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   BGH, 13.08.2003 - 2 StR 243/03   

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https://dejure.org/2003,5345
BGH, 13.08.2003 - 2 StR 243/03 (https://dejure.org/2003,5345)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2003 - 2 StR 243/03 (https://dejure.org/2003,5345)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2003 - 2 StR 243/03 (https://dejure.org/2003,5345)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
    Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs; verminderte Schuldfähigkeit (paranoide Persönlichkeitsstörung); Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung bei eindeutigem Sachverständigengutachten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verminderte Schuldfähigkeit durch paranoide Persönlichkeitsstörung; Anforderungen an Feststellungen und Beweiswürdigung zum Schuldspruch

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Nachweis der Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 8
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Ebenso ist dieses Mordmerkmal bejaht worden, wenn der Tod des Opfers als Folge einer Vergewaltigung zumindest billigend in Kauf genommen wird (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ-RR 2004, 8; BGH NStZ 1982, 464).
  • OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07

    ADHS; Schuldfähigkeit; Erörterungsmangel

    Sodann ist zu überprüfen, wie sich eine vorliegende schwere andere seelische Abartigkeit auf die Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat ausgewirkt hat, ob sie diese erheblich vermindert oder gar ausgeschlossen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 8; BGH NStZ 2005, 205, 206; vgl. zum Ganzen auch Boetticher/u.a. NStZ 2005, 57, 58 f.).
  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 491/22

    Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben

    Erforderlich ist, dass der Täter im Augenblick der Tötungshandlung von sexuellen Motiven geleitet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2003 - 2 StR 243/03, NStZ 2004, 8 Rn. 10; Schneider in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 211 Rn. 58 mwN).
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