Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,764
BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87 (https://dejure.org/1987,764)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1987 - 2 StR 242/87 (https://dejure.org/1987,764)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1987 - 2 StR 242/87 (https://dejure.org/1987,764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung - Verwertbarkeit eines Beweises bei Augenscheinseinnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Behandlung von Zeugenbeweis und mit diesem in Zusammenhang stehendem Augenscheinsbeweis - Unterrichtung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 230 Abs. 1, § 247 S. 1, § 338 Nr. 5
    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 429
  • MDR 1987, 861
  • NStZ 1987, 471
  • StV 1987, 475
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79

    Anwensenheitspflicht des Angeklagten bei Vernehmung seiner Mutter

    Auszug aus BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
    Eine Verwertung des nur so erhobenen Augenscheinsbeweises bewirkt den unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO (BGHSt 15, 194, 195; 21, 332, 333; BGH StV 1984, 102; 1981, 57; ständige Rechtsprechung).

    In Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wurde in derartigen Fällen gefordert, daß "der Verfahrensvorgang" in Gegenwart des Angeklagten "voll", "vollständig" wiederholt wird (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1979 - 5 StR 513/79 = StV 1981, 57 mit Anm. Strate; vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85 - und vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86).

    Der Auffassung von Strate (StV 1981, 57), die Wiederholung des Augenscheins erfordere, daß "das ... Gesehene auch erneut zwischen allen Beteiligten - einschließlich des Angeklagten - erörtert" werde, kann nicht gefolgt werden.

  • BGH, 03.10.1978 - 1 StR 285/78

    Verurteilung wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs von schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
    Für die Bekanntgabe der gesamten Aussage der Zeugin an den Angeklagten, ebenso der damit in Zusammenhang stehenden Fragen und Vorhalte der Gerichtsmitglieder und anderer Verfahrensbeteiligter (vgl. BGH NJW 1979, 276 [BGH 03.10.1978 - 1 StR 285/78] = JR 1979, 434 mit Anm. Gollwitzer; BGH bei Dallinger MDR 1975, 544 mit Nachw.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 247 Rdn. 19), galt § 247 Satz 4 StPO: Es genügte, wenn dem Angeklagten, sobald er wieder anwesend war, durch den Vorsitzenden der wesentliche Inhalt mitgeteilt wurde.

    Bezugnahmen "auf das Geschehen ..., welches zu den angeklagten Taten geführt hat", auf Protokollvermerke oder auf die Begründung eines vorausgegangenen (dazu noch eine andere Zeugin betreffenden) entsprechenden Beschlusses sind bedenklich zumindest unzweckmäßig, dies selbst dann, wenn der verbleibende Teil der Begründung den Mindestanforderungen noch genügt (vgl. BGH JR 1979, 434 mit Anm. Gollwitzer; BGH StV 1982, 106; 1982, 108 - jeweils mit Nachw.).

  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im

    Auszug aus BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
    Wo die Befürchtung besteht, daß ein Zeuge (oder Mitangeklagter) in Gegenwart des Angeklagten nicht die Wahrheit sagen werde, kann sie hinsichtlich seiner Aussage zu einem bestimmten Augenscheinsobjekt in verstärktem Maß begründet sein (vgl. hierzu BGHSt 22, 289, 295 ff).

    In einem derartigen Fall ist die Anwesenheit der Auskunftsperson, die zuvor zum Augenscheinsobjekt gehört wurde, nicht unbedingt geboten (vgl. hierzu BGHSt 22, 289, 295 ff).

