Rechtsprechung
BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 54 StGB
Bildung der Gesamtstrafe (Erledigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe; Herabsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe wegen Erledigung der Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 54 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 39
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1
Keine Einbeziehung einer Geldstrafe, die als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt ist - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schleiden/Eifel, 06.05.2002 - 51 Js 820/01
- BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 23.03.1993 - 5St RR 178/92
Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03
Statt dessen hätte die Kammer einen Härteausgleich vornehmen müssen (vgl. BGH NStZ 1990, 436; ein Ausgleich im Rahmen einer durch die Erledigung der Einzelstrafe eröffneten neuen Gesamtstrafenbildung (vgl. BayObLG NJW 1993, 2127 f.) kam vorliegend nicht in Betracht). - BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03
Wegen eingetretener Erledigung hätte sie nicht mehr in die Gesamtstrafe einbezogen werden dürfen (BGHSt 32, 190, 193; NJW 1982, 2080). - BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat …
Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03
Wegen eingetretener Erledigung hätte sie nicht mehr in die Gesamtstrafe einbezogen werden dürfen (BGHSt 32, 190, 193; NJW 1982, 2080). - BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89
Härteausgleich - Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung - Geldstrafe - …
Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03
Statt dessen hätte die Kammer einen Härteausgleich vornehmen müssen (vgl. BGH NStZ 1990, 436; ein Ausgleich im Rahmen einer durch die Erledigung der Einzelstrafe eröffneten neuen Gesamtstrafenbildung (vgl. BayObLG NJW 1993, 2127 f.) kam vorliegend nicht in Betracht).
- BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11
Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren …
Ein Härteausgleich war nicht veranlasst, da die Angeklagten durch die unterbliebene Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe grundsätzlich keinen Nachteil erlitten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2003 - 2 StR 250/03; BGH NStZ-RR 2008, 370). - BGH, 02.11.2022 - 6 StR 239/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche …
e) Die Ausführungen zur Strafbemessung geben darüber hinaus Anlass für den Hinweis, dass ein Härteausgleich für die unterbliebene Einbeziehung einer bereits bezahlten Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht zulässig ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2003 - 2 StR 250/03; vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08, NStZ-RR 2008, 370; Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11) und der lediglich pauschale Hinweis auf "Kontakt- und Besuchsbeschränkungen", die zur Abwehr der gerade zu Beginn der Pandemie bestehenden Ansteckungsgefahren mit dem Covid-19-Virus durch die Justizvollzugsanstalt verhängt wurden, eine auch im Übrigen regelmäßig nicht veranlasste (…vgl. nur Eschelbach in SSW/StGB, 5. Aufl., § 46 Rn. 185 mwN) strafmildernde Berücksichtigung vollstreckter Untersuchungshaft ohne Mitteilung konkreter Tatsachen für hierdurch im Einzelfall (vgl. zu ausdifferenzierten beschränkenden Reaktionen des Justizvollzugs Dünkel/Harrendorf/Arloth/Gerlach/Hagemann/Holzner/Schatz, NK 2022, 310, 311 ff.) bedingte besondere Belastungen nicht trägt. - BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
Bildung einer Gesamtstrafe (Zusammentreffen von Geld- und Freiheitsstrafe: …
Anhaltspunkte dafür, dass er die Geldstrafe voraussichtlich nicht wird bezahlen können (vgl. zu dieser Konstellation Senat, Beschluss vom 1. August 2008 - 2 StR 250/03, juris), bestehen nicht.