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   BGH, 01.08.1990 - 2 StR 271/90   

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https://dejure.org/1990,6173
BGH, 01.08.1990 - 2 StR 271/90 (https://dejure.org/1990,6173)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1990 - 2 StR 271/90 (https://dejure.org/1990,6173)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1990 - 2 StR 271/90 (https://dejure.org/1990,6173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Vorwegvollzuges einer Haftstrafe vor dem Beginn der angeordneten Maßregel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 65
  • StV 1991, 65 LS
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 457/88

    Anordnung der Vollziehung der Strafe vor der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 01.08.1990 - 2 StR 271/90
    Diese Ausführungen reichen nicht aus, um von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB, nach dem die Maßregel vor der Strafe zu vollziehen ist (BGHSt 33, 285, 287 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 1, 2, 3; Zweckerreichung, leichtere 2, 4, 5), abzuweichen.
  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 01.08.1990 - 2 StR 271/90
    Diese Ausführungen reichen nicht aus, um von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB, nach dem die Maßregel vor der Strafe zu vollziehen ist (BGHSt 33, 285, 287 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 1, 2, 3; Zweckerreichung, leichtere 2, 4, 5), abzuweichen.
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 190/88

    Anforderungen an die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 01.08.1990 - 2 StR 271/90
    Diese Ausführungen reichen nicht aus, um von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB, nach dem die Maßregel vor der Strafe zu vollziehen ist (BGHSt 33, 285, 287 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 1, 2, 3; Zweckerreichung, leichtere 2, 4, 5), abzuweichen.
  • BGH, 21.03.1990 - 4 StR 10/90

    Voraussetzungen an einen Vorwegvollzug einer Strafe vor der angeordneten Maßregel

    Auszug aus BGH, 01.08.1990 - 2 StR 271/90
    Das setzt die Feststellung voraus, daß der Zweck der Maßregel dadurch leichter erreicht werden kann (BGH a.a.O, vgl. auch Beschl. v. 21. März 1990 - 4 StR 10/90).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 460/87

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 01.08.1990 - 2 StR 271/90
    Diese Ausführungen reichen nicht aus, um von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB, nach dem die Maßregel vor der Strafe zu vollziehen ist (BGHSt 33, 285, 287 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 1, 2, 3; Zweckerreichung, leichtere 2, 4, 5), abzuweichen.
  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 217/03

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe (Maßregel; Zweidrittelzeitpunkt;

    Damit würde die vom Landgericht bestimmte Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe der Angeklagten die frühestmögliche Aussetzung des Strafrestes verwehren (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7, 11; BGH, Beschl. vom 1. August 1990 - 2 StR 271/90 - zitiert bei Detter NStZ 1991, 278).
  • BGH, 23.09.1992 - 2 StR 437/92

    Vorwegvollzug der Strafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

    Dies könnte für den Angeklagten bedeuten, daß der Vollzug der Maßregel, der seinem Interesse an einer Rehabilitation dient, sich wie ein zusätzliches Strafübel auswirkt (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7; Beschl. des Senats v. 1. August 1990 - 2 StR 271/90 zitiert bei Detter NStZ 1991, 278).
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