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   BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90   

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https://dejure.org/1990,2715
BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90 (https://dejure.org/1990,2715)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1990 - 2 StR 237/90 (https://dejure.org/1990,2715)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1990 - 2 StR 237/90 (https://dejure.org/1990,2715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Genügen der Anforderungen an den Umfang einer Vertreterkette durch eine im Geschäftsverteilungsplan des Gerichts vorgesehene Ringvertretung - Kollidieren von bereits angesetzten Hauptverhandlungsterminen für die Vertretungsrechter mit dem Vertretungsfall - Bestimmung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 195
  • StV 1993, 397
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77

    Änderung der Besetzung der Spruchkörper im Laufe des Geschäftsjahres wegen einer

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90
    Diese Anzahl von Vertretern wird den vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen an den Umfang der "Vertreterkette" gerecht, selbst wenn man berücksichtigt, daß alle Strafkammern nur mit der gesetzlichen Mindestzahl von Richtern (§ 76 Abs. 1 GVG) besetzt waren (vgl. BGHSt 27, 209; BGH StV 1987, 514; BGH, Urt. v. 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 - und Beschl. v. 9. Februar 1988 - 5 StR 6/88).

    Nachdem damit feststand, daß die Vertretungsregelung der Geschäftsverteilung für das Jahr 1988 für den Fall der Vertretung des Richters am Landgericht B. im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer versagte, weil alle Richter der Vertreterkette verhindert waren, durfte das Präsidium des Landgerichts im Rahmen des § 21 e Abs. 3 GVG einen zeitweiligen Vertreter für den Richter am Landgericht B. bestimmen (BGHSt 27, 209; BGH, Urt. v. 18. September 1985 - 2 StR 378/85 - vgl. auch BGH StV 1987, 514).

  • BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87

    Präklusion der Rüge ordnungswidriger Gerichtsbesetzung - Mitteilung der Besetzung

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90
    Diese Anzahl von Vertretern wird den vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen an den Umfang der "Vertreterkette" gerecht, selbst wenn man berücksichtigt, daß alle Strafkammern nur mit der gesetzlichen Mindestzahl von Richtern (§ 76 Abs. 1 GVG) besetzt waren (vgl. BGHSt 27, 209; BGH StV 1987, 514; BGH, Urt. v. 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 - und Beschl. v. 9. Februar 1988 - 5 StR 6/88).

    Nachdem damit feststand, daß die Vertretungsregelung der Geschäftsverteilung für das Jahr 1988 für den Fall der Vertretung des Richters am Landgericht B. im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer versagte, weil alle Richter der Vertreterkette verhindert waren, durfte das Präsidium des Landgerichts im Rahmen des § 21 e Abs. 3 GVG einen zeitweiligen Vertreter für den Richter am Landgericht B. bestimmen (BGHSt 27, 209; BGH, Urt. v. 18. September 1985 - 2 StR 378/85 - vgl. auch BGH StV 1987, 514).

  • BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62

    Vera Brühne

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90
    In einem solchen Fall hat der Präsident des Landgerichts nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen, ob ein als Vertreter in Frage kommender Richter an einem Dienstgeschäft durch ein anderes verhindert ist, und an welchem (BGHSt 18, 162 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]).
  • BGH, 18.09.1985 - 2 StR 378/85

    Situationsverkennung nach Banküberfall - §§ 239a Abs. 3, 239b Abs. 2 StGB setzen

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90
    Nachdem damit feststand, daß die Vertretungsregelung der Geschäftsverteilung für das Jahr 1988 für den Fall der Vertretung des Richters am Landgericht B. im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer versagte, weil alle Richter der Vertreterkette verhindert waren, durfte das Präsidium des Landgerichts im Rahmen des § 21 e Abs. 3 GVG einen zeitweiligen Vertreter für den Richter am Landgericht B. bestimmen (BGHSt 27, 209; BGH, Urt. v. 18. September 1985 - 2 StR 378/85 - vgl. auch BGH StV 1987, 514).
  • BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86

    Vorschriftsmäßigkeit der Besetzung eines Gerichts bei einer Vertretungsregelung

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90
    Diese Anzahl von Vertretern wird den vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen an den Umfang der "Vertreterkette" gerecht, selbst wenn man berücksichtigt, daß alle Strafkammern nur mit der gesetzlichen Mindestzahl von Richtern (§ 76 Abs. 1 GVG) besetzt waren (vgl. BGHSt 27, 209; BGH StV 1987, 514; BGH, Urt. v. 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 - und Beschl. v. 9. Februar 1988 - 5 StR 6/88).
  • BGH, 09.02.1988 - 5 StR 6/88

    Nicht ordnungsgemäße Besetzung des Schwurgerichts aufgrund eines unzureichenden

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90
    Diese Anzahl von Vertretern wird den vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen an den Umfang der "Vertreterkette" gerecht, selbst wenn man berücksichtigt, daß alle Strafkammern nur mit der gesetzlichen Mindestzahl von Richtern (§ 76 Abs. 1 GVG) besetzt waren (vgl. BGHSt 27, 209; BGH StV 1987, 514; BGH, Urt. v. 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 - und Beschl. v. 9. Februar 1988 - 5 StR 6/88).
  • BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15

    Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; strenger Maßstab; Bestellung eines

    Vielmehr hätte eine auf Dauer angelegte Erweiterung der Vertreterreihe nach abstrakten, verfassungsrechtlich durch Art. 101 Abs. 1 GG gebotenen Grundsätzen erfolgen müssen, wie sie etwa in Form einer "Ringvertretung' realisiert werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1990 - 2 StR 237/90, NStZ 1991, 195, 196; vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 426/90, StV 1993, 398).
  • BGH, 19.12.1990 - 2 StR 426/90

    Rechtmäßigkeit der Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 237/90), wird diese Anzahl von Vertretern den vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen an den Umfang der "Vertreterkette" gerecht.
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