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   BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01   

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BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01 (https://dejure.org/2001,1587)
BGH, Entscheidung vom 29.08.2001 - 2 StR 266/01 (https://dejure.org/2001,1587)
BGH, Entscheidung vom 29. August 2001 - 2 StR 266/01 (https://dejure.org/2001,1587)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StPO; § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO; § 251 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 55 StPO; § 252 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 250 Abs. 1 Nr. la StGB
    Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO; Einverständnis aller Verfahrensbeteiligten (Verzicht auf die Vernehmung der Verhörsperson); Unmittelbarkeitsprinzip; Grundsätze zur Verwirkung von Verfahrensrügen bei ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 250, 251 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 309
  • NStZ 2002, 217
  • StV 2002, 120
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01
    Zwar mag bei einer in einem anderen Raum gelagerten Waffe je nach den tatsächlichen Verhältnissen das Merkmal des Beisichführens unter Umständen zu bejahen sein (vgl. auch BGH NStZ 1998, 354; siehe auch BGH, Urt. vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99).

    An die Prüfung und Darlegung der subjektiven Seite müssen strengere Anforderungen gestellt werden, wenn die Umstände nahelegen, daß dem Täter im Moment der Tatbegehung das aktuelle Bewußtsein der Bewaffnung fehlt (vgl. BGH, Urt. vom 2 1. März 2000 - 1 StR 441/99).

  • BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95

    Verlesung der Vernehmungsniederschrift - Aussageverweigerungsrecht des Zeugen -

    Auszug aus BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01
    Allerdings soll auch bei Einverständnis aller Beteiligter - wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat - eine Protokollverlesung dann nicht zulässig sein, wenn sich der Zeuge in der Hauptverhandlung auf sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO beruft (so BGH, Beschluß vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209176 - für einen Fall, bei dem der Zeuge einzelne Fragen nicht beantwortet hatte; BGH, Urt. vom 11. Mai 1982 - 5 StR 92/82 = NStZ 1982, 342; Beschl. vom 27. September 1995 - 4 StR 488/95 = NStZ 1996, 96 auch für den Fall, daß der Zeuge in der Hauptverhandlung umfassend vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und nicht zur Sache ausgesagt hatte).

    Da der Zeuge in der Hauptverhandlung erschienen und vernommen worden sei, liege keine Ersetzung seiner Aussage vor, die Voraussetzungen des § 251 Abs. 1 StPO seien daher nicht gegeben (BGH, Beschl. vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76; Beschl. vom 27. September 1995 - 4 StR 488/95 aaO).

  • BGH, 28.10.1975 - 5 StR 407/75

    Folgen einer verfahrensfehlerhaften Verlesung von polizeilichen Zeugenaussagen -

    Auszug aus BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01
    (BGH, Urt. vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; Beschl. vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; Beschl. vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; Urt. vom 29. Juni 1983 - 2 StR 855/82 = NJW 1984, 136; offengelassen im Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86; NStZ 1988, 36 für den Fall der Teilverweigerung, zulässig jedenfalls für sonstige schriftliche Erklärungen).
  • BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82

    Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub; § 250

    Auszug aus BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01
    Beisichführen einer Waffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. la StGB setzt voraus, daß die Waffe dem Täter "zur Verfügung steht", d.h. sich so in seiner räumlichen Nähe befindet, daß er sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann (BGHSt 31, 105; 43, 8, 10).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 580/96

    Heroindeal mit Schußwaffe - § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Auszug aus BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01
    Abgesehen davon, daß das Landgericht die räumlichen Verhältnisse nur lückenhaft dargestellt hat, insbesondere keine Feststellungen zur Entfernung des Lagerungsortes der Waffe zum Ort des eigentlichen Tatgeschehens getroffen hat, kommt hier hinzu, daß der Angeklagte nicht selbst Betreiber des Bordells war und die Waffe dem Schutz der Frauen dienen sollte, so daß auch eine eigene Sachherrschaft des Angeklagten über die Waffe nicht ausreichend dargelegt ist (vgl. auch BGHSt 42, 368, 369).
  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86

    Verlesbarkeit einer schriftlichen Erklärung eines die Auskunft nach § 55

    Auszug aus BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01
    (BGH, Urt. vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; Beschl. vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; Beschl. vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; Urt. vom 29. Juni 1983 - 2 StR 855/82 = NJW 1984, 136; offengelassen im Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86; NStZ 1988, 36 für den Fall der Teilverweigerung, zulässig jedenfalls für sonstige schriftliche Erklärungen).
  • BGH, 29.06.1976 - 5 StR 209/76

    Beweisantrag auf teilweise Verlesung der richterlichen Vernehmungsprotokolle -

    Auszug aus BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01
    Da der Zeuge in der Hauptverhandlung erschienen und vernommen worden sei, liege keine Ersetzung seiner Aussage vor, die Voraussetzungen des § 251 Abs. 1 StPO seien daher nicht gegeben (BGH, Beschl. vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76; Beschl. vom 27. September 1995 - 4 StR 488/95 aaO).
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01
    Beisichführen einer Waffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. la StGB setzt voraus, daß die Waffe dem Täter "zur Verfügung steht", d.h. sich so in seiner räumlichen Nähe befindet, daß er sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann (BGHSt 31, 105; 43, 8, 10).
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62

