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   BGH, 17.04.1985 - 2 StR 27/85   

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BGH, 17.04.1985 - 2 StR 27/85 (https://dejure.org/1985,8082)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1985 - 2 StR 27/85 (https://dejure.org/1985,8082)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85 (https://dejure.org/1985,8082)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verneinung einer erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum und Haschischkonsum - Feststellung der Blutalkoholkonzentration anhand eines Reduktionswertes

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 20.12.1979 - 2 ObOWi 573/79
    Auszug aus BGH, 17.04.1985 - 2 StR 27/85
    Ebensowenig liegen Anhaltspunkte dafür vor, daß das - anders als in den Fällen der Entscheidungen BayObLG VRS 58, 391 f und OLG Stuttgart NJW 1981, 2525 [OLG Stuttgart 30.07.1981 - 3 Ss 331/81] = VRS 61, 379 - sachverständig beratene Gericht den Reduktionswert von 0, 76 fehlerhaft nicht nach der individuellen körperlichen Beschaffenheit des Angeklagten ermittelt, sondern damit lediglich einen Durchschnittswert zugrunde gelegt habe.
  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 403/83

    Anforderungen an eine verminderte Schuldfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum

    Auszug aus BGH, 17.04.1985 - 2 StR 27/85
    Auf dieser Grundlage war die Schlußfolgerung, das Hemmungsvermögen des Angeklagten sei nicht erheblich vermindert gewesen, zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 - BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83).
  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 757/83

    Änderung des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht - Wirkung der

    Auszug aus BGH, 17.04.1985 - 2 StR 27/85
    Auf dieser Grundlage war die Schlußfolgerung, das Hemmungsvermögen des Angeklagten sei nicht erheblich vermindert gewesen, zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 - BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83).
  • OLG Stuttgart, 30.07.1981 - 3 Ss 331/81

    Eigene Sachkunde; Grenznahe Blutalkoholkonzentration; Reduktionsfaktor;

    Auszug aus BGH, 17.04.1985 - 2 StR 27/85
    Ebensowenig liegen Anhaltspunkte dafür vor, daß das - anders als in den Fällen der Entscheidungen BayObLG VRS 58, 391 f und OLG Stuttgart NJW 1981, 2525 [OLG Stuttgart 30.07.1981 - 3 Ss 331/81] = VRS 61, 379 - sachverständig beratene Gericht den Reduktionswert von 0, 76 fehlerhaft nicht nach der individuellen körperlichen Beschaffenheit des Angeklagten ermittelt, sondern damit lediglich einen Durchschnittswert zugrunde gelegt habe.
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Gerade diese Umstände hat der Bundesgerichtshof je nach Sachlage als gewichtiges Anzeichen für ein intaktes oder nicht erheblich vermindertes Hemmungsvermögen angesehen (BGHR § 21 Alkoholauswirkungen 2; BGH, Urt. v. 17. April 1985 - 2 StR 27/85; Beschl. vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83; Urteile vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 - und vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Der Bundesgerichtshof ist allerdings in einem solchen Fall bisher in ständiger Rechtsprechung von dem Vorliegen einer Teilrücknahme (so beispielsweise in den Beschlüssen vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79 -, vom 8. Juli 1983 - 3 StR 204/83 und vom 13. Juni 1985 - 1 StR 247/85 - sowie im Urteil vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85) bzw. eines Teilverzichts (BGHSt 3, 46; 10, 320, 321) ausgegangen.
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    Soweit sie dabei die vom Angeklagten gezeigte "Zielstrebigkeit und Konsequenz" erwähnt hat, sind mit diesen für sich allein nicht aussagekräftigen Formulierungen Verhaltensweisen angesprochen, die in ihrer Gesamtheit das Gericht zu dem Schluß berechtigten, (auch) das Hemmungsvermögen des Angeklagten sei nicht erheblich vermindert gewesen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 - und vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85 - sowie Beschlüsse vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - und vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83).
  • BGH, 20.06.1990 - 4 StR 246/90

    Unzulässigkeit einer Revision wegen nicht ausreichender Begründung

    Sie ist aber, soweit keine Beanstandungen erhoben werden (Verurteilung wegen der Taten zu II. 2 bis 4, 6 und 7 der Urteilsgründe), wegen Fehlens der in § 344 StPO vorgeschriebenen Begründung unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85, Beschlüsse vom 13. Juni 1985 - 1 StR 247/85 - und vom 9. Juli 1985 - 4 StR 334/85).
  • BGH, 17.01.1986 - 2 StR 710/85

    Revision wegen Schuldunfähigkeit des Angeklagten im Tatzeitpunkt - Ermittlungen

    Dem schließt sich der Senat am.Er weist zusätzlich auf die Entscheidungen BGH NStZ 1982, 243; 1983, 19, überdies auf BGH, Urteile vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 und vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85 - sowie Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83 -hin.
  • BGH, 09.07.1985 - 4 StR 334/85

    Teilrücknahme einer Revision bei fehlender ausdrücklicher Ermächtigung des

    Soweit die Revision keine Beanstandungen erhebt, ist sie jedoch wegen Fehlens der in § 344 StPO vorgeschriebenen Begründung unzulässig (BGH, Urteil vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85; Beschluß vom 13. Juni 1985 - 1 StR 247/85).
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