  • BGH, 26.02.1985 - 5 StR 108/85

    Folgen der Inaugenscheinnahme einer Lichtbildmappe ohne Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
    In Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wurde in derartigen Fällen gefordert, daß "der Verfahrensvorgang" in Gegenwart des Angeklagten "voll", "vollständig" wiederholt wird (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1979 - 5 StR 513/79 = StV 1981, 57 mit Anm. Strate; vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85 - und vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86).
  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85

    Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr

    Auszug aus BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
    Zeugenbeweis und Augenscheinsbeweis bleiben auch dann selbständige, nach unterschiedlichen Regeln zu erhebende Beweise, wenn sie im Zusammenhang und gleichzeitig erhoben werden (vgl. hierzu BGHSt 14, 339, 341; 18, 51; 33, 217, 221) [BGH 09.05.1985 - 1 StR 63/85].
  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 263/82

    Zulässigkeit des Ausschlusses des Angeklagten während der Erörterung über eine

    Auszug aus BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
    Diese Auffassung liegt bereits dem Urteil des erkennenden Senats vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82 - zugrunde.
  • BGH, 11.03.1986 - 5 StR 67/86

    Eigenschaft als wesentlicher Verfahrensbestandteil einer Inaugenscheinnahme von

    Auszug aus BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
    In Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wurde in derartigen Fällen gefordert, daß "der Verfahrensvorgang" in Gegenwart des Angeklagten "voll", "vollständig" wiederholt wird (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1979 - 5 StR 513/79 = StV 1981, 57 mit Anm. Strate; vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85 - und vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86).
  • BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67

    Beweisaufnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Verlesung von Briefen zum Zweck

    Auszug aus BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
    Eine Verwertung des nur so erhobenen Augenscheinsbeweises bewirkt den unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO (BGHSt 15, 194, 195; 21, 332, 333; BGH StV 1984, 102; 1981, 57; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 05.01.1982 - 5 StR 706/81

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei Vernehmung eines Zeugen - Notwendigkeit eines

    Auszug aus BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
    Bezugnahmen "auf das Geschehen ..., welches zu den angeklagten Taten geführt hat", auf Protokollvermerke oder auf die Begründung eines vorausgegangenen (dazu noch eine andere Zeugin betreffenden) entsprechenden Beschlusses sind bedenklich zumindest unzweckmäßig, dies selbst dann, wenn der verbleibende Teil der Begründung den Mindestanforderungen noch genügt (vgl. BGH JR 1979, 434 mit Anm. Gollwitzer; BGH StV 1982, 106; 1982, 108 - jeweils mit Nachw.).
  • BGH, 25.09.1985 - 3 StR 335/85

    Vereidigung einer Zeugin in Abwesenheit des Angeklagten - Entfernung des

    Auszug aus BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
    Es galt insoweit nichts anderes, als wenn das Gericht die Lichtbilder, statt sie förmlich in Augenschein zu nehmen, nur formlos der Zeugin vorgehalten (und dabei den anderen Verfahrensbeteiligten ebenfalls Einsicht gewährt) hätte (vgl. RG Recht 1925 Nr. 2563; BGH MDR 1986, 99).
  • BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters -

  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 368/81

    Hauptverhandlung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Verkündung eines

  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

  • BGH, 13.12.1983 - 5 StR 857/83

    Verletzung der Vorschriften über die Anwesenheit der Angeklagten während der

  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07

    Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)

    Zeugenbeweis und Augenscheinsbeweis bleiben auch dann selbständige, nach unterschiedlichen Regeln zu erhebende Beweise, wenn sie im Zusammenhang und gleichzeitig erhoben werden (BGH NStZ 1987, 471).

    Die Anwesenheit der Auskunftsperson, die zuvor zum Augenscheinsobjekt gehört wurde, ist dabei nicht unbedingt geboten (vgl. BGH NStZ 1987, 471, 472 m.w.N).

  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Die Inaugenscheinnahme der Skizzen erfolgte nicht nur während der Abwesenheit des Angeklagten anläßlich der Vernehmung der Zeugin H., sondern - wie der Beschwerdeführer selbst vorträgt - auch noch mehrfach während der Vernehmung anderer Zeugen in Anwesenheit des Angeklagten, so daß der Augenschein nicht nur in unzulässiger Weise während seiner Entfernung aus dem Sitzungszimmer, sondern auch in zulässiger Weise in seiner Gegenwart durchgeführt worden ist (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 1).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08

    Zeugenvernehmung; Augenscheinseinnahme; Abwesenheit des Angeklagten; Heilung;

    Erfolgt nach Entfernung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung gemäß § 247 StPO in andauernder Abwesenheit des Angeklagten eine förmliche Augenscheinseinnahme, so ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO nicht erfüllt, wenn dem Angeklagten das in seiner Abwesenheit in Augenschein genommene Objekt bei seiner Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO gezeigt wird (im Anschluss an BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 1 unter Aufgabe entgegenstehender Senatsrechtsprechung, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 5).

    b) Der 2. Strafsenat hat bereits bei identischer Fallgestaltung eine wirksame Heilung des angenommenen Verstoßes bejaht (BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 1; ähnlich bereits in StV 1983, 3; entsprechend der Antwortbeschluss vom 17. Juni 2009 - 2 ARs 138/09).

