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BGH, 16.06.1993 - 2 StR 251/93 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verbot einer Partei zuzusprechen, was nicht beantragt ist im Adhäsionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.05.1990 - 1 StR 154/90
Rechtmäßigkeit der Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung gegenüber einem …
Auszug aus BGH, 16.06.1993 - 2 StR 251/93
Zugleich kann im Revisionsverfahren die Beschränkung des Urteilsausspruchs unter Beseitigung dessen, was nicht beantragt war, erfolgen (vgl. BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 2).
- BGH, 27.05.2009 - 2 StR 168/09
Adhäsionsverfahren; Herabsetzung eines Schmerzensgeldanspruches entsprechend des …
Das Verbot des § 308 Abs. 1 ZPO, einer Partei zuzusprechen, was nicht beantragt ist, gilt auch im Adhäsionsverfahren, und ein Verstoß gegen dieses Verbot ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 2). - BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09
Vorübergehender Ausschluss des Angeklagten von der Verhandlung bei Weigerung …
Zudem hat das Landgericht, obwohl die Nebenklägerin den Feststellungsantrag "vorbehaltlich eines Anspruchsübergangs" gestellt hat, entgegen § 308 Abs. 1 ZPO, der auch im Adhäsionsverfahren gilt (BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 2), ohne den hier im Hinblick auf § 116 SGB X erforderlichen Vorbehalt festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, "sämtliche" künftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen. - BGH, 13.01.2021 - 4 StR 249/20
Adhäsionsverfahren (Bindung an die Parteianträge)
Zugleich kann im Revisionsverfahren die Beschränkung des Urteilsausspruchs unter Beseitigung dessen, was nicht beantragt war, erfolgen (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 1 StR 143/20, Rn. 3; Beschluss vom 16. Juni 1993 - 2 StR 251/93).