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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81   

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BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81 (https://dejure.org/1981,649)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1981 - 2 StR 242/81 (https://dejure.org/1981,649)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1981 - 2 StR 242/81 (https://dejure.org/1981,649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht - Abtrennung einer nur Erwachsene betreffenden Sache nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Zulässigkeit der Abgabe an ein für allgemeine Strafsachen zuständiges Gericht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Abgabe einer Jugendsache nach Eröffnung der Hauptversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG (1975) § 47a, § 103 Abs. 2, 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 260
  • NJW 1982, 454
  • MDR 1982, 244
  • NStZ 1982, 119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1980 - 5 StR 12/80

    Zuständigkeit einer Jugendkammer bei gleichzeitigem Verfahren gegen

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81
    Eine den §§ 6 a, 16 oder 222 a StPO entsprechende Vorschrift sieht das Gesetz im Verhältnis zwischen Erwachsenengericht und Jugendgericht nicht vor (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 1980 - 5 StR 12/80 - und vom 26. November 1981 - 2 StR 689/80).
  • BGH, 26.11.1980 - 2 StR 689/80

    Verurteilung durch die große Strafkammer des Landgerichts trotz Zuständigkeit der

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81
    Eine den §§ 6 a, 16 oder 222 a StPO entsprechende Vorschrift sieht das Gesetz im Verhältnis zwischen Erwachsenengericht und Jugendgericht nicht vor (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 1980 - 5 StR 12/80 - und vom 26. November 1981 - 2 StR 689/80).
  • BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Heroin in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81
    Aus diesen Gründen muß auch die Zurückverweisung an die Jugendkammer erfolgen (BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81).
  • BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75

    Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81
    Vielmehr hat der Tatrichter in jeder Lage des Verfahrens von Amts, wegen zu prüfen, ob das Jugendgericht oder das Erwachsenengericht zuständig ist (BGHSt 26, 191, 199 [BGH 25.08.1975 - 2 StR 309/75]; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Ergänzungsband § 209 Rdn. 18).
  • BayObLG, 11.06.1980 - RReg. 5 St 195/79
    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81
    Diese Gesamtregelung führt bei Berücksichtigung des mit ihr verfolgten Zwecks zu der Auslegung, daß der neu geschaffene § 47 a JGG der aus dem alten Recht unverändert beibehaltenen Vorschrift des § 103 Abs. 3 JGG vorgeht und deren Anwendungsbereich entsprechend einschränkt (BayObLGSt 1980, 46; Brunner, JGG 6. Aufl. § 47 a Rdn. 3, 4, § 103 Rdn. 13, 14; Rieß a.a.O. § 209 a Rdn. 27; Paulus in KMR, StPO 7. Aufl. Rdn. 65 vor § 1, § 4 Rdn. 13).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auch die Entscheidung BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81], auf die in der Folgezeit - neben der Entscheidung vom 16. Oktober 1981 - zur Begründung zumeist Bezug genommen wurde (z.B. BGH StV 1984, 409, 410), betrifft einen anderen Fall.

    Die Erwägungen, die der Regelung des § 47 a JGG zugrunde liegen (vgl. BGHSt 30, 260, 262) [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81], treffen für die beim Revisionsgericht bestehende Verfahrenslage nicht zu.

  • BGH, 23.05.2002 - 3 StR 58/02

    Strafkammer; Jugendkammer; Eröffnungsbeschluss; Zuständigkeitsrüge; Verweisung;

    Eine dem § 6a StPO entsprechende Vorschrift sieht das Gesetz für das Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht nicht vor (BGHSt 30, 260; BGH StV 1981, 77, Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 338 Rdn. 77 m. w. N.; Rieß in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 209 a Rdn. 46).
  • BGH, 09.10.2002 - 2 StR 344/02

    Heranwachsender (Zuständigkeit; Tateinheit; Teilidentität); unerlaubter Besitz

    Mithin ist das angefochtene Urteil aufzuheben, ohne daß es eines Eingehens auf die weiteren Verfahrens- und Sachrügen bedürfte; auch darauf, ob der Beschwerdeführer die Unzuständigkeit der Strafkammer rechtzeitig gerügt hatte, kommt es nicht an, da § 6 a StPO im Verhältnis zur Jugendgerichtsbarkeit keine Anwendung findet (BGHSt 30, 260).".
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Die Rüge ist - unabhängig davon, ob die Angeklagten den Einwand bereits in der Hauptverhandlung geltend gemacht hatten - zulässig (BGH, Urteil vom 4. November 1981 - 2 StR 242/81 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), indes unbegründet.
  • BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87

    Präklusion der Rüge ordnungswidriger Gerichtsbesetzung - Mitteilung der Besetzung

    Obwohl sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, ist wiederum eine Jugendkammer zuständig (BGHSt 30, 260 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81]).
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

    Die Sache ist an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückzuverweisen, obwohl der Angeklagte zur Tatzeit Erwachsener war und das Strafverfahren gegen den heranwachsenden Mitangeklagten K. bereits rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. BGHSt 30, 260, 262) [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81].
  • BGH, 11.01.2000 - 1 StR 633/99

    Aufklärungspflicht; Doppelrelevante Tatsache; Alter des Angeklagten

    Obwohl dem Vorbringen der Revision nicht entgegensteht, daß in der Hauptverhandlung ein entsprechender Einwand nicht erhoben wurde (BGHSt 30, 260 m.w.N.), hat der Senat die vorgelegten Unterlagen nicht zu prüfen:.
  • BGH, 27.04.1994 - 3 StR 690/93

    Zurückverweisung - Allgemeine Strafkammer - Jugendkammer - Mitwirkung abgelehnter

    Ausschlaggebend für eine solche Entscheidung können die Gründe sein, die wie bisher - nach der durch das Inkrafttreten des StVÄG 1979 vom 5. Oktober 1978 (BGBl I S. 1645) geschaffenen Rechtslage (vgl. BGHSt 30, 260 ff. [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81]; BGH, Beschluß vom 22. Januar 1980 - 5 StR 12/80; BayObLG MDR 1980, 958) - zu einer, nach der neueren Rechtsprechung freilich nicht mehr zwingenden Zurückverweisung an die Jugendkammer geführt haben: nämlich die einfache Lösung von Zuständigkeitsfragen im Verhältnis von Jugend- und Erwachsenengerichten, die Vermeidung von Verfahrensverzögerungen, zusätzlicher Arbeitsbelastung und unnötigem Zeitaufwand und ebenso - wie auch im vorliegenden Fall - die Möglichkeit der Berücksichtigung jugendspezifischer Umstände der Tat, auch wenn sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit,

    Obwohl sich das Verfahren - nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich der mitangeklagten Heranwachsenden - nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, muß die Sache nach §§ 103, 47 a, 109 Abs. 1 JGG an eine Jugendkammer zurückverwiesen werden (BGHSt 30, 260, 262) [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81].
  • BGH, 15.10.1985 - 4 StR 520/85

    Aufklärungspflicht - Sachverständiger - Schuldfähigkeit - Strafbarkeit wegen

    Für die neue Verhandlung ist die Jugendkammer zuständig, auch wenn sich das Verfahren nunmehr nur noch gegen eine Erwachsene richtet (BGHSt 30, 260, 262; BGH, Beschluß vom 25. März 1982 - 4 StR 81/82).
  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86

    Nachträgliche Berichtigung des Protokolls - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift

  • BGH, 19.06.1987 - 2 StR 246/87

    Fortsetzung des Heroinkonsums in der Justizvollzugsanstalt als Zeichen einer

  • BGH, 30.10.1985 - 3 StR 271/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 03.09.1985 - 5 StR 550/85