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    In der Rechtsprechung ist grundsätzlich anerkannt, daß der Ausschluß des Angeklagten nach § 247 StPO eine Augenscheinseinnahme in seiner Abwesenheit nicht deckt (BGH Strafverteidiger 1981, 57; BGH, Beschluß vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85;Beschluß vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86; BGH NStZ 1986, 564; 1987, 471).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08

    Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung;

    In Entscheidungen anderer Senate ist bei entsprechender Fallgestaltung auch schon eine solche wirksame Heilung des angenommenen Verstoßes ohne weiteres bejaht worden (BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 1).
  • BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09

    Anfrageverfahren zur Revisibilität der Augenscheinseinnahme anlässlich einer

    Hier anders zu verfahren würde einen bloßen Formalismus darstellen (so schon der 2. Strafsenat NJW 1988, 429, 430) und ist auch unter Berücksichtigung der umfassenden Informationsrechte des Angeklagten nicht geboten.
  • BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92

    Vorübergehende Ausschließung des Angeklagten (Unterrichtungspflicht des Gerichts

    Damit soll er weitgehend so gestellt werden, wie er ohne Zwangsentfernung gestanden hätte (vgl. BGHSt 3, 384, 385; BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).
  • BGH, 07.02.1989 - 5 StR 541/88

    Rechtliche Wirkungen der Einnahme des richterlichen Augenscheins während der

    Die Einnahme des richterlichen Augenscheins während der Abwesenheit des Angeklagten ist durch § 247 StPO nicht gedeckt (BGH StV 1981, 57; BGH NStZ 1986, 564; 1987, 471).

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Fall, in dem alle Beteiligten (außer dem Angeklagten) "kurz zuvor" die Beweisgegenstände in Augenschein genommen hatten, ausgesprochen, für die Wiederholung des richterlichen Augenscheins genüge der "konkludente und für jeden Anwesenden verständliche Hinweis" des Vorsitzenden, daß außer dem Angeklagten auch alle Beteiligten den Gegenstand erneut betrachten und Fragen stellen könnten (NStZ 1987, 471, 472).

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

    Der zu § 247 StPO ergangene Beschluß des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 1987 - 2 StR 242/87 (NStZ 1987, 471) - steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09

    Verfahrensrüge der mangelnden Ausschöpfung einer verlesenen Urkunde

    Damit soll er weitgehend so gestellt werden, wie er ohne Zwangsentfernung gestanden hätte (vgl. BGHSt 3, 384, 385; BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).
  • BGH, 07.04.2004 - 2 StR 436/03

    Anwesenheitsrecht des Angeklagten; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 173/95

    Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten -

  • BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Augenscheinseinnahmen; wesentlicher Teil der

  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 362/99

    Unterrichtungspflicht bei Abwesenheit von der Hauptverhandlung

  • BGH, 18.03.1992 - 3 StR 39/92

    Unterrichtungspflicht des Vorsitzenden nach Abwesenheit des Angeklagten - Folgen

  • BGH, 04.11.1997 - 4 StR 531/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer

  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 309/88

    Zur ordnungsgemäßen Einführung eines Augenscheinsbeweises - Zur Verwertung eines

  • BGH, 28.12.1994 - 3 StR 567/94

    Vernehmung - Ausschließung des Angeklagten - Unterrichtung

  • BGH, 17.06.2009 - 2 ARs 138/09
  • BGH, 17.11.1994 - 1 StR 624/94

    Erfordernis der Wiederholung eines Augenscheins bei Abwesenheit des Angeklagten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht