Rechtsprechung
   BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7332
BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03 (https://dejure.org/2003,7332)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2003 - 2 StR 250/03 (https://dejure.org/2003,7332)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2003 - 2 StR 250/03 (https://dejure.org/2003,7332)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7332) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe; Herabsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe wegen Erledigung der Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 54 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 39

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Keine Einbeziehung einer Geldstrafe, die als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt ist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.03.1993 - 5St RR 178/92
    Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03
    Statt dessen hätte die Kammer einen Härteausgleich vornehmen müssen (vgl. BGH NStZ 1990, 436; ein Ausgleich im Rahmen einer durch die Erledigung der Einzelstrafe eröffneten neuen Gesamtstrafenbildung (vgl. BayObLG NJW 1993, 2127 f.) kam vorliegend nicht in Betracht).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03
    Wegen eingetretener Erledigung hätte sie nicht mehr in die Gesamtstrafe einbezogen werden dürfen (BGHSt 32, 190, 193; NJW 1982, 2080).
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat

    Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03
    Wegen eingetretener Erledigung hätte sie nicht mehr in die Gesamtstrafe einbezogen werden dürfen (BGHSt 32, 190, 193; NJW 1982, 2080).
  • BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89

    Härteausgleich - Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung - Geldstrafe -

    Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03
    Statt dessen hätte die Kammer einen Härteausgleich vornehmen müssen (vgl. BGH NStZ 1990, 436; ein Ausgleich im Rahmen einer durch die Erledigung der Einzelstrafe eröffneten neuen Gesamtstrafenbildung (vgl. BayObLG NJW 1993, 2127 f.) kam vorliegend nicht in Betracht).
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11

    Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren

    Ein Härteausgleich war nicht veranlasst, da die Angeklagten durch die unterbliebene Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe grundsätzlich keinen Nachteil erlitten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2003 - 2 StR 250/03; BGH NStZ-RR 2008, 370).
  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 239/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche

    e) Die Ausführungen zur Strafbemessung geben darüber hinaus Anlass für den Hinweis, dass ein Härteausgleich für die unterbliebene Einbeziehung einer bereits bezahlten Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht zulässig ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2003 - 2 StR 250/03; vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08, NStZ-RR 2008, 370; Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11) und der lediglich pauschale Hinweis auf "Kontakt- und Besuchsbeschränkungen", die zur Abwehr der gerade zu Beginn der Pandemie bestehenden Ansteckungsgefahren mit dem Covid-19-Virus durch die Justizvollzugsanstalt verhängt wurden, eine auch im Übrigen regelmäßig nicht veranlasste (vgl. nur Eschelbach in SSW/StGB, 5. Aufl., § 46 Rn. 185 mwN) strafmildernde Berücksichtigung vollstreckter Untersuchungshaft ohne Mitteilung konkreter Tatsachen für hierdurch im Einzelfall (vgl. zu ausdifferenzierten beschränkenden Reaktionen des Justizvollzugs Dünkel/Harrendorf/Arloth/Gerlach/Hagemann/Holzner/Schatz, NK 2022, 310, 311 ff.) bedingte besondere Belastungen nicht trägt.
  • BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15

    Bildung einer Gesamtstrafe (Zusammentreffen von Geld- und Freiheitsstrafe:

    Anhaltspunkte dafür, dass er die Geldstrafe voraussichtlich nicht wird bezahlen können (vgl. zu dieser Konstellation Senat, Beschluss vom 1. August 2008 - 2 StR 250/03, juris), bestehen nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht