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   BGH, 22.07.2009 - 2 StR 240/09   

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https://dejure.org/2009,9722
BGH, 22.07.2009 - 2 StR 240/09 (https://dejure.org/2009,9722)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2009 - 2 StR 240/09 (https://dejure.org/2009,9722)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09 (https://dejure.org/2009,9722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit einer Maßregel im Falle einer Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden bei gleichzeitiger Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 63; ; JGG § 5 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 354 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 19/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen der Waffe durch

    Angesichts dessen ist das Tatgericht grundsätzlich gehalten, auch bei einem nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden die Voraussetzungen von § 5 Abs. 3 JGG zu erörtern (siehe nur BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09, NStZ-RR 2009, 354 mwN).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im

    Erforderlich ist ein zusätzliches Bedürfnis für die Verhängung einer Jugendstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09).
  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13

    Erörterungsmangel zum Absehen von einer Jugendstrafe bei Anordnung der

    b) Der Senat hat geprüft, ob sich gleichwohl ohne weiteres aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe von selbst versteht, dass eine Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09).

    c) Schon angesichts des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringung kann auch die Unterbringungsanordnung keinen Bestand haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09 und vom 27. Mai 2008 - 3 StR 131/08 mwN).

  • BGH, 30.03.2010 - 4 StR 45/10

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09 m.w.N.; zur auch deshalb gebotenen Aufhebung der Maßregel nach § 63 StGB: BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 131/08).
  • BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gleichzeitige

    Dies führt wegen des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringungsanordnung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13 aaO; vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09) zur Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruches.
  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

    Die Verhängung der Jugendstrafe ist deshalb entbehrlich, da der Gefährlichkeit des Angeklagten gerade durch die Unterbringung entgegengewirkt wird (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2015, Az. 4 StR 387/15; Beschluss vom 22.07.2009, Az. 2 StR 240/09).
  • BGH, 21.07.2015 - 1 StR 105/15

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe

    Aus den Urteilsgründen ergibt sich angesichts der Schwere der Tat aber gleichwohl ohne weiteres, dass eine Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG ausscheidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09; vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13 und vom 23. Juni 2015 - 1 StR 243/15).
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