Rechtsprechung
BGH, 11.09.2014 - 2 StR 269/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB; § 27 Abs. 1 StGB
Beihilfe zum schweren Raub - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 239 Abs 1 StGB, § 249 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
Strafverfahren wegen besonders schweren Raubes und Freiheitsberaubung: Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit bei Fesselung der Hände; Zurücktreten der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz - IWW
§§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 239 Abs. 1 StGB, 250 Abs. 1 Nr. 1b, 27 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 357 StPO
- Wolters Kluwer
Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit durch Fesselung des Opfers eines Raubüberfalls an den Händen i.R.d. Verurteilung wegen Freiheitsberaubung
- rewis.io
Strafverfahren wegen besonders schweren Raubes und Freiheitsberaubung: Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit bei Fesselung der Hände; Zurücktreten der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit durch Fesselung des Opfers eines Raubüberfalls an den Händen i.R.d. Verurteilung wegen Freiheitsberaubung
- rechtsportal.de
Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit durch Fesselung des Opfers eines Raubüberfalls an den Händen i.R.d. Verurteilung wegen Freiheitsberaubung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Strafrecht: Zur Freiheitsberaubung beim Raub
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
(Nur) Fesselung der Hände - dann kann man sich noch fortbewegen….
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Freiheitsberaubung, wenn Opfer eines Raubüberfalls nur an den Händen gefesselt wird
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 22.01.2014 - 9 KLs 400 Js 29131/11
- BGH, 11.09.2014 - 2 StR 269/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 35
- StV 2015, 113
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.10.2007 - 4 StR 470/07
Freiheitsberaubung (Rechtsgut der persönlichen Fortbewegungsfreiheit; …
Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 2 StR 269/14
Soweit das Opfer während des Raubüberfalls daran gehindert wird, diesen Ort zu verlassen, tritt der Tatbestand der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes zurück, da die Freiheitsberaubung insoweit nur das Mittel zur Begehung des Raubes ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07).
- BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18
Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft …
In solchen Fällen tritt die Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter dem Raub zurück (…BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1; vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, juris Rn. 9;… vom 28. Juni 2017 - 2 StR 92/17, juris Rn. 18 …und vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, juris Rn. 9). - LG Neuruppin, 16.10.2019 - 12 KLs 2/19 Es fehlt insoweit an der Aufhebung der objektiven Fortbewegungsfreiheit der Geschädigten, die nach den getroffenen Feststellungen nur an den Händen gefesselt war (BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14 -, juris).
- BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beeinflussung von Zeugen als zulässiges …
Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes (§ 249 StGB) zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH…, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1). - LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20
Raub, Sicherungsverwahrung
Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn.1). - LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22 Wird das Opfer eines Raubüberfalls nur an den Händen gefesselt, liegt darin noch keine Freiheitsberaubung, weil diese Fesselung nicht die Fortbewegungsfreiheit aufhebt; soweit das Opfer während des Raubüberfalls daran gehindert wird, diesen Ort zu verlassen, tritt der Tatbestand der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes zurück, da die Freiheitsberaubung insoweit nur das Mittel zur Begehung des Raubes ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.09.2014 - 2 StR 269/14, BeckRS 2014, 19307).