Rechtsprechung
| BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01 |
Kontoeröffnungen mit gefälschten Personalausweisen
§ 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, Tateinheit, nicht Gesetzeskonkurrenz, mit nachfolgender Tat nach § 266b StGB (diese keine mitbestrafte Nachtat);
§ 263a Abs. 1 Satz 3. Alt. StGB, keine "unbefugte Verwendung von Daten", wenn der Karteninhaber einen Geldautomaten bedient, auch wenn er die Kartenausstellung durch Täuschung erreicht hat ("unbefugt" = "täuschungsäquivalent");
§ 266b StGB ist gegenüber § 263 StGB lex specialis, was die etwaige Täuschung des die Kartenzahlung Annehmenden betrifft (geringerer Strafrahmen, keine Versuchsstrafbarkeit), § 266b StGB greift auch bei Abhebungen am Geldautomaten (eines dritten Kreditinstituts!) ein, obwohl die Karte insoweit nur als "Schlüssel" benutzt wird;
§ 276 StGB tritt ggf. hinter dem Gebrauchmachen von dem Ausweis (§ 267 StGB) als subsidiär zurück;
§ 52 StGB, zur Verklammerungswirkung eines gestreckten Betrugs (Eingehung und Erfüllung)
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 263 a Abs. 1 3. Alt. StGB; § 266 b StGB; § 263 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Computerbetrug (kein unbefugtes Verwenden von Daten bei missbräuchlicher Verwendung einer Scheckkarte als Codekarte zur Abhebung an Geldautomaten durch den berechtigten Karteninhaber; Betrugsäquivalenz); Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten; Scheckkarte (Garantiefunktion; Einschränkung bei Zwei-Personenverhältnis); Rechtsgut der Funktionsfähigkeit des Zahlungsverkehrs; vollendeter Betrug; Tateinheit (Verklammerung); Tatmehrheit - lexetius.com
- DFR
Abhebung am Geldautomaten
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
- JurPC
- NWB SteuerXpert START
- opinioiuris.de
Kontoeröffnungen mit gefälschten Personalausweisen
- jurawelt.com
Keine Strafbarkeit gem. § 263a I 3. Alt. StGB des ec-Karteninhabers, der Geld am Bankomaten in der Absicht, einen ihm damit gewährten Kredit nicht zurückzuzahlen, abhebt
- streifler.de
Computerbetrug und Missbrauch von Scheckkarten durch berechtigten Karteninhaber
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB §§ 263a 266b
Strafbarkeit des Abhebens an einem Bankautomaten bei nicht gedecktem Konto - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Hahn Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Strafrecht / Computerbetrug / 263a, 266b StGB
- rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)
Computerbetrug und Scheckkartenmißbrauch durch Karteninhaber
Besprechungen u.ä. (2)
- Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen
(Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)
Postbank-Fall
§ 263 a StGB; § 266 b StGB
Computerbetrug: unbefugte Verwendung von Daten;; Betrugsäquivalenz / Scheckkartenmissbrauch:; Verwendung der Karte zum Geldabheben am Automaten;; Anwendbarkeit der Vorschrift im Zwei-Partner-System - RA ONLINE
, S. 246 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Scheckkartenmissbrauch
Sonstiges
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 47, 160
- NJW 2002, 905
- NStZ 2002, 544
- NStZ 2002, 545
- StV 2002, 135
- MMR 2002, 461
- JR 2002, 340
Wird zitiert von ... (22)
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
Wenn bereits der Abschluss des gegenseitigen Vertrags zu einem Vermögensschaden führe, könne dieser durch die spätere Vertragsabwicklung vertieft werden; es liegt dann nur ein Fall des Betrugs vor (vgl. BGHSt 47, 160 ;… Dannecker, in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, § 263 StGB Rn. 97, 104;… Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 159).Der Vermögensschaden im Sinne des Betrugstatbestands soll bereits dann vorliegen, wenn das Vermögen konkret gefährdet ist (vgl. BGHSt 33, 244 ; 34, 394 ; 47, 160 ; 48, 331 ;… Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 156).
- BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03
Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern); …
Der Computerbetrug in der Alternative des "unbefugten Verwendens von Daten" erfasst die Verwendung gefälschter, manipulierter oder mittels verbotener Eigenmacht erlangter Karten durch einen Nichtberechtigten ( BGHSt 47, 160).Nicht tatbestandsmäßig ist hingegen die missbräuchliche Verwendung durch den berechtigten Karteninhaber; denn die Strafvorschrift ist "betrugsspezifisch" auszulegen, so dass nur täuschungsäquivalente Handlungen unbefugt im Sinne des Tatbestandes sind (vgl. BGHSt 47, 160).
Dieser Tatbestand erfaßt die Verwendung gefälschter, manipulierter oder mittels verbotener Eigenmacht erlangter Karten durch einen Nichtberechtigten ( BGHSt 47, 160).
Nicht tatbestandsmäßig ist hingegen die mißbräuchliche Verwendung durch den berechtigten Karteninhaber; denn die Strafvorschrift ist "betrugsspezifisch" auszulegen, so daß nur täuschungsäquivalente Handlungen unbefugt im Sinne des Tatbestandes sind (vgl. BGHSt 47, 160).
- BGH, 18.11.2008 - 4 StR 485/08
Mangelnde Feststellungen für einen "Kontoeröffnungsbetrug" (Betrug mit EC-Karten …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar ein vollendeter Betrug schon dann vorliegen, wenn der Täter unter Vorlage eines gefälschten Personalausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank ein Konto eröffnet und ihm - antragsgemäß - eine EC-Karte (Eurocheque-Karte) und Schecks ausgehändigt werden (vgl. BGHSt 47, 160, 167 m.w.N.).Ein etwaiger Schaden durch die Kartenbenutzung tritt in diesen Fällen nicht bei der Bank, sondern beim jeweiligen Geschäftspartner ein ( BGHSt 47, 160, 171).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar ein vollendeter Betrug schon dann vorliegen, wenn der Täter unter Vorlage eines gefälschten Personalausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank ein Konto eröffnet und ihm - antragsgemäß - eine EC-Karte (Eurocheque-Karte) und Schecks ausgehändigt werden (vgl. BGHSt 47, 160, 167 m.w.N.).
Vor allem im POZ-System übernimmt die kartenausgebende Bank jedoch anders als im POS-System regelmäßig keine Garantie für die Zahlung; ein etwaiger Schaden durch die Kartenbenutzung tritt in diesen Fällen daher nicht bei der Bank, sondern beim jeweiligen Geschäftspartner ein ( BGHSt 47, 160, 171;… Fischer StGB 55. Aufl. § 263 Rdn. 34 a, § 266 b Rdn. 6 a, 9).
Dessen bedurfte es jedoch, um überprüfen zu können, ob - wie die Strafkammer annimmt - bereits mit der Kontoeröffnung oder der Überlassung der EC-Karten und Schecks die Bank eine Vermögensverfügung vorgenommen hat und bei ihr schon damit eine schadensgleiche Vermögensgefährdung eingetreten ist (vgl. BGHSt 47, 160, 171).
- BGH, 18.11.2008 - 4 StR 486/08
Mangelnde Feststellungen für einen "Kontoeröffnungsbetrug" (Betrug mit EC-Karten …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar ein vollendeter Betrug schon dann vorliegen, wenn der Täter unter Vorlage eines gefälschten Personalausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank ein Konto eröffnet und ihm - antragsgemäß - eine EC-Karte (Eurocheque-Karte) und Schecks ausgehändigt werden (vgl. BGHSt 47, 160, 167 m.w.N.).Ein etwaiger Schaden durch die Kartenbenutzung tritt in diesen Fällen nicht bei der Bank, sondern beim jeweiligen Geschäftspartner ein ( BGHSt 47, 160, 171).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar ein vollendeter Betrug schon dann vorliegen, wenn der Täter unter Vorlage eines gefälschten Personalausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank ein Konto eröffnet und ihm - antragsgemäß - eine EC-Karte (Eurocheque-Karte) und Schecks ausgehändigt werden (vgl. BGHSt 47, 160, 167 m.w.N.).
Vor allem im POZ-System übernimmt die kartenausgebende Bank jedoch anders als im POS-System regelmäßig keine Garantie für die Zahlung; ein etwaiger Schaden durch die Kartenbenutzung tritt in diesen Fällen daher nicht bei der Bank, sondern beim jeweiligen Geschäftspartner ein ( BGHSt 47, 160, 171;… Fischer StGB 55. Aufl. § 263 Rdn. 34 a, § 266 b Rdn. 6 a, 9).
Dessen bedurfte es jedoch, um überprüfen zu können, ob - wie die Strafkammer annimmt - bereits mit der Kontoeröffnung oder der Überlassung der EC-Karten und Schecks die Bank eine Vermögensverfügung vorgenommen hat und bei ihr schon damit eine schadensgleiche Vermögensgefährdung eingetreten ist (vgl. BGHSt 47, 160, 171).
- BGH, 15.06.2005 - 2 StR 30/05
Betrug im Lastschriftverfahren (konkludente Täuschung über …
Man hätte dann materiell-rechtlich von einer einheitlichen Tat auszugehen (vgl. auch BGHSt 47, 160, 168), die hier auch verfahrensrechtlich (§ 264 StPO) eine Tat darstellt und damit von der Anklage umfaßt ist. - BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04
Betrug (tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten …
Der Tatbestand des § 263 a StGB in der hier allein in Betracht zu ziehenden Tatvariante der unbefugten Verwendung von Daten erfaßt die Verwendung gefälschter, manipulierter oder mittels verbotener Eigenmacht erlangter Karten aber nur durch einen Nichtberechtigten ( BGHSt 47, 160, 162 m.w.N.).Der Tatbestand des § 263 a StGB in der hier allein in Betracht zu ziehenden Tatvariante der unbefugten Verwendung von Daten erfaßt die Verwendung gefälschter, manipulierter oder mittels verbotener Eigenmacht erlangter Karten aber nur durch einen Nichtberechtigten ( BGHSt 47, 160, 162 m.w.N.).
- BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02
Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze; …
Der Schuldspruch im Fall B I 6 (Verwendung der gestohlenen Bankcard ohne PIN im POZ-Einzugsermächtigungsverfahren) ist auf die Sachrüge dahin zu ändern, daß der Angeklagte nicht des Computerbetruges (§ 263 a Abs. 1 StGB), sondern des Betruges (§ 263 Abs. 1 StGB) schuldig ist (vgl. BGHSt 47, 160, 171;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 263 a Rdn. 15). - BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen …
c) Nach den bisherigen Feststellungen hat sich der Angeklagte des weiteren durch das von der Mittäterin absprachegemäß vorgenommene Abheben des gesamten Guthabens in Höhe von 150 Euro - daß sie ihrem Mittäter den Vollzug des Tatplans später verschwiegen hat, bleibt bedeutungslos - wegen (gemeinschaftlichen) Computerbetrugs gemäß § 263a StGB strafbar gemacht (vgl. BGHSt 47, 160, 162 m.w.N.). - BGH, 14.10.2010 - 2 StR 447/10
Voraussetzungen des Kontoeröffnungsbetruges (Vermögensschaden; schadensgleiche …
In den Fällen des "Kontoeröffnungsbetrugs" kann ein Schaden in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung schon dann vorliegen, wenn der Täter unter Vorlage eines gefälschten Ausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank Konten eröffnet und ihm antragsgemäß Kreditkarten ( BGHSt 33, 244 ff.) oder EC-Karten ( BGHSt 47, 160 ff.) ausgehändigt werden bzw. wenn ihm ein Überziehungskredit eingeräumt wird.Zwar kann ein Schaden in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung schon dann vorliegen, wenn der Täter unter Vorlage eines gefälschten Ausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank Konten eröffnet und ihm antragsgemäß Kreditkarten ( BGHSt 33, 244 ff.) oder EC-Karten ( BGHSt 47, 160 ff.) ausgehändigt werden bzw. wenn ihm ein Überziehungskredit eingeräumt wird.
- OLG Karlsruhe, 26.07.2003 - 3 Ws 134/02
Ausnutzen eines Software-Fehlers im Gebührenabrechnungssystem eines …
Dem entspricht eine betrugsnahe oder betrugsspezifische Auslegung, wie sie von der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung vertreten wird (BGHSt 47, 160; 38, 120; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 137; OLG Zweibrücken StV 1993, 196,197; OLG Köln NStZ 1991, 586;… Kühl in Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 263 a Rdnr. 11 ff;… Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 a Rdnr. 44;… Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 263 a Rdnr. 8;… Lackner in Festschrift für Tröndle 1989, 41, 51 ff;… im Ansatz auch Kindhäuser NK- StGB § 263 a Rdnr. 35 f, 7 ff).Danach ist nur eine solche Verwendung von Daten unbefugt, die täuschungsäquivalent ist (BGHSt 47, 160).
- LG Wuppertal, 19.10.2010 - 25 Qs 10 Js 1977/08
Legales "Schwarzsurfen" mittels eines offenen WLANs
- BGH, 16.03.2005 - 5 StR 72/05
Betrug (Erklärungswert bei der Vorlage einer Post-Card; Irrtum; Divergenz zur …
- OLG Hamm, 22.11.2011 - 3 RVs 89/11
Eröffnung eines Kontos und Aushändigung einer ec-Karte; POZ-System; POS-System
- OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 Ss 155/08
Straflosigkeit einer in Zahlungsunwilligkeit erfolgten Bestellung eines …
- OLG Dresden, 13.04.2005 - 2 Ss 654/04
Täuschung
- BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Maestro-Karte); Tateinheit …
- LG Braunschweig, 22.02.2008 - 6 KLs 20/07
VW-Prozess gegen Volkert und Gebauer "Eigenbeleg, 300 Euro, eine Prostituierte …
- LG Ulm, 04.11.2004 - 2 Qs 2099/04
Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten: Örtliche Zuständigkeit; …
- LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06
Peter Hartz
- LG Freiburg, 19.11.2008 - 7 Ns 150 Js 4282/08
Betrugsstraftaten: Aufladen einer Handykarte am Ladeterminal ohne Entrichtung des …
- OLG Köln, 06.12.2005 - 83 Ss 74/05
- LG Wuppertal, 19.10.2010 - 25 Qs-10 Js 1977/08
Surfen über fremde unverschlüsselte WLAN-Netzwerke nicht strafbar - Das Einwählen …
Für Blogger: