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   BGH, 13.06.1986 - 2 StR 276/86   

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https://dejure.org/1986,1416
BGH, 13.06.1986 - 2 StR 276/86 (https://dejure.org/1986,1416)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1986 - 2 StR 276/86 (https://dejure.org/1986,1416)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1986 - 2 StR 276/86 (https://dejure.org/1986,1416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafmilderung bei starker Alkoholisierung - Ausgleich der verminderten Schuld durch schuldhaftes Sichberauschen, wenn der Angeklagte damit rechnen musste, unter Alkoholeinwirkung strafbare Handlungen zu begehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 19
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 13.06.1986 - 2 StR 276/86
    War die Schuldfähigkeit eines Täters infolge genossenen Alkohols erheblich vermindert, dann kann das schuldhafte Sichberauschen die mindere Schuld nur dann ausgleichen, wenn der Angeklagte damit rechnen mußte, unter Alkoholeinwirkung strafbare Handlungen zu begehen, die in Ausmaß und Intensität mit der ihm jetzt vorgeworfenen vergleichbar sind (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1985 -3 StR 189/85) .
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Der Täter muß danach zwar früher unter Alkoholeinfluß keine gleichartige oder ähnliche Tat begangen haben, er muß aber aufgrund seines früheren Verhaltens damit rechnen können, unter Alkoholeinfluß ein der nunmehrigen Tat vergleichbares Delikt zu begehen (vgl. - mit Unterschieden im einzelnen - 1. Strafsenat: NStZ 1993, 537; BGHSt 43, 66, 78; 2. Strafsenat: BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 14; 3. Strafsenat: NStZ 1986, 114, 115; 4. Strafsenat: BGHSt 34, 29, 33; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3; Beschl. vom 7. Januar 2003 - 4 StR 490/02; 5. Strafsenat: StV 1991, 254, 255; 1993, 355 f.).
  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99

    Konkurrenz zwischen § 227 StGB und § 251 StGB

    "Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 StGB abgelehnt werden, wenn der Täter schon früher unter Alkoholeinfluß straffällig geworden ist und deshalb wußte, daß er in einem solchen Zustand zu Straftaten neigt, und ihm die Alkoholaufnahme also als schulderhöhender Umstand angelastet werden kann (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 14).
  • BGH, 07.01.2003 - 4 StR 490/02

    Strafzumessung bei Vergewaltigung und Mord im alkoholisierten Zustand (Prüfung

    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB abgelehnt werden, wenn der Täter schon früher unter Alkoholeinfluß straffällig geworden ist und deshalb wußte oder sich dessen hätte bewußt sein können, daß er in einem solchen Zustand zu Straftaten neigt (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 6, 9 und 14 m.w.N.).

    Allerdings dürfen dem vermindert schuldfähigen Täter solche Taten nicht schulderhöhend angerechnet werden, mit deren Begehung er aufgrund des Ausmaßes und der Intensität seiner bisher unter Alkoholeinwirkung begangenen Straftaten nicht rechnen konnte (BGHSt 35, 143, 145; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 6 und 14).

  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 419/05

    Strafmilderung bei selbstverschuldeter Trunkenheit (grundsätzliche Strafmilderung

    Wenn die verminderte Schuldfähigkeit allein auf einem selbstverschuldeten Alkoholrausch beruht, ist schon nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann für eine Strafrahmenmilderung kein Anlass, wenn der Täter die Begehung von Straftaten vorausgesehen hat oder hätte voraussehen können, insbesondere wenn ihm aus früheren Erfahrungen bekannt ist, dass er unter Alkoholeinfluss zu Straftaten neigt (BGHSt 34, 29, 33; 43, 66, 78; BGH NStZ 1993, 537; StV 1993, 355; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 14; vgl. dazu auch BGH NStZ 2003, 480, 481; 2004, 678, 679 f.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1991 - 5 StR 600/90

    Strafrahmenmilderung; Verhältnis zu den minder schweren Fällen

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit verringert grundsätzlich den Schuldgehalt der Tat (BGHSt 7, 28, 30; BGH NJW 1981, 1221; BGH StV 1987, 19; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 9, 19).

    Allerdings können schulderhöhende Momente diese Verringerung des Schuldgehaltes ausgleichen und deswegen die Anwendung des nicht nach § 49 StGB gemilderten Strafrahmens nahelegen; solche schulderhöhende Momente können darin liegen, daß der Angeklagte seine Neigung kannte, unter Alkohol erhebliche strafbare Handlungen zu begehen, und gleichwohl vor der Tat Alkohol getrunken hat (BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH StV 1987, 19).

  • BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04

    Begrenzung der Milderungsmöglichkeit (Strafrahmenverschiebung) nach §§ 21, 49

    In einigen Entscheidungen wird darüber hinaus zusätzlich verlangt, daß die strafbaren Handlungen, mit deren Begehung im Rauschzustand der Angeklagte rechnen mußte, in Ausmaß und Intensität mit der ihm jetzt vorgeworfenen vergleichbar sein müssen (vgl. z.B. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 6, 14, 16).
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 16/98

    Vertypter Milderungsgrund der alkoholbedingten erheblich verminderten

    Diese Erwägung wäre nur dann unbedenklich, wenn der Angeklagte die Neigung hatte, unter Alkoholeinfluß Straftaten zu begehen, die in Ausmaß und Intensität mit der ihm jetzt vorgeworfenen vergleichbar sind, und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (st.Rspr.; BGHSt 34, 29, 33; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 6, 9, 14).
  • BGH, 10.02.2004 - 4 StR 2/04

    Strafzumessung bei Vergewaltigung (minder schwerer Fall bei der Verwirklichung

  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 520/92

    Handlungsmodalitäten - Besonders schwerer Fall - Lebenslange Freiheitsstrafe -

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit,

  • BGH, 19.01.2000 - 2 StR 609/99

    Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit

  • BGH, 10.06.1998 - 5 StR 89/98

    Verurteilung wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafesowie die Anordnung der

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 732/95

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Erheblich verminderte

  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91

    Berechnung einer Blutalkoholkonzentration des Angeklagten - Wahrscheinlichkeit

  • BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92

    Grundlagen für die Berechnung der Tatