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   BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87   

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https://dejure.org/1987,681
BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87 (https://dejure.org/1987,681)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1987 - 2 StR 258/87 (https://dejure.org/1987,681)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87 (https://dejure.org/1987,681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff - Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und Urteil

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Folgen der Änderung des Tatbildes zwischen Anklage und Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) § 264
    Identität bei Änderung des Tatbildes zwischen Anklage und Urteil

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 80
  • NJW 1988, 837
  • MDR 1988, 71
  • NStZ 1989, 37
  • StV 1988, 52
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87
    Den Rahmen der Untersuchung bildet also zunächst das tatsächliche Geschehen, wie es die Anklage beschreibt (BGHSt 32, 215, 216) [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83].

    Die Tat als Prozeßgegenstand ist jedoch nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320 ff; 23, 141, 145 [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68]; 32, 215, 216 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; ständige Rechtsprechung).

    Auch diese Verschiedenheit schließt es aus, die Identität der Tat noch als gewahrt anzusehen (BGHSt 32, 215, 220) [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83].

  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87
    Die Tat als Prozeßgegenstand ist jedoch nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320 ff; 23, 141, 145 [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68]; 32, 215, 216 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

    Auszug aus BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 ff; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87
    Der Lebensvorgang, der der Anklage zugrundeliegt (Diebstahl von Schmuck aus einem Juweliergeschäft in M.) unterscheidet sich nach Ort und Tatumständen eindeutig von dem abgeurteilten Geschehen (Aufbewahrung einer Tasche mit Schmuck in einer Wohnung in S.), so daß bei natürlicher Betrachtungsweise nicht von einem einheitlichen geschichtlichen Geschehensablauf gesprochen werden kann, und zwar auch nicht bei Berücksichtigung des Umstands, daß es sich bei dem aufbewahrten Schmuck um die Diebesbeute handelte (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87 -, zur Veröffentlichung in BGHSt und in BGHR bestimmt).
  • BGH, 22.10.1957 - 5 StR 317/57
    Auszug aus BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 ff; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74

    Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 ff; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87
    Die Tat als Prozeßgegenstand ist jedoch nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320 ff; 23, 141, 145 [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68]; 32, 215, 216 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 02.10.1974 - 3 StR 259/74

    Gesetzeskonkurrenz zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme -

    Auszug aus BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 ff; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung

    Auszug aus BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 ff; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 ff; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • RG, 29.03.1928 - III 145/28

    Hindert, wenn der Angeklagte nach Voruntersuchung wegen Anstiftung zu

  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 555/18

    Gegenstand des Urteils (prozessualer Tatbegriff; Änderung im Verlauf des

    Anders als in der Fallkonstellation einer sich an den Raub anschließenden Hehlerei, in denen der Tatbestand der Hehlerei als ein mit dem vorangegangenen Raub einheitliches geschichtliches Vorkommnis bildender Vorgang angesehen worden ist, wenn und soweit sich der Angeklagte "als Glied in der sich an diese Tat anschließenden ?Verwertungskette' für das Raubgut hehlerisch betätigte' (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, 524; siehe aber auch BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174; Beschluss vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80, 82), fehlt es in der vorliegenden Fallkonstellation schon aufgrund der unterschiedlichen Angriffsrichtung an einem in diesem Sinne engen Zusammenhang mit der Vortat.

    Die in der Anklageschrift enthaltenen Hinweise erfolgten ersichtlich nicht zum Zwecke einer Ausdehnung des Anklagevorwurfs auf dieses Geschehen, sondern sind im Sinne eines Beweisanzeichens zur Stützung des Verdachts einer Beteiligung des Angeklagten an der Tat in die Anklageschrift aufgenommen worden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80, 81).

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Auch die Verschiedenartigkeit der angegriffenen Rechtsgüter - einerseits das Vermögen, andererseits die Sicherheit des Straßenverkehrs - spricht dagegen, die Identität der Tat noch als gewahrt anzusehen (vgl. BGH NStZ 1989, 37).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

    Das gilt aber nur dann, wenn Diebstahl und Anschlußdelikt nach Tatzeit, Tatort, Tatobjekt und Tatbild einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang bilden (vgl. BGHSt 32, 215, 216; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 264 Rdn. 2a m.w.N.), so etwa bei Aufteilung der Beute unmittelbar im Anschluß an die Vortat, wenn zweifelhaft bleibt, ob der Angeklagte hieran bereits als Mittäter beteiligt war, aber feststeht, daß er seinen Beuteanteil vom Täter in Tatortnähe sogleich nach der Tat erhalten hat (vgl. BGHSt 35, 86, 88; BGH NStZ 1989, 266; s. andererseits (zwei Taten) BGHSt 35, 60, 63 f.; 35, 80, 82; BGHR StPO § 260 Abs. 3 Freispruch 5; OLG.

    Allein die "Richtung der Tat auf dasselbe Objekt (vgl. BGHSt 32, 215, 219; s. auch Roxin JZ 1988, 260, 261) - einen Teil der Tatbeute - kann hier nicht dazu führen,- eine einheitliche prozessuale Tat anzunehmen (vgl. BGHSt 35, 60, 63 f.; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 17; siehe auch BayObLG NJW. 1989, 2828, 2829), zumal die Auslieferungspflicht bei einer Auslandstat (falls nämlich die Hehlerei in Österreich begangen wurde) nur eingeschränkt bestünde (vgl. Art. 7 Abs. 2 EuAlÜbk, Art. 3 Abs. 3 des spanischen Gesetzes über die Auslieferung vom 21. März 1985; BGHR EuRHÜbk Art. 14, Spezialitätsgrundsatz 1).

  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 228/00

    Steuerhehlerei; Anklage; Nachtragsanklage; Tat im prozessualen Sinn

    Den Rahmen der Untersuchung bildet daher zunächst das tatsächliche Geschehen, wie es die Anklage beschreibt (BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 10).

    Die Angriffsrichtung des Täterverhaltens ist jeweils eine ganz andere (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 10 sowie hierzu auch Beulke, Der prozessuale Tatbegriff, in: 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft Bd. IV, S. 781, 791 ff.).

  • BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11

    Tatidentität (prozessuale Tat; Betrug; Geldwäsche; Postpendenzfeststellung);

    Die zu diesem Fragenkreis ergangene Rechtsprechung ist uneinheitlich (vgl. einerseits: BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80, 81 f.; andererseits: BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 43; BGH, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60).
  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16

    Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger

    Ob von diesem Grundsatz - bei Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise - eine Ausnahme zu machen ist, wenn ein längerer zeitlicher Abstand zwischen den jeweiligen Handlungen gegeben ist (vgl. einerseits (weiter) BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174; Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523 f.; andererseits (enger) BGH, Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 64; Beschlüsse vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80; vom 25. Juni 2008 - 2 StR 226/08, bei Cierniak/Zimmermann, NStZ-RR 2011, 229; ferner KK/Kuckein, StPO, 7. Aufl., § 264 Rn. 7a mwN), kann hier dahinstehen.
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    a) Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Strafgerichte bestimmt den für den Umfang des Strafklageverbrauchs maßgeblichen Begriff der prozessualen Tat im Sinne von § 264 StPO dahingehend, dass dieser den vom Eröffnungsbeschluss betroffenen geschichtlichen Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, erfasst (BGHSt 10, 396, 397; BGHSt 13, 320, 321; BGHSt 32, 215, 216; BGHSt 35, 60, 61; BGHSt 35, 80, 81; BGHSt 45, 211, 212 f.; BGH NStZ 2009, 705, 706; OLG Celle JZ 1985, 147, 148; OLG Braunschweig NStZ-RR 1997, 80 f.; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., 2009; § 264 Rn. 2, Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl, 2008, § 264 Rn. 3).
  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    bb) Allerdings ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten, wie bei der Fallgruppe der alternativen Handlungsabläufe - wie hier - der Tatbegriff im Sinne des § 264 StPO zu bestimmen ist (vgl. zum Diskussionsstand etwa Otto JR 1988, 27 ff.; Wolter NStZ 1988, 456 ff.; Roxin JZ 1988, 260 ff.); insbesondere steht im Streit, ob eine lediglich faktische Betrachtungsweise, die entscheidend auf die tatobjektsbezogene enge Verknüpfung des Sachverhaltes (vgl. etwa RGSt 8, 135, 139 ff.; BGH bei Dallinger MDR 1954, 17) abstellt, ausreichend ist, oder ob - zusätzlich - normative Kriterien, etwa die Zielrichtung des Handelns (vgl. auch BGHSt 35, 60, 64) erforderlich sind.
  • OLG Köln, 01.03.1994 - Ss 15/94

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Beschwerde in einem

    Gemeint ist damit die für eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinn (§ 264 StPO) verhängte Geldbuße (vgl. BGH NJW 1988, 837; Senat DAR 1988, 428; KK OWiG-Steindorf § 79 Rn. 13).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

    Sie greift nicht auf das materielle Strafrecht zurück, das im Bereich der Konkurrenzen zwischen Tateinheit (§ 52 StGB) und Tatmehrheit (§ 53 StGB) unterscheidet, sondern verwendet einen von dem materiellen Tatbegriff verschiedenen prozessualen Begriff der "Tat", nach dem sich der Gegenstand der Urteilsfindung (§ 264 Abs. 1 StPO) und damit verbunden der Umfang der Rechtskraft richten (BGHSt 35, 60 [BGH 29.09.1987 - 4 StR 376/87]; 35, 80 [BGH 16.10.1987 - 2 StR 258/87]= JZ 1988, 258 ff. mit Anm. Roxin).
  • BGH, 17.03.1992 - 1 StR 5/92

    Prozessuale Tat bei Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88

    Verurteilung wegen "Betruges oder Hehlerei" - Abgrenzung zwischen Betrug und

  • OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ss 430/07

    Prozessuale Tat

  • BGH, 02.12.1997 - 5 StR 404/97

    Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhinterziehung und Betrug bei Zurverfügungstellung von

  • BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92

    Begründung eines Verfahrenshindernisses durch die Aburteilung wegen einer Tat die

  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 312/19

    Begründetheit einer Revision

  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • OLG Köln, 14.11.1989 - Ss 454/89
  • OLG Dresden, 19.09.2019 - 1 OLG 22 Ss 563/19

    Diebstahl, Hehlerei, Umfang der Anklage

  • BGH, 11.09.1991 - 3 StR 96/91

    Hehlerei an verschafftem Valium - Einverständliches Zusammenwirken mit dem

  • KG, 27.03.2013 - 161 Ss 51/13

    Tatidentität bei Diebstahl und nachfolgender Begünstigung

  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 644/90

    Verwerfung einer Revision - Pflicht zur erschöpfenden Aburteilung der dem

  • OLG Köln, 22.09.2006 - 82 Ss OWi 65/06
  • KG, 13.02.2002 - 1 Ss 25/02
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