Rechtsprechung
BGH, 09.08.1972 - 2 StR 264/72 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,4795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines besonders schweren Falls des Widerstands gegen die Staatsgewalt - Ein Schraubenzieher als Waffe - Der Begriff der Waffe - Verwendung eines Schraubenziehers als Stichwaffe
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der …
Bereits der erneut zu erwartende Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bei dem jedenfalls von einem unbenannten besonders schweren Fall gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 StGB auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1972 - 2 StR 264/72), kann als mittlere Kriminalität gewertet werden.