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   BGH, 18.06.1997 - 2 StR 251/97   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 355



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98  

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Zwar reicht die zusammenfassende Bewertung der bei ihm festgestellten Auffälligkeiten als "dissoziale Persönlichkeitsstörung" nicht aus, um eine schwere andere seelische Abartigkeit zu belegen (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 27; § 63 Zustand 24; BGH, Beschl. v. 18. Juni 1997 - 2 StR 251/97 und 21. Oktober 1998 - 3 StR 416/98; zuletzt Urt. v. 16. Dezember 1998 - 5 StR 407/98).
  • BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03  

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; rechtsstaatswidrige unvertretbare

    Das gilt besonders dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung" der Fall ist (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 24, 34).

    Das gilt besonders dann, wenn es um die Beurteilung kaum meßbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung" der Fall ist (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 24, 34).

  • BGH, 23.10.2007 - 4 StR 358/07  

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Eine solche Störung kann immer auch als - möglicherweise extreme - Spielart menschlichen Wesens einzuordnen sein, die sich noch innerhalb der Bandbreite des Verhaltens voll schuldfähiger Menschen bewegt (vgl. BGHSt 42, 385, 388; BGHR StGB § 63 Zustand 24).

    Eine solche Störung kann immer auch als - möglicherweise extreme - Spielart menschlichen Wesens einzuordnen sein, die sich noch innerhalb der Bandbreite des Verhaltens voll schuldfähiger Menschen bewegt (vgl. BGHSt 42, 385, 388; BGHR StGB § 63 Zustand 24).

mehr
  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04  

    Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dazu bedarf es einer - hier fehlenden - Gesamtschau auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, der Vorgeschichte, dem unmittelbaren Anlaß und der Ausführung der Tat sowie seines Verhaltens nach der Tat (vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGHR StGB § 63 Zustand 24; BGH NStZ 2004, 437, 438).
  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00  

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von

    Das Landgericht hätte sich insbesondere der Frage zuwenden müssen, ob es sich bei der von ihm beschriebenen "Persönlichkeitsstörung" letztlich um Eigenschaften und Verhaltensweisen handelt, die sich innerhalb der Bandbreite voll schuldfähiger Menschen bewegen und übliche Ursachen für strafbares Verhalten sind (vgl. BGH NStZ 1997, 383; BGHR StGB § 63 Zustand 24, 26).
  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08  

    Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende

    Zur Beurteilung ihres Schweregrades bedarf es einer - hier nur unvollständig vorgenommenen - Gesamtschau der Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, der Tatvorgeschichte, dem unmittelbaren Anlass und der Ausführung der Tat sowie des Verhaltens nach der Tat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 397, 401; 49, 45, 52 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 24; BGH NStZ 2000, 585 f.; 2005, 326, 327).
  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97  

    StGB § 52, § 223a, § 212, § 63, § 66, § 72

    b) Um Persönlichkeitsstörungen, die bereits zur Anwendung von § 21 StGB führen, von Eigenschaften und Verhaltensweisen, die sich innerhalb der Bandbreite des Verhaltens voll schuldfähiger Menschen bewegen, abzugrenzen, ist der Tatrichter gehalten, eine Gesamtbetrachtung anzustellen, in die einzubeziehen sind die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verbalten nach der Tat (BGH, Beschl. v. 18. Juni 1997 - 2 StR 251/97 m.w.N. ; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9 und 24.
  • BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98  

    StGB § 63, § 21

    Denn der Tatrichter ist gehalten, sein Urteil über die Art und den Schweregrad der Störung eines Angeklagten auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit und deren Entwicklung, sowie der Vorgeschichte, des unmittelbaren Anlasses und der Ausführung der Tat, und schließlich des Verhaltens des Angeklagten nach der Tat zu fällen (BGHR StGB § 63 Zustand 24 m.w.N.).
  • BGH, 23.08.2000 - 2 StR 162/00  

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Feststellung einer "dissozialen Persönlichkeitsstörung" besagt wenig; denn dieser Begriff kann auch Eigenschaften und Verhaltensweisen umspannen, die sich innerhalb der Bandbreite des Verhaltens uneingeschränkt schuldfähiger Menschen bewegen, also keine schwere andere seelische Abartigkeit begründen (BGHR StGB § 63 Zustand 24).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 394/05  

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung einer

    Der Bundesgerichtshof hat die Verhängung dieser Maßregel in Fällen ähnlicher Persönlichkeitsbefunde, gerade auch in Verbindung mit Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit, wiederholt beanstandet (vgl. nur BGHR StGB § 63 Zustand 18, 24, 30, 34; BGH NStZ 2004, 197; BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2003 - 4 StR 174/03, 9. Juni 2004 - 5 StR 203/04, 13. Juli 2004 - 4 StR 548/03 und 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04).
  • BGH, 09.05.2007 - 5 StR 557/06  

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 21.10.1998 - 3 StR 416/98  

    StGB § 20, § 21

  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 120/12  

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungsanforderungen

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