Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1964 - 2 StR 238/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,3681
BGH, 08.07.1964 - 2 StR 238/64 (https://dejure.org/1964,3681)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1964 - 2 StR 238/64 (https://dejure.org/1964,3681)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1964 - 2 StR 238/64 (https://dejure.org/1964,3681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,3681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.08.1960 - 4 StR 48/60
    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - 2 StR 238/64
    Die Gründe der Entscheidung des 4. Strafsenatsvom 12. August 1960 - 4 StR 48/60 (NJW 1960, 2156) treffen hier nicht zu; denn in dem dort entschiedenen Falle sollte die Zeugin, obwohl sie die Aussage verweigert hatte, in dem Verfahren gegen ihren Ehemann im Sitzungssaal verbleiben, weil man davon eine wahrheitsgemäße Aussage ihrer Tochter erwartete.
  • BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - 2 StR 238/64
    Eine darüber hinausgehende Einschränkung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung des Richters hat dies aber nicht zur Folge (BGHSt 2, 351, 353) [BGH 08.05.1952 - 3 StR 1199/51].
  • BGH, 18.08.2020 - 5 StR 175/20

    Verurteilung wegen Mordes gegen vier Angehörige der Leipziger "Hells Angels"

    Dies gilt gleichermaßen, wenn ein Angeklagter oder Zeuge die Aussage oder das Zeugnis berechtigt verweigert (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1964 - 2 StR 238/64, GA 1965, 108 für § 52 StPO; Sander, aaO Rn. 16; aufgrund unzutreffender redaktioneller Leitsatzbildung missverständlich rezipiert dagegen BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 5 StR 350/93 in StV 1993, 458).

    Ein solcher Vorgang ist, soweit sich die wahrgenommenen Umstände offen darbieten, kein Teil einer verfahrensrechtlichen Inaugenscheinnahme (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 183/73; Ott, aaO Rn. 40; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Juli 1964 - 2 StR 238/64, aaO; abweichend Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 86 Rn. 14 mwN für den Fall der Einlassungs- oder Aussageverweigerung; anders bei Zuhörern, vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 1995 - 3 StR 545/94, NStZ 1995, 609).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht