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   BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61   

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https://dejure.org/1961,665
BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61 (https://dejure.org/1961,665)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1961 - 2 StR 267/61 (https://dejure.org/1961,665)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1961 - 2 StR 267/61 (https://dejure.org/1961,665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Deliktsvollendung - Abschluss der "Tat" im Fall einer aktiven Bestechung mit dem Gewähren des letzten Vorteils - Unterlassene Rückforderung eines Darlehens bzw. unterbliebene Geltendmachung von Zinsen als (weiteres) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 207
  • NJW 1961, 2025
  • MDR 1962, 67
  • JR 1962, 65
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 12.09.1930 - I 950/30

    1. Wann beginnt die Verjährung der sog. passiven Bestechung, wenn sie durch

    Auszug aus BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61
    Sie bezieht sich für ihre Ansicht auf die Entscheidung RGSt 64, 296.

    Für den Fall der Bestechlichkeit ist das in den Urteilen RGSt 64, 296 und BGHSt 11, 347 [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57] ausgesprochen.

    Beide Urteile betreffen Fälle, in denen auf Grund einer einmal getroffenen Unrechtsvereinbarung der angeklagte Beamte längere Zeit hindurch laufend Vorteile angenommen hatte, im Falle RGSt 64, 296 den Erlaß des Pachtzinses für einen Acker während mehrerer Jahre, im Falle BGHSt 11, 347 [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57] die Annahme eines Anteiles am jährlichen Gewinn aus der Vertretertätigkeit des Vorteilgebers.

  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61
    Für den Fall der Bestechlichkeit ist das in den Urteilen RGSt 64, 296 und BGHSt 11, 347 [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57] ausgesprochen.

    Beide Urteile betreffen Fälle, in denen auf Grund einer einmal getroffenen Unrechtsvereinbarung der angeklagte Beamte längere Zeit hindurch laufend Vorteile angenommen hatte, im Falle RGSt 64, 296 den Erlaß des Pachtzinses für einen Acker während mehrerer Jahre, im Falle BGHSt 11, 347 [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57] die Annahme eines Anteiles am jährlichen Gewinn aus der Vertretertätigkeit des Vorteilgebers.

  • BGH, 26.03.1959 - 2 StR 566/58
    Auszug aus BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61
    Nach BGHSt 13, 75 ist der Angeklagte nunmehr einem wegen erwiesener Unschuld freigesprochenen Angeklagten gleichzustellen.
  • RG, 28.11.1907 - III 548/07

    1. Beginnt, wenn von einem Deutschen im Auslande eine auch nach dortigem Rechte

    Auszug aus BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61
    Das ist nur unter der Voraussetzung der Falls daß die auf Verwirklichung des Tatbestandes gerichtete Tätigkeit mit der tatbestandlichen Vollendung des Deliktes ihren endgültigen Abschluß gefunden hat (RGSt 40, 402, 405).
  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    Dies steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang, nach der bei der Gewährung unbefristeter Darlehen der Vorteil bereits mit der Hingabe des Darlehens verschafft ist und die Darlehensbelassung bis zur Rückzahlung oder Rückforderung keinen zusätzlichen Vorteil bildet (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 1961 - 2 StR 267/61, BGHSt 16, 207, 209 f.).
  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs

    Beendet ist sie mit der Ausführung der zum Tatbestand gehörenden Handlungen (vgl. BGHSt 16, 207, 208; 24, 218, 220; BGHR StGB § 78 a Satz 1 Abfallagerung 1), bei Erfolgsdelikten mit dem Eintritt des zum Tatbestand gehördenden Erfolges (§ 78 a Satz 2 StGB).
  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 462/07

    Freisprüche vom Vorwurf der Abgeordnetenbestechung im Zusammenhang mit

    Der Augenblick, in dem das Tatunrecht seinen endgültigen Abschluss findet (BGHSt 16, 207, 209; vgl. Jähnke in LK § 78 a Rdn. 3), liegt im Fall der Abgeordnetenbestechung aufgrund einer abgeschlossenen Unrechtsvereinbarung in der Gewährung des letzten Vorteils, sofern nicht die vereinbarte Stimmabgabe nachfolgt.
  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

    So faßt Stree (bei Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 17 - freilich auch nur bei "engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang") die "ratenweise Annahme von Vorteilen" als tatbestandliche Handlungseinheit auf, während die Rechtsprechung bisher eine genauere Überprüfung des Verhältnisses der einzelnen Tatmodalitäten unterlassen hat, wohl deshalb, weil jedenfalls die Annahme von Fortsetzungszusammenhang weitere Erörterungen überflüssig machte (vgl. RGSt 64, 296; BGHSt 10, 237, 240, 243; 11, 345; 16, 207; BGH, Beschl. vom 18. Mai 1984 - 2 StR 867/83; BGHR StGB vor § 1/f. H. Gesamtvorsatz 5, 20, 28; § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 3; § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 4; § 334 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88

    Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung - Verjährung der Untreue nach

    Die in Erfüllung des Darlehensvertrages geleisteten Zahlungen der Zins- und Tilgungsraten sind weder tatbestandsmäßige Untreuehandlungen noch begründen sie einen weitergehenden Nachteil im Sinne von § 266 StGB (vgl. auch BGHSt 22, 38 ff; 16, 208) [BGH 23.08.1961 - 2 StR 267/61].
  • BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen

    Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 40, 402, 405 in BGHSt 16, 207, 208, 209 [BGH 23.08.1961 - 2 StR 267/61]ausgesprochen:.
  • BGH, 19.04.1983 - 1 StR 859/82

    Keine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige einer Umsatzsteuerhinterziehung -

    Die (rechtliche) Vollendung reicht also nur dann aus, wenn die auf Verwirklichung des Tatbestandes gerichtete Tätigkeit mit der Erfüllung sämtlicher Tatbestandsmerkmale ihren endgültigen Abschluß gefunden hat (RGSt 40, 402, 405; BGHSt 11, 345, 346; 16, 207, 208 f.; 24, 218, 220) [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71].
  • BGH, 07.04.1970 - 5 StR 308/69

    Beihilfe zum Mord - Vernichtung der Juden - Straftaten im Dritten Reich -

    § 252 StPO gilt nicht für das Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 StPO (BGHSt 16, 209, 211 [BGH 23.08.1961 - 2 StR 267/61]; 17, 245) [BGH 09.05.1962 - 4 StR 93/62].
  • KG, 22.02.2008 - 1 Ss 294/06

    Wirksamkeit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung bei

    Eine Tat ist regelmäßig mit dem Abschluss der auf die Tatbegehung gerichteten Gesamttätigkeit des Täters bzw. bei Erfolgsdelikten mit dem Eintritt des zum Tatbestand gehörenden Erfolges beendet (vgl. BGHSt 16, 207 (209); BGH NJW 1998, 2373).
  • BGH, 19.05.1983 - 1 StR 640/82

    Umfang der Bindungswirkung der Überzeugung des Tatrichters für das

    Eine Beweiswürdigung, die diesen Grundsatz nicht beachtet, muß als rechtsfehlerhaft beanstandet werden (BGHSt 16, 208, 212 [BGH 23.08.1961 - 2 StR 267/61]; 12, 311, 316).
  • LG Cottbus, 23.08.2006 - 22 Ns 9/06
  • BGH, 10.02.1965 - 2 StR 595/64

    Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht - Feststellung des Vorliegens einer

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