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BGH, 30.07.2003 - 2 StR 246/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 2 StPO; § 176 StGB; § 261 StPO
Glaubwürdigkeitsbeurteilung bei Kindern; sexueller Missbrauch; Aufklärungspflicht; Sachverständigengutachten - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Strafausspruchs und Rückverweisung auf Revision des Beklagten; Rechtsfehlerhaftigkeit der Beweisausnahme; Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens zur Glaubwürdigkeit des Kindes
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 4
Erforderlichkeit eines Gutachtens zur Glaubwürdigkeit eines Kindes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2004, 241
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93
Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur …
Auszug aus BGH, 30.07.2003 - 2 StR 246/03
Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn der Sachverhalt solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit im Hinblick auf die Besonderheiten ausreicht (…BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2; Senatsentscheidung StV 1994, 173). - BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89
Heranziehung eines Sachverständigen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines …
Auszug aus BGH, 30.07.2003 - 2 StR 246/03
Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn der Sachverhalt solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit im Hinblick auf die Besonderheiten ausreicht (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2; Senatsentscheidung StV 1994, 173).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - 3d A 2670/10
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen sexuellen Missbrauchs seiner …
Rspr.; BGH, Beschluss vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93 -, juris; BGH, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 2 StR 246/03 -, juris.