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   BGH, 17.03.2010 - 2 StR 27/10   

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https://dejure.org/2010,10675
BGH, 17.03.2010 - 2 StR 27/10 (https://dejure.org/2010,10675)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2010 - 2 StR 27/10 (https://dejure.org/2010,10675)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10 (https://dejure.org/2010,10675)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung des Verschuldens von Prozessbevollmächtigten und des Kanzleipersonals beim Nebenkläger; nötige Darlegung der unverschuldeten Säumnis)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Anwaltsverschulden bei Vorlage einer Fristsache ohne Briefumschlag

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Darlegung und Glaubhaftmachung von ein Fristversäumnis beeinflussenden Umständen i.R.d. Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Anwaltsverschulden bei Vorlage einer Fristsache ohne Briefumschlag

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Anwaltsverschulden bei Vorlage einer Fristsache ohne Briefumschlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Anforderungen an Darlegung und Glaubhaftmachung von ein Fristversäumnis beeinflussenden Umständen i.R.d. Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 67
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.1987 - 2 StR 109/87

    Versäumung der Revisionseinlegungsfrist

    Auszug aus BGH, 17.03.2010 - 2 StR 27/10
    Die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung gekommen ist (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1; KK-Maul a.a.O. § 45 Rn 6).
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15

    Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei

    Für die Frage, ob der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt für ein Verschulden seines Kanzleipersonals haftet, kommt es darauf an, ob dieses sorgfältig ausgewählt und überwacht wird und ob eine zur Verhinderung von Fristüberschreitungen taugliche Büroorganisation vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 17. März 2010- 2 StR 27/10; Beschluss vom 9. Juni 2015 - VIII ZB 100/14, Tz. 9, IBR 2015, 523).

    Vorzutragen sind ferner diejenigen Tatsachen, die ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden des Bevollmächtigten ausschließen (Senatsbeschluss vom 28. August 2013; BGH, Beschlüsse vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10 und vom 9. Juni 2015, jeweils aaO).

  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten ist dem Nebenkläger, der nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist Wiedereinsetzung beantragt, nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1981 - 2 StR 221/81, BGHSt 30, 309; vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10; weitere Nachweise bei MeyerGoßner, StPO, 56. Aufl., § 44 Rn. 19).

    Deshalb erfordert die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung gekommen ist; zu dem erforderlichen Tatsachenvortrag gehört dabei auch, dass der Antragsteller einen Sachverhalt vorträgt, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden ausschließt (BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10 mwN).

  • BGH, 11.07.2018 - 2 StR 467/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Zurechnung des

    Für die Frage, ob der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt für Verschulden seines Kanzleipersonals haftet, kommt es darauf an, ob dieses sorgfältig ausgewählt und überwacht wird und ob eine zur Verhinderung von Fristüberschreitungen taugliche Büroorganisation vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15; BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 44, Rn. 19 f.; KK-Maul, StPO, 7. Aufl., § 44, Rn. 34 f., jeweils m.w.N.).
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