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BGH, 06.08.2014 - 2 StR 255/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Verpflichtende Prüfung einer günstigen Sozialprognose bei der Bewährungsentscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 1 S. 2; StGB § 56 Abs. 2 S. 2
Verpflichtende Prüfung einer günstigen Sozialprognose bei der Bewährungsentscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.08.2012 - 1 StR 343/12
Rechtsfehlerhafte Versagung der Aussetzung zur Bewährung (besondere Umstände; …
Auszug aus BGH, 06.08.2014 - 2 StR 255/14
Hierzu nicht in Widerspruch stehende ergänzende Feststellungen sind zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 StR 343/12, StV 2013, 84, 85). - BGH, 28.08.2012 - 3 StR 305/12
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Vorrang der Prüfung einer positiven …
Auszug aus BGH, 06.08.2014 - 2 StR 255/14
Es ist rechtsfehlerhaft, besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB zu verneinen, ohne sich zuvor mit der Frage zu befassen, ob dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu stellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12, StV 2013, 85). - BGH, 13.03.2014 - 2 StR 4/14
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: erforderliche …
Auszug aus BGH, 06.08.2014 - 2 StR 255/14
Dies ist stets vorrangig zu prüfen, denn zu den besonderen Umständen im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB können auch solche gehören, die bereits für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB von Bedeutung sind, ferner solche Umstände, die erst nach der Tat eingetreten sind (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2014 - 2 StR 4/14, NStZ-RR 2014, 138 f.).
- BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15
Erpressung (Begriff der Gewalt; konkludente Drohung durch schlüssiges Handeln: …
Es ist rechtsfehlerhaft, besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB zu verneinen, ohne sich zuvor mit der Frage zu befassen, ob dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB zu stellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2014 - 2 StR 255/14, Rn. 4; Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12, StV 2013, 85).