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BGH, 19.07.2000 - 2 StR 256/00 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 10.10.2016 - 2 (7) Ss 518/16
Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Nachholung der versäumten Revisionsbegründung
Mit der Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist der die Revision des Angeklagten als unzulässig verwerfende Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 28.7.2016 ohne Weiteres gegenstandslos, so dass es einer Entscheidung nach § 346 Abs. 2 StPO nicht mehr bedarf (BGHSt 11, 152, 154; Beschluss vom 19.7.2000 - 2 StR 256/00, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 346 Rn. 17 m.w.N.).