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   BGH, 16.07.1975 - 2 StR 264/75   

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https://dejure.org/1975,1048
BGH, 16.07.1975 - 2 StR 264/75 (https://dejure.org/1975,1048)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1975 - 2 StR 264/75 (https://dejure.org/1975,1048)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1975 - 2 StR 264/75 (https://dejure.org/1975,1048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines tateinheitlichen Zusammentreffens von Notzucht mit Todesfolge und Mord - Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1971 - 4 StR 435/71

    Zweimalige Verurteilung des Täter wegen vorsätzlicher Straftaten zu einer

    Auszug aus BGH, 16.07.1975 - 2 StR 264/75
    Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt zu § 42 e Abs. 1 Nr. 1 StGB aF entschieden hat, genügt eine Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe nur dann, wenn für die ihr zugrundeliegende Symptomtat eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr festgesetzt worden ist (BGHSt 24, 243; BGH NJW 1972, 1333, 1869).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 16.07.1975 - 2 StR 264/75
    Nach der Änderung des Tatbestands der Notzucht mit Todesfolge durch das 4. Strafrechtsreformgesetz ist ein tateinheitliches Zusammentreffen dieses Delikts mit Mord (vgl. hierzu BGHSt 19, 101 ff) nicht mehr möglich.
  • BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches

    Auszug aus BGH, 16.07.1975 - 2 StR 264/75
    Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt zu § 42 e Abs. 1 Nr. 1 StGB aF entschieden hat, genügt eine Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe nur dann, wenn für die ihr zugrundeliegende Symptomtat eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr festgesetzt worden ist (BGHSt 24, 243; BGH NJW 1972, 1333, 1869).
  • Drs-Bund, 04.10.1962 - BT-Drs IV/650
    Auszug aus BGH, 16.07.1975 - 2 StR 264/75
    Denn die neue Vorschrift ist auf die Fälle leichtfertiger Verursachung des Todes beschränkt worden (vgl. hierzu auch den Entwurf eines StGB E 1962 mit Begründung, BT-Drucks. IV/650 S. 362).
  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Der 1. Strafsenat hat dem Antrag auf Erledigung im Beschlußverfahren nicht entsprochen, sondern - nach durchgeführter Hauptverhandlung - in der Absicht, die Revisionen der Angeklagten zu verwerfen, bei dem 2., 3. und 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs angefragt, ob sie an ihrer bisherigen Rechtsprechung festhielten, wonach nach der Einführung des Begriffes "leichtfertig" in § 251 StGB durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (BGBl I S. 469) Raub mit Todesfolge nicht mit vorsätzlicher Tötung in Tateinheit stehen könne (u.a. BGHSt 26, 175; BGH, Beschl. vom 16. Juli 1975 - 2 StR 264/75; BGH NStZ 1984, 453, 454; BGHR StGB § 251 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91

    Tateinheit von Mord und Raub mit Todesfolge

    Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 264/75 (bei Dallinger in MDR 1976, 15): "Leichtfertigkeit" lasse eine Erstreckung auf vorsätzliche Begehung nicht zu.
  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91

    Tateinheit von Mord und Raub mit Todesfolge beim selben Tatopfer - Auswirkung der

    Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 264/75 (bei Dallinger in MDR 1976, 15): "Leichtfertigkeit" lasse eine Erstreckung auf vorsätzliche Begehung nicht zu.
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

    Wie der Bundesgerichtshof ausgesprochen hat, ist der Tatbestand des Raubes mit Todesfolge (§ 251 StGB) nach der Neufassung durch Artikel 19 Nr. 121 EGStGB nur bei leichtfertiger Verursachung des Todes eines Menschen erfüllt und demnach die Annahme von Tateinheit dieses Verbrechens mit vorsätzlicher Tötung ausgeschlossen (BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]; BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 531/75; Beschluß vom 19. November 1981 - 4 StR 588/81; Beschluß vom 3. Mai 1984 - 4 StR 260/84; vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 264/75 - bei Dallinger MDR 1976, 15 zu § 177 Abs. 3 StGB in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 23. November 1973, BGBl. I 1725).
  • BGH, 08.01.1986 - 2 StR 660/85

    Unrechtmäßige gleichzeitige Annahme von bedingtem Vorsatz und leichtfertiger

    § 177 Abs. 3 StGB ist auf die Fälle leichtfertiger Verursachung des Todes beschränkt worden (BGH, Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 264/75 mitgeteilt von Dallinger in MDR 1976, 15; vgl. auch BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]).
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