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   BGH, 27.07.2005 - 2 StR 241/05   

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https://dejure.org/2005,10746
BGH, 27.07.2005 - 2 StR 241/05 (https://dejure.org/2005,10746)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2005 - 2 StR 241/05 (https://dejure.org/2005,10746)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05 (https://dejure.org/2005,10746)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben; Anforderungen an das Vorliegen einer nicht geringen Menge bei überwiegendem Eigenkonsum

  • Judicialis

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 357; ; StGB § 73; ; StGB § 73 a; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a § 30
    Nicht geringe Menge bei Marihuana

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 241/05
    Die demnach jeweils eingeführte Mindestmenge von 10 mg THC überstieg den bei 7, 5 mg (richtig: 7,5 g, Anm. d. Bearb.) THC liegenden Grenzwert der nicht geringen Menge (BGHSt 42, 1 ff.).
  • BGH, 19.01.2005 - 2 StR 402/04

    Verfallsanordnung (hinreichende Tatsachengrundlage für die Schätzung des

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 241/05
    Dies wird der neu entscheidende Tatrichter nachzuholen und dabei auch zu erwägen haben, ob eine Verfallsanordnung für die Angeklagten eine unbillige Härte im Sinne des § 73 c Abs. 1 Satz 1 StGB bedeuten würde oder ob in Ausübung des durch § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB eingeräumten Ermessens von einem Verfall ganz oder teilweise abgesehen werden soll (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 2005 - 2 StR 402/04).
  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 307/18

    Vermögensabschöpfung (formlose Einziehung; Verzicht des Angeklagten auf

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, war zum alten Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung anerkannt, dass der Verzicht auf die Herausgabe sichergestellter Gegenstände durch den Angeklagten die Anordnung der Einziehung oder des Verfalls entbehrlich machte; eine gerichtliche Einziehungs- bzw. Verfallsentscheidung wurde in solchen Fällen als überflüssig und unverhältnismäßig angesehen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05, juris Rn. 13; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16, juris Rn. 2; vom 11. Oktober 2017 - 2 StR 365/17, juris Rn. 5).
  • BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17

    Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei

    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass es der Anordnung der Einziehung bzw. des Verfalls sichergestellter Gegenstände regelmäßig nicht bedarf, wenn ein Angeklagter auf deren Rückgabe wirksam verzichtet hat (siehe nur BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, 84, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; KG, NStZ-RR 2005, 358, 359).
  • BGH, 20.03.2019 - 3 StR 67/19

    Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz

    a) Zum alten Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung war anerkannt, dass der Verzicht auf die Herausgabe sichergestellter Gegenstände durch den Angeklagten die Anordnung der Einziehung oder des Verfalls entbehrlich machte; eine gerichtliche Einziehungs- bzw. Verfallsentscheidung wurde in solchen Fällen als überflüssig angesehen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05, juris Rn. 13; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16, juris Rn. 2; vom 11. Oktober 2017 - 2 StR 365/17, juris Rn. 5).
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Das gilt auch im Jugendstrafrecht (BGH, Urt. vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05; vgl. auch Senat, Beschl. vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99 zu Jugendstrafe und Maßregel nach §§ 69, 69 a StGB sowie Eisenberg JGG 14. Aufl. § 55 Rdn. 17).
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