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   BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96   

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https://dejure.org/1996,4094
BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96 (https://dejure.org/1996,4094)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1996 - 2 StR 270/96 (https://dejure.org/1996,4094)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1996 - 2 StR 270/96 (https://dejure.org/1996,4094)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit der Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen zur Vernehmung - Vorliegen eines Revisionsgrundes bei Ausschluss des Angeklagten während dieses Verhandlungsteils der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 230, § 247, § 338 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 105
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 Satz 1 StPO, so daß in der Regel der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben ist, wenn der Angeklagte während dieses Verhandlungsteils von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (vgl. BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3).
  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 Satz 1 StPO, so daß in der Regel der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben ist, wenn der Angeklagte während dieses Verhandlungsteils von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (vgl. BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung Gesetzeseinheit in Form der Spezialität besteht, wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen die Vollziehung des außerehelichen Beischlafs vorbereiten soll (vgl. BGHSt 33, 142, 146 f.; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 5).
  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96
    Zwar könnte etwas anderes dann gelten, wenn die Abwesenheit des Angeklagten keinen wesentlichen Teil der Hauptverhanldung betrifft, weil er nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Frage der Vereidigung auch im Falle seiner Anwesenheit nicht hätte beeinflussen können (vgl. BGH NStZ 1986, 133; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 5).
  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 540/92

    Gewaltanwendung - Sexuelle Handlung - Tatvorbereitung - Unrechtsgehalt -

    Auszug aus BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung Gesetzeseinheit in Form der Spezialität besteht, wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen die Vollziehung des außerehelichen Beischlafs vorbereiten soll (vgl. BGHSt 33, 142, 146 f.; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 5).
  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 635/82

    Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der Vernehmung und

    Auszug aus BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96
    Das gilt auch, wenn die Zeugin - wie hier - als Verletzte nach § 61 Nr. 2 StPO unvereidigt geblieben ist (vgl. BGH NStZ 1983, 181).
  • BGH, 25.09.1985 - 3 StR 335/85

    Vereidigung einer Zeugin in Abwesenheit des Angeklagten - Entfernung des

    Auszug aus BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96
    Zwar könnte etwas anderes dann gelten, wenn die Abwesenheit des Angeklagten keinen wesentlichen Teil der Hauptverhanldung betrifft, weil er nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Frage der Vereidigung auch im Falle seiner Anwesenheit nicht hätte beeinflussen können (vgl. BGH NStZ 1986, 133; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 5).
  • BGH, 17.06.2009 - 2 ARs 138/09

    Augenscheinseinnahme während einer Vernehmung unter Ausschluss des Angeklagten

    Die Rechtsprechung des 2. Strafsenats steht der beabsichtigten Entscheidung entgegen (vgl. u. a. BGHR StPO § 338 Nr. 5, Angeklagter 23/wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Beschluss vom 27. September 1996 - 2 StR 270/96; Beschluss vom 20. März 1991 - 2 StR 624/90; Beschluss vom 2. November 1989 - 2 StR 506/89; Beschluss vom 9. Juni 1989 - 2 StR 275/89; Urteil vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 = bei Holtz MDR 1978, 460; Beschluss vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76).
  • BGH, 21.03.2002 - 1 StR 543/01

    Absolute Revisionsgründe; notwendige Anwesenheit des Angeklagten (Entfernung;

    Deshalb ist in der Regel, der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn der Angeklagte während dieses Verhandlungsteils von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (vgl. nur BGHSt 26, 218; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3; BGH NStZ-RR 1997, 105; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 247 Rdn. 19).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise deswegen keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft, weil er nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Frage der Vereidigung auch im Falle seiner Anwesenheit nicht hätte beeinflussen können (vgl. BGH NStZ 1986, 133; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 5; BGH NStZ-RR 1997, 105).

  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99

    Entfernung des Angeklagten

    Vielmehr wäre hier, da ein Vereidigungsverbot (§ 60 StPO) nicht bestand, in Betracht gekommen, daß der Angeklagte auf eine Vereidigung der Zeugin hingewirkt hätte (BGH NStZ-RR 1997, 105).
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