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   BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59   

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https://dejure.org/1959,431
BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59 (https://dejure.org/1959,431)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1959 - 2 StR 240/59 (https://dejure.org/1959,431)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1959 - 2 StR 240/59 (https://dejure.org/1959,431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Führung des Kraftfahrzeugs - Verbotene Bestellung - Verbotene Ermöglichung - Halter des Kraftfahrzeugs - Überlassen der Verrichtung - Bewegungsvorgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG (a.F.) § 24 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 226
  • NJW 1959, 1883
  • MDR 1959, 942
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß mehrere selbständige Handlungen nicht durch eine tateinheitlich begangene minderschwere fortgesetzte Straftat zu einer Einheit zusammengefaßt werden können (BGHSt 1, 67).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 384/54

    Behandlung eines zehnjährigen Mädchens an den Genitalien gegen den Willen der

    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59
    Dies trifft jedoch nicht zu; sie entspricht der ständigen Rechtsprechung (RGSt 10, 372; BGHSt 7, 129, 132) [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54] .
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59
    War schon früher eine Gesamtstrafe ausgesprochen, so ist das seitliche Verhältnis der einbezogenen früheren Verurteilung zu den jetzt abgeurteilten Taten maßgebend (BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55] mit Nachweisen).
  • BGH, 10.05.1957 - 1 StR 58/57
    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59
    Die Entziehung der Fahrerlaubnis wäre entgegen der Meinung der Revision rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 5, 179), die Einziehung des Kraftwagens rechtlich zulässig (vgl. BGHSt 8, 205; 10, 333) [BGH 10.05.1957 - 1 StR 58/57] .
  • BGH, 29.05.1957 - 2 StR 195/57
    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59
    Die Entziehung der Fahrerlaubnis wäre entgegen der Meinung der Revision rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 5, 179), die Einziehung des Kraftwagens rechtlich zulässig (vgl. BGHSt 8, 205; 10, 333) [BGH 10.05.1957 - 1 StR 58/57] .
  • BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59
    Die einbezogene Gefängnisstrafe von sechs Wochen kommt auch nicht "in Wegfall"; es sei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 12, 99 verwiesen.
  • RG, 28.04.1899 - 1158/99

    Aus welchen Gesichtspunkten ist die Frage zu entscheiden, ob verschiedene

    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59
    Die Annahme einer selbständigen Tat neben dem Vergehen der Beleidigung im Falle Sch. ist rechtlich nicht zu beanstanden (RGSt 32, 137).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59
    Die Entziehung der Fahrerlaubnis wäre entgegen der Meinung der Revision rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 5, 179), die Einziehung des Kraftwagens rechtlich zulässig (vgl. BGHSt 8, 205; 10, 333) [BGH 10.05.1957 - 1 StR 58/57] .
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 542/53
    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59
    Die Entziehung der Fahrerlaubnis wäre entgegen der Meinung der Revision rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 5, 179), die Einziehung des Kraftwagens rechtlich zulässig (vgl. BGHSt 8, 205; 10, 333) [BGH 10.05.1957 - 1 StR 58/57] .
  • RG, 15.03.1937 - 5 D 152/37

    Das Verbrechen gegen den § 175 a Nr. 3 StGB. kann gegen denselben Minderjährigen

    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59
    Sie nimmt zu Recht an, der Angeklagte habe die Jungen mehrmals zur Unzucht verführt; denn diese waren, wie das Urteil feststellt, auch nach der ersten Verführung zu weiteren Unzuchtshandlungen nicht bereit; sie wurden vielmehr hierzu jeweils durch neuerliche Einwirkungen des Angeklagten geneigt gemacht (RGSt 71, 111).
  • RG, 02.05.1884 - 971/84

    Setzt die Beleidigung das Bewußtsein der Ehre und des ehrenkränkenden Charakters

  • BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des

    Dass er sich dabei ein solches Eingreifen im Notfall vorbehält, qualifiziert ihn im Zeitpunkt der hier zu beurteilenden Tathandlung nicht als Fahrzeugführer (BGH, Urteil vom 9. Juli 1959 - 2 StR 240/59, BGHSt 13, 226, 227 f.; OLG Dresden, NJW 2006, 1013, 1014; OLG Düsseldorf, DAR 2014, 40, 41; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 316 StGB Rn. 5; König in LK-StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 41 f.; ders., DAR 2003, 448 und DAR 2014, 363, 370; Schönke/Schröder - Sternberg-Lieben/Hecker, StGB, 29. Aufl., § 316 Rn. 20; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 315c Rn. 3; MüKo-StGB/Pegel, 2. Aufl., § 315c Rn. 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker - Burmann, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 316 StGB Rn. 2, Mitsch, NZV 2011, 281, 282; Grupp/Kinzig, NStZ 2007, 132, 136; Renzikowski in Matt/Renzikowski, StGB, § 316 Rn. 41, Zieschang in NK-StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 10; Weigel, DAR 2014, 41 f.; Scheidler, DAR 2009, 403, 404; Heinrich, DAR 2009, 402, 403; Joerden, BA 40 (2003), 104, 106; aA OLG Bamberg NJW 2009, 2393; AG Cottbus, DAR 2003, 476; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315c Rn. 4; SK-StGB/Wolters, § 316 Rn. 13 (Stand: März 2012); Tolksdorf, Festschrift für 12 Nehm, 2006, S. 437, 441; Blum/Weber, NZV 2007, 228, 229; vgl. OLG Karlsruhe, VRS 64, 153, 157; OLG Hamm, VRS 37, 281, 282; Geppert in LK-StGB, 12. Aufl., § 69 Rn. 29; vgl. auch BGH (Zivilsenat), Urteil vom 22. März 1977 - VI ZR 80/75, VRS 52, 408, 409).
  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88

    Begriff des Führens eines Fahrzeugs

    Auch zum Begriff des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis (§ 24 StVG aF = § 21 StVG) hat der Senat entschieden, daß es auf den "Bewegungsvorgang" ankomme (BGHSt 13, 226) oder das "Abrollenlassen" eines Kraftfahrzeugs (BGHSt 14, 185), wobei der Motorkraft als Ursache der Bewegung keine Bedeutung zukommt.
  • OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05

    Trunkenheit; Fahruntüchtigkeit

    Ohne Einfluss auf die rechtliche Bewertung ist dabei, dass der Beifahrer sich vorbehält, im Notfall einzugreifen und die Führung des Fahrzeuges zu übernehmen (BGHSt 13, 226 [227 f.]).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs

    In diesem Sinne hat der Senat bereits entschieden, daß bei Aufgabenteilung zwischen zwei Fahrzeuginsassen in der Weise, daß der eine steuert, während der andere Kupplung, Gas und Bremse bedient, beide als Führer des Kraftfahrzeuges anzusehen sind (BGHSt 13, 226, 227).
  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755

    Führen eines Fahrrads

    Auch zum Begriff des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es auf den "Bewegungsvorgang" (U.v. 9.7.1959 - 2 StR 240/59 - BGHSt 13, 226) oder das "Abrollenlassen" eines Kraftfahrzeugs (B.v. 29.3.1960 - StR 55/60 - BGHSt 14, 185) ankommt, wobei der Motorkraft als Ursache der Bewegung keine Bedeutung zukommt.
  • BGH, 29.03.1960 - 4 StR 55/60

    Lenken eines allein durch seine Schwerkraft auf abschüssiger Bahn rollenden

    Daß hierunter auch die Vornahme nur einzelner für die Fortbewegung des Kraftfahrzeuge wesentlicher Verrichtungen, z.B. die Bedienung des Lenkrades oder der Bremsen, fällt, hat der Bundesgerichtshof sowohl zu § 24 Abs. 2 StGB als auch zu § 315 a Abs. 1 Nr. 2 StGB ausgesprochen (BGHSt 13, 226; BGH 4 StR 577/59 vom 5. Februar 1960, zum Abdruck in der Verkehrsrechtssammlung bestimmt).
  • BGH, 22.03.1977 - VI ZR 80/75

    Begriff des Führers des Kraftfahrzeugs; Schieben eines nicht betriebsbereiten Kfz

    Dabei wird es in der Regel auch keine Rolle spielen, ob das Fahrzeug sich mit eigener Motorkraft fortbewegt, oder ob es vermittels der Schwerkraft eine Gefällstrecke herunterrollt oder auch nur von anderen geschoben wird (vgl. dazu BGHSt 13, 226 = VRS 17, 289 und BGHSt 14, 185 ff - VRS 18, 452; ferner OLG Bremen VRS 28, 445 f; OLG Celle VRS 28, 279; OLG Hamburg VRS 32, 452 = VerkM 1967, 31).
  • VGH Bayern, 21.03.2016 - 11 CS 16.175

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge - Begriff des "Führens"

    Auch zum Begriff des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es auf den "Bewegungsvorgang" (U.v. 9.7.1959 - 2 StR 240/59 - BGHSt 13, 226) oder das "Abrollenlassen" eines Kraftfahrzeugs (B.v. 29.3.1960 - StR 55/60 - BGHSt 14, 185) ankommt, wobei der Motorkraft als Ursache der Bewegung keine Bedeutung zukommt.
  • BGH, 05.02.1960 - 4 StR 577/59

    Strafbarkeit wegen Volltrunkenheit - Zwingen einer Person zum Führen eines

    Zum Begriff der Führung eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 24 Abs. 2 StVG hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung 2 StB 240/59 vom 9. Juli 1959 (BGHSt 13, 226) u.a. ausgeführt, die Gefährdung, der diese Bestimmung begegnen will, trete nicht erst dann ein, wenn jemand alle mechanischen Einrichtungen des Fahrzeugs, soweit sie wesentlich sind, bedient.
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