    Unzureichende Erörterung einer eigennützigen auf Umsatz gerichteten Tätigkeit

  • BGH, 07.08.1987 - 2 StR 314/87

    Zulässigkeit von Verfahrensrügen - Fehler bei der Bildung einer

  • BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85

    Annahme eines minder schweren Falles bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21

  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 193/84

    Unterlassene Prüfung eines minder schweren Falles

  • BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82

    Eingreifen des Revisionsgerichts bei in sich rechtsfehlerhaften

  • BGH, 01.10.1987 - 4 StR 475/87

    Anstiftung zum Diebstahl - Abänderung des Schuldspruchs eines Urteils -

  • BGH, 04.12.1985 - 3 StR 488/85

    Offensichtlichkeit der Gesamtstrafenbildung im Urteil

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 401/85

    Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Abänderung eines

  • BGH, 26.03.1985 - 5 StR 198/85

    Erfordernis der Verhandlung vor der Jugendkammer bei gemeinsamer Verurteilung

  • BGH, 15.11.1983 - 2 StR 544/83

    Zugrundelegung eines unzutreffenden Strafrahmens durch die Vorinstanz -

  • BGH, 07.08.1987 - 2 StR 316/87

    Aufhebung des Ausspruchs der Gesamtstrafe wegen Einbeziehung einer Strafe aus

  • BGH, 29.01.1985 - 1 StR 6/85

    Unzureichende Feststellungen zum Körperverletzungsvorsatz

  • BGH, 08.09.1983 - 1 StR 554/83

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen Änderung eines Schuldspruchs

  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 486/81

    Unterstützung des Heroinhandels anderer zur Deckung des Eigenbedarfs -

  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 23/86

    Zuständigkeit des Jugendgerichts bei Aburteilung von von Heranwachsenden

  • BGH, 13.05.1987 - 2 StR 65/87

    Durchbrechung einer Verjährungsfrist für einen Betrug

  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 124/87

    Ermittlung von Blutalkoholkonzentrationswerten - "In dubio pro reo" bei fehlender

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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81   

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Heroin als Belohnung

Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit eines Verfahrenshindernisses

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Handel mit Heroin auf Veranlassung eines V-Mannes - Strafverfolgungsverbot bei erheblichem provozierenden Verhalten durch einen Lockspitzel - Überlassung von Heroin als Belohnung für die Mitwirkung bei der Ergreifung von Drogenhändlern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 454
  • NStZ 1982, 126
  • StV 1982, 53
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80 - (NJW 1981, 1626) unter Hinweis auf weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ausgeführt:.
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Diese Lösung wurde bereits früher von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Senat, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80, NJW 1981, 1626; Beschluss vom 13. November 1981 - 2 StR 242/81, NStZ 1982, 126; Beschluss 53 54 55 vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 742/81, NStZ 1982, 156) und wird auch heute noch von Teilen der Literatur (vgl. etwa Tyszkiewicz aaO S. 225 ff.; Gaede/Buermeyer, HRRS 2008, 279, 286; Esser, Auf dem Weg zu einem europäischen Strafverfahrensrecht, 2002, S. 178; Sinner/Kreuzer, StV 2000, 114, 117; Küpper, JR 2000, 257; s. auch LR/Erb, StPO, 26. Aufl., § 163 Rn. 72) befürwortet.
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Sie übersieht aber, daß es sich dabei nicht um Einzelkriterien, sondern vielmehr um den Rahmen für die erforderliche Gesamtwürdigung handelt, nach der die entscheidende Frage zu beantworten ist, ob das tatprovozierende Verhalten des Lockspitzels ein solches Gewicht erlangt hat, daß demgegenüber der eigene Beitrag des Täters in den Hintergrund tritt (BGH NJW 1981, 1626; NStZ 1982, 126 und 1982, 156).

    In dem zu entscheidenden Fall wurde ein solches Verfahrenshindernis aus tatsächlichen Gründen verneint (ebenso in StrVert 1982, 221); in weiteren Entscheidungen hat der 2. Strafsenat jedoch die angefochtenen Urteile wegen der vom Tatgericht versäumten Prüfung dieser Frage aufgehoben (NStZ 1982, 126 und 156; vgl. auch NStZ 1984, 78).

  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Es entsprach bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl I 1302, in Kraft getreten am 22. September 1992) gefestigter Rechtsprechung, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes sog. Lockspitzel an den Regelungen der Strafprozeßordnung zu messen (vgl. BGHSt 32, 345, 346; BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 6; BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH NStZ 1981, 70; 1982, 126; 1982, 156, 157; 1984, 78, 79; BGH StV 1991, 460; 1992, 462; BGH NStZ 1992, 275; Herzog NStZ 1985, 153, 155 f.).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Er hat den Rechtsfehler, der zum Schuldspruch führte, darin erblickt, daß das Landgericht bei der Beurteilung des zweiten Tatteils dem "ganz erheblichen Tatbeitrag" einer Vertrauensperson der Polizei lediglich "ganz erhebliche mildernde Bedeutung" beigemessen, jedoch keinen Anlaß gesehen hatte, auf die vom 2. Strafsenat damals (auch in NJW 1981, 1626; NStZ 1982, 126; 1982, 156 und 1984, 519) vertretene Rechtsansicht einzugehen, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84

    Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft -

    Bei diesem Tatbeitrag des Angeklagten würde auch die von ihm in einem Beweisantrag behauptete Tatsache, der Gewährsmann der niederländischen Polizei habe ihn am 22. Dezember 1982 um die Lieferung des verfügbaren Heroins mit dem Hinweis darauf gebeten, daß anderenfalls 20 bei dem deutschen Kaufinteressenten beschäftigte niederländische Leiharbeiter ihren Arbeitsplatz verlören (siehe die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts vom 1. Juni 1984 Bl. 29), nicht zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führen (vgl. dazu BGHSt 32, 345 [346 f]; BGH NJW 1981, 1626 ; BGH NStZ 1981, 257 ; 1982, 126; 1982, 156; 1984, 78, 519; BGH StV 1981, 392, 599 ff. Anm. Mache; 1982, 221).
  • BGH, 20.12.1983 - 5 StR 634/83

    Vernehmung - Kommissarische Vernehmung - Zeugen - Ausschluss des Verteidigers -

    Der Senat neigt entgegen BGH NJW 1981, 1626 = MDR 1981, 683; Strafverteidiger 1982, 53 = NStZ 1982, 126; Strafverteidiger 1982, 151 = NStZ 1982, 156 dazu, hierin einen aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Strafausschließungsgrund zu sehen.
  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84

    Bestimmung des Strafrahmens - Besonders schwerer Fall - Arglistiges Ausnutzen -

    Allerdings kann eine Tatprovokation auch ohne bedrängende Einwirkung auf den Täter unzulässig sein, wenn der Lockspitzel sich zur Herbeiführung des Tatentschlusses unlauterer Mittel bedient, insbesondere eine Not- oder Zwangslage des Täters arglistig ausnutzt (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 53: Überlassung von Heroin an einen Süchtigen als Belohnung für dessen Mitwirkung).
  • BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84

    Tatprovokation unter Ausnutzung einer plötzlich auftretenden Notlage;

    Wäre dieses Verhalten des polizeilichen Vertrauensmannes v. A. einer staatlichen Behörde zuzurechnen, so stünde jedenfalls der Verfolgung des Angeklagten v. E. ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis entgegen (vergleiche BGH NJW 1980, 1761 ; Strafverteidiger 1982, 53, und 151 ff).
  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 81/82

    Schwere räuberische Erpressung und unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 482/84

    Strafverfolgungsverbot wegen Einsatzes von Scheinkäufern durch die

  • OLG Düsseldorf, 10.08.1983 - 5 Ss 258/83

    Strafprozeßrecht: Verfolgbarkeit bei Tatprovokation

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