die Unterstützungshandlung auch für diesen Fall vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 441/77; zur Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit allgemein vgl. BGHSt 2, 279 [282]; 7, 363 [370]; 14, 240 [256, 257]; BGH, Urteile vom 6. Mai 1980 - 4 StR 87/80 - und vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80).
  • BGH, 10.09.1980 - 3 StR 218/80

    Verstoßen von CID-Beamten gegen ein gesetzliches Verbot und die guten Sitten bei

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81
    Mißbilligter Erfolg im Sinne des Straftatbestands des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist aber nur ein solcher Vorgang, der das Rauschgift auf dem Weg zum Konsumenten weiterbringt, nicht dagegen ein Umsatz, durch den es der Polizei in die Hände gespielt und damit aus dem Verkehr gezogen wird (BGH, Urteile vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72 = bei Dallinger MDR 1973, 554 ; vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74; Beschluß vom 10. September 1980 - 3 StR 218/80).
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81
    Denn wegen Beihilfe kann nur bestraft werden, wer den zur Vollendung der Haupttat erforderlichen Erfolg, die Verletzung des durch den Straftatbestand geschützten Rechtsgutes, wollte oder - bei bedingtem Vorsatz - doch damit rechnete und die Unterstützungshandlung auch für diesen Fall vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 441/77; zur Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit allgemein vgl. BGHSt 2, 279 [282]; 7, 363 [370]; 14, 240 [256, 257]; BGH, Urteile vom 6. Mai 1980 - 4 StR 87/80 - und vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81
    Denn wegen Beihilfe kann nur bestraft werden, wer den zur Vollendung der Haupttat erforderlichen Erfolg, die Verletzung des durch den Straftatbestand geschützten Rechtsgutes, wollte oder - bei bedingtem Vorsatz - doch damit rechnete und die Unterstützungshandlung auch für diesen Fall vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 441/77; zur Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit allgemein vgl. BGHSt 2, 279 [282]; 7, 363 [370]; 14, 240 [256, 257]; BGH, Urteile vom 6. Mai 1980 - 4 StR 87/80 - und vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80).
  • BGH, 13.04.1960 - 2 StR 593/59

    Walter Hallstein

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81
    Denn wegen Beihilfe kann nur bestraft werden, wer den zur Vollendung der Haupttat erforderlichen Erfolg, die Verletzung des durch den Straftatbestand geschützten Rechtsgutes, wollte oder - bei bedingtem Vorsatz - doch damit rechnete und die Unterstützungshandlung auch für diesen Fall vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 441/77; zur Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit allgemein vgl. BGHSt 2, 279 [282]; 7, 363 [370]; 14, 240 [256, 257]; BGH, Urteile vom 6. Mai 1980 - 4 StR 87/80 - und vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80).
  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 441/77

    Vorlegen hinreichender Anhaltspunkte bei Einlegung einer Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81
    Denn wegen Beihilfe kann nur bestraft werden, wer den zur Vollendung der Haupttat erforderlichen Erfolg, die Verletzung des durch den Straftatbestand geschützten Rechtsgutes, wollte oder - bei bedingtem Vorsatz - doch damit rechnete und die Unterstützungshandlung auch für diesen Fall vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 441/77; zur Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit allgemein vgl. BGHSt 2, 279 [282]; 7, 363 [370]; 14, 240 [256, 257]; BGH, Urteile vom 6. Mai 1980 - 4 StR 87/80 - und vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80).
  • BGH, 06.05.1980 - 4 StR 87/80

    Versuchter Mord in Tateinheit mit Diebstahl - Gefährlicher Eingriff in den

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81
    Denn wegen Beihilfe kann nur bestraft werden, wer den zur Vollendung der Haupttat erforderlichen Erfolg, die Verletzung des durch den Straftatbestand geschützten Rechtsgutes, wollte oder - bei bedingtem Vorsatz - doch damit rechnete und die Unterstützungshandlung auch für diesen Fall vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 441/77; zur Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit allgemein vgl. BGHSt 2, 279 [282]; 7, 363 [370]; 14, 240 [256, 257]; BGH, Urteile vom 6. Mai 1980 - 4 StR 87/80 - und vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80).
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß derjenige, der Betäubungsmittel der Polizei in die Hände spielen und damit erreichen will, daß sie aus dem Verkehr gezogen werden, nicht auf den Umsatz des Stoffes abzielt und damit schon nicht Teilnehmer eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist (BGH StV 1981, 549; 1988, 432, 433 m.w.N.).
  • BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten

    Er ist damit schon nicht strafbarer Teilnehmer eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1972 - 1 StR 657/72 - bei Dallinger MDR 1973, 554; BGH StV 1981, 549; BGH, Urteil vom 2. Mai 1984 - 2 StR 129/84).
  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 68/13

    Keine vollendete Anstiftung bei Kenntnis des Teilnehmers von der Untauglichkeit

    Der Anstifter oder Gehilfe muss jedoch die Tatvollendung der Haupttat wollen (BGH, Urteil vom 3. Juni 1981 - 2 StR 235/81; MK-Joecks, StGB 2. Aufl., § 26 Rn. 62; Schönke/Schröder-Heine, StGB, 28. Aufl., Vorbem. §§ 25 ff. Rn. 17; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 26 Rn. 12).
  • BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97

    Möglichkeit eines Hindernisses für die Durchsetzung des staatlichen

    Zwar ist die staatliche Beteiligung an einem Drogengeschäft, die darauf zielt, Betäubungsmittel aus dem Verkehr zu ziehen, nicht mißbilligenswert (vgl. BGH StV 1981, 549; Podolsky, Wahrnehmung, Ermittlung und Verfolgung neuerer Kriminalitätsformen in Deutschland, 1995 S. 196 ff.; Roxin in LK 11. Aufl. § 26 Rdn. 72 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.03.2003 - 1 StR 9/03

    Zweifelssatz; Ernsthaftigkeit des Verkaufsangebots als Voraussetzung des

    Der hinter der formellen Tatbestandserfüllung der Anstiftung zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegende materielle Unrechtserfolg - die Gefährdung des Rechtsguts der allgemeinen und individuellen Gesundheit - konnte vorliegend aus Sicht des Angeklagten nicht eintreten (vgl. OLG Oldenburg, NJW 1999, 2751 f.; BGH StV 1981, 549).
  • OLG Oldenburg, 04.03.1999 - Ss 40/99

    Agent provocateur ist stets bei Ausführung der von ihm hervorgerufenen Straftat

    Will der Provokateur dies nicht und kann er annehmen, daß die Gefährdung des Rechtsguts durch ein Eingreifen staatlicher Behörden verhindert wird, kann ihm ein strafbares Verhalten mangels Vorsatzes nicht zur Last gelegt werden, vgl. BGH StV 1981, 549.
  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91

    Zeitpunkt der vollendeten Btm-Einfuhr

    Die Rechtsprechung, auf welche die Stellungnahme des Generalbundesanwalts verweist, betrifft durchweg Fälle, in welchen Rauschgiftgeschäfte von V-Männern der Polizei bereits mit der Absicht begonnen wurden, die jeweilige Rauschgiftmenge nicht in den Handel gelangen zu lassen (vgl. BGH, StV 1981, S. 549 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 129/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Folgen

    Außerdem sind die rechtlichen Erwägungen teilweise unklar: Wenn der Angeklagte glaubte, D. sei in der Rauschgiftbekämpfung tätig, das ihm übergebene Rauschgift gelange somit an eine zuständige Behörde und werde aus dem Verkehr gezogen, war seine Vorstellung zutreffend und sein Verhalten nicht strafbar (BGH, Urteil vom 3. Juni 1981 - 2 StR 235/81 = Strafverteidiger 1981, 549 = bei Holtz MDR 1981, 808).
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