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   BGH, 06.08.2014 - 2 StR 255/14   

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https://dejure.org/2014,24613
BGH, 06.08.2014 - 2 StR 255/14 (https://dejure.org/2014,24613)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2014 - 2 StR 255/14 (https://dejure.org/2014,24613)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2014 - 2 StR 255/14 (https://dejure.org/2014,24613)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtende Prüfung einer günstigen Sozialprognose bei der Bewährungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1 S. 2; StGB § 56 Abs. 2 S. 2
    Verpflichtende Prüfung einer günstigen Sozialprognose bei der Bewährungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.08.2012 - 1 StR 343/12

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Aussetzung zur Bewährung (besondere Umstände;

    Auszug aus BGH, 06.08.2014 - 2 StR 255/14
    Hierzu nicht in Widerspruch stehende ergänzende Feststellungen sind zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 StR 343/12, StV 2013, 84, 85).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 305/12

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Vorrang der Prüfung einer positiven

    Auszug aus BGH, 06.08.2014 - 2 StR 255/14
    Es ist rechtsfehlerhaft, besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB zu verneinen, ohne sich zuvor mit der Frage zu befassen, ob dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu stellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12, StV 2013, 85).
  • BGH, 13.03.2014 - 2 StR 4/14

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: erforderliche

    Auszug aus BGH, 06.08.2014 - 2 StR 255/14
    Dies ist stets vorrangig zu prüfen, denn zu den besonderen Umständen im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB können auch solche gehören, die bereits für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB von Bedeutung sind, ferner solche Umstände, die erst nach der Tat eingetreten sind (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2014 - 2 StR 4/14, NStZ-RR 2014, 138 f.).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15

    Erpressung (Begriff der Gewalt; konkludente Drohung durch schlüssiges Handeln:

    Es ist rechtsfehlerhaft, besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB zu verneinen, ohne sich zuvor mit der Frage zu befassen, ob dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB zu stellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2014 - 2 StR 255/14, Rn. 4; Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12, StV 2013, 85).
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