    Gesamtdeutscher Arbeitskreis - Bei nachträglicher Aussageverweigerung nach § 55

    Auszug aus BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01
    Der Fall der Verweigerung der Auskunft nach § 55 StPO, der im Einzelfall der Verweigerung des ganzen Zeugnisses gleichkommen kann, ist, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, in § 252 StPO nicht geregelt (BGHSt 17, 245).
  • BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls bei Auskunftsverweigerung des

    Auszug aus BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01
    (BGH, Urt. vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; Beschl. vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; Beschl. vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; Urt. vom 29. Juni 1983 - 2 StR 855/82 = NJW 1984, 136; offengelassen im Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86; NStZ 1988, 36 für den Fall der Teilverweigerung, zulässig jedenfalls für sonstige schriftliche Erklärungen).
  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 855/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Bewertung der Aussageverweigerung

  • BGH, 11.05.1982 - 5 StR 92/82

    Voraussetzungen für die Verlesung von richterlichen Niederschriften über

  • BGH, 05.12.1978 - 5 StR 767/78

    Verweigerung der Aussage eines Zeugen in der Hauptverhandlung - Verbot der

  • BGH, 04.03.1998 - 2 StR 7/98

    Voraussetzungen des schweren Raubes

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Mit Blick auf die Verlesungsmöglichkeiten nach § 251 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 3 StPO dürften somit ohne die Bestimmung des § 252 StPO Niederschriften über die vormalige Vernehmung des Zeugen, der in der Hauptverhandlung erstmals von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, bei einem Einverständnis der Verfahrensbeteiligten verlesen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280 ff.; vom 29. August 2001 - 2 StR 266/01, NJW 2002, 309, jeweils zu § 55 StPO; s. auch BGH, Urteile vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 102; vom 12. Juli 1956 - 4 StR 236/56, BGHSt 10, 77, 78 f.).
  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08

    verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit

    Der Senat neigt der Auffassung zu, dass er auch dann zur Anwendung kommt, wenn kein Fall der Ersetzung der Zeugenvernehmung im engeren Sinne vorliegt (Anschluss an BGH NJW 2002, 309).

    Die Auslegung, nach der ein Ersetzen einer Zeugenaussage dann nicht vorliege, wenn sich der Zeuge in der Hauptverhandlung lediglich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen und nicht zur Sache ausgesagt hat, sei vom Gesetzeswortlaut nicht zwingend und in der Sache nicht gefordert (BGH NJW 2002, 309).

    Der Inhalt einer Aussage lässt sich häufig am Zuverlässigsten durch das Protokoll feststellen, so dass es der in § 250 StPO zum Ausdruck gebrachte Gedanke bestmöglicher Sachaufklärung sogar gebieten kann, das Protokoll zu verlesen (BGH NJW 2002, 309; Diemer in KK-StPO a.a.O.).

  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    In diesem Fall könne es der auch § 250 Satz 2 StPO zu Grunde liegende Gedanke bestmöglicher Sachaufklärung gerade erfordern, von diesem Beweismittel Gebrauch zu machen (NStZ 2002, 217 ff.).
  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    Soweit das Landgericht sich auf die Entscheidung des Senats in NStZ 2002, 217 berufen hat, ergibt sich aus diesem Beschluss nicht, dass bei Auskunftsverweigerung eines Zeugen eine Urkundenverlesung nach § 251 Abs. 2 Satz 2 a.F. (§ 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO heutiger Fassung) zulässig sei.
  • OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06

    Schusswaffe; Begriff, ungeladen; Beisichführen

    Legen die festgestellten Tatumstände aber nahe, dass dem Angeklagten im Moment der Tatbegehung das aktuelle Bewusstsein der Bewaffnung fehlte, ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass an die Feststellung des bewussten Bei-Sich-Führens strengere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH StV 2002, 120, 122 mit weiteren Nachweisen; StV 2003, 26, 27; siehe auch OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214).
  • OLG Zweibrücken, 12.09.2016 - 1 OLG 1 Ss 36/16

    Hauptverhandlung: Vernehmungsergänzende Verlesung einer Vernehmungsniederschrift

    Der aus § 250 S. 2 StPO folgende Gedanke der bestmöglichen Sachaufklärung kann es erfordern, von dem Vernehmungsprotokoll als Beweismittel Gebrauch zu machen (Mosbacher, NStZ 2014, 1 ; BGH, Beschluss vom 29. August 2001 - 2 StR 266/01, juris, Rn. 10).
  • BGH, 15.12.2005 - 1 StR 411/05

    Rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag; gesetzlicher Richter (Ablehnung eines

    b) Der Verfahrensrüge muss jedenfalls deshalb der Erfolg versagt werden, weil sie auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Angeklagten gestützt ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 494/05 -, BGH NStZ 2002, 217; NStZ 2000, 606; NStZ 1998, 267; NStZ 1998, 209; NStZ 1997, 451; NStZ"1993, 198 jeweils m. w. Nachw.).
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