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   BGH, 26.10.1951 - 2 StR 246/51   

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https://dejure.org/1951,358
BGH, 26.10.1951 - 2 StR 246/51 (https://dejure.org/1951,358)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1951 - 2 StR 246/51 (https://dejure.org/1951,358)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1951 - 2 StR 246/51 (https://dejure.org/1951,358)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.04.1951 - 1 StR 99/51
    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - 2 StR 246/51
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 67, 167; BGHSt 1, 143), die im Schrifttum allgemeine Billigung gefunden hat, ist Inverkehrbringen der Vorgang, durch den der Täter das falsche Geld derart aus seinem Gewahrsam entlässt, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten.
  • RG, 16.03.1933 - II 208/33

    Was ist im Sinne des § 147 StGB. unter "in Verkehr bringen" zu verstehen?

    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - 2 StR 246/51
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 67, 167; BGHSt 1, 143), die im Schrifttum allgemeine Billigung gefunden hat, ist Inverkehrbringen der Vorgang, durch den der Täter das falsche Geld derart aus seinem Gewahrsam entlässt, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten.
  • RG, 13.03.1931 - I 44/31

    1. Zum Begriff "dienliche Formen" im Sinne des § 151 StGB. 2. Was gehört zum

    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - 2 StR 246/51
    Dieser Angriff scheitert schon daran, dass nach den Feststellungen der Strafkammer das von den Angeklagten hergestellte Klischee nicht ohne weitere erhebliche Verbesserungen für den gedachten Zweck verwendbar und deshalb keine zur Herstellung von Papiergeld dienliche Form gewesen ist (RGSt 65, 203).
  • RG, 26.10.1934 - 1 D 1033/34

    1. Muß bei dem Münzverbrechen nach § 146 StGB. der Täter erkannt haben, daß ihm

    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - 2 StR 246/51
    Ein Fall, wie ihn das Reichsgericht in RGSt 69, 3 entschieden hat, liegt deshalb nicht vor.
  • RG, 16.02.1923 - I 3/23

    Ist § 49 a StGB. gegen denjenigen anzuwenden, der die nicht ernstlich gemeinte

    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - 2 StR 246/51
    Das aber ist gerade der Fall des § 49 a Abs. 3 StGB (LK 6. Aufl Anm. 2, 12; RGSt 57, 243; "Misslungene Anstiftung").
  • RG, 28.05.1886 - 1171/86

    1. Ist nach §. 152 St.G.B.'s alles nachgemachte oder verfälschte Geld

    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - 2 StR 246/51
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob schon in dem Vorzeigen gefälschter Noten ein "Gebrauchmachen" im Sinne des § 146 StGB liegt (so RGSt 14, 161, dagegen das Schrifttum, z.B. Kohler in VDB 3, 223; Frank Anm. II zu § 146; Olshausen Anm. 4 zu § 146).
  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 190/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    Dies kann auch durch Einzahlung von Falschgeld bei der Bank im Rahmen des allgemeinen Zahlungsverkehrs erfolgen (OLG Schleswig, Urteil vom 20. Februar 1962 - 1 Ss 607/62, NJW 1963, 1560, 1561), selbst dann, wenn die betreffende Notensorte zur Einziehung aufgerufen, die Umlaufzeit jedoch noch nicht abgelaufen ist (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1951 - 2 StR 246/51).

    Die Entscheidung des Senats vom 26. Oktober 1951 - 2 StR 246/51, der die geplante Einreichung von belgischen, zur Außerkurssetzung anstehenden 1.000-Frankennoten bei der belgischen Zentralbank zugrunde lag, steht dem nicht entgegen, da in diesem Fall die Frankenscheine noch innerhalb der Umlaufzeit bei der Zentralbank eingereicht werden sollten.

  • BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    Dies kann auch durch Einzahlung von Falschgeld bei der Bank im Rahmen des allgemeinen Zahlungsverkehrs erfolgen (OLG Schleswig, Urteil vom 20. Februar 1962 - 1 Ss 607/62, NJW 1963, 1560, 1561), selbst dann, wenn die betreffende Notensorte zur Einziehung aufgerufen ist, die Umlaufzeit jedoch noch nicht abgelaufen ist (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1951 - 2 StR 246/51).

    Die Entscheidung des Senats vom 26. Oktober 1951 - 2 StR 246/51, der die geplante Einreichung von belgischen, zur Außerkurssetzung anstehenden 1.000-Frankennoten bei der belgischen Zentralbank zugrunde lag, steht dem nicht entgegen, da in diesem Fall die Frankenscheine noch innerhalb der Umlaufzeit bei der Zentralbank eingereicht werden sollten.

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