Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2014 - 2 StR 269/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30315
BGH, 11.09.2014 - 2 StR 269/14 (https://dejure.org/2014,30315)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2014 - 2 StR 269/14 (https://dejure.org/2014,30315)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14 (https://dejure.org/2014,30315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,30315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 239 Abs 1 StGB, § 249 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Strafverfahren wegen besonders schweren Raubes und Freiheitsberaubung: Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit bei Fesselung der Hände; Zurücktreten der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz

  • IWW

    §§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 239 Abs. 1 StGB, 250 Abs. 1 Nr. 1b, 27 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit durch Fesselung des Opfers eines Raubüberfalls an den Händen i.R.d. Verurteilung wegen Freiheitsberaubung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen besonders schweren Raubes und Freiheitsberaubung: Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit bei Fesselung der Hände; Zurücktreten der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit durch Fesselung des Opfers eines Raubüberfalls an den Händen i.R.d. Verurteilung wegen Freiheitsberaubung

  • rechtsportal.de

    Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit durch Fesselung des Opfers eines Raubüberfalls an den Händen i.R.d. Verurteilung wegen Freiheitsberaubung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Zur Freiheitsberaubung beim Raub

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    (Nur) Fesselung der Hände - dann kann man sich noch fortbewegen….

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Freiheitsberaubung, wenn Opfer eines Raubüberfalls nur an den Händen gefesselt wird

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 35
  • StV 2015, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.2007 - 4 StR 470/07

    Freiheitsberaubung (Rechtsgut der persönlichen Fortbewegungsfreiheit;

    Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 2 StR 269/14
    Soweit das Opfer während des Raubüberfalls daran gehindert wird, diesen Ort zu verlassen, tritt der Tatbestand der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes zurück, da die Freiheitsberaubung insoweit nur das Mittel zur Begehung des Raubes ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    In solchen Fällen tritt die Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter dem Raub zurück (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1; vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, juris Rn. 9; vom 28. Juni 2017 - 2 StR 92/17, juris Rn. 18 und vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, juris Rn. 9).
  • LG Neuruppin, 16.10.2019 - 12 KLs 2/19
    Es fehlt insoweit an der Aufhebung der objektiven Fortbewegungsfreiheit der Geschädigten, die nach den getroffenen Feststellungen nur an den Händen gefesselt war (BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14 -, juris).
  • BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beeinflussung von Zeugen als zulässiges

    Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes (§ 249 StGB) zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn.1).
  • LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
    Wird das Opfer eines Raubüberfalls nur an den Händen gefesselt, liegt darin noch keine Freiheitsberaubung, weil diese Fesselung nicht die Fortbewegungsfreiheit aufhebt; soweit das Opfer während des Raubüberfalls daran gehindert wird, diesen Ort zu verlassen, tritt der Tatbestand der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes zurück, da die Freiheitsberaubung insoweit nur das Mittel zur Begehung des Raubes ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.09.2014 - 2 StR 269/14, BeckRS 2014, 19307).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht