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   BGH, 12.07.2000 - 2 StR 243/00   

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https://dejure.org/2000,10178
BGH, 12.07.2000 - 2 StR 243/00 (https://dejure.org/2000,10178)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2000 - 2 StR 243/00 (https://dejure.org/2000,10178)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 2 StR 243/00 (https://dejure.org/2000,10178)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 575/92

    Zerstörung von Münzfernsprechern der Deutschen Bundespost und Zueignung des

    Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 2 StR 243/00
    Der Senat kann sie deshalb durch Beschluß nach § 349 Abs. 2 StPO verwerfen (vgl. u.a. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    Soweit der Generalbundesanwalt beantragt hat, das Verfahren im Fall II. 2 e) (Tat 7) der Urteilsgründe nach § 154 Abs. 2 StPO einzustellen, hindert dies den Senat nicht, durch Beschluss zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15 und vom 12. Juli 2000 - 2 StR 243/00).
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 178/12

    Ermittlungsaufwand bei möglicher Bewertungseinheit bei unerlaubtem Handeltreiben

    Da die Revision im Ergebnis auch nach Auffassung des Generalbundesanwalts keinen Erfolg haben kann (vgl. II 1), kann der Senat gemäß § 349 Abs. 2 StPO entscheiden, auch wenn er dem Antrag gemäß § 154 Abs. 2 StPO keine Folge leistet (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2000 - 2 StR 243/00 mwN).
  • BGH, 07.06.2023 - 5 StR 405/22

    Verwerfung der Revisionen mit Anm. des Senats zur Beihilfe

    Der anderslautende Antrag des Generalbundesanwalts steht einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen, da die unterlassene Schuldspruchänderung nichts an dem vom Generalbundesanwalt angestrebten Gesamtergebnis der Verwerfung der offensichtlich unbegründeten Revision durch Beschluss des Revisionsgerichts ändert (BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1; vom 12. Juli 2000 - 2 StR 243/00; vom 9. November 2000 - 4 StR 476/00).
  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 92/12

    Prüfung von Rechtsfehlern bei der Beweiswürdigung im Rahmen einer Revision

    Der Senat kann sie deshalb durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2000 - 2 StR 243/00).
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