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   BGH, 30.07.2003 - 2 StR 246/03   

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https://dejure.org/2003,4793
BGH, 30.07.2003 - 2 StR 246/03 (https://dejure.org/2003,4793)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2003 - 2 StR 246/03 (https://dejure.org/2003,4793)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 2 StR 246/03 (https://dejure.org/2003,4793)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Strafausspruchs und Rückverweisung auf Revision des Beklagten; Rechtsfehlerhaftigkeit der Beweisausnahme; Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens zur Glaubwürdigkeit des Kindes

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4
    Erforderlichkeit eines Gutachtens zur Glaubwürdigkeit eines Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 241
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93

    Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur

    Auszug aus BGH, 30.07.2003 - 2 StR 246/03
    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn der Sachverhalt solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit im Hinblick auf die Besonderheiten ausreicht (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2; Senatsentscheidung StV 1994, 173).
  • BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89

    Heranziehung eines Sachverständigen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines

    Auszug aus BGH, 30.07.2003 - 2 StR 246/03
    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn der Sachverhalt solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit im Hinblick auf die Besonderheiten ausreicht (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2; Senatsentscheidung StV 1994, 173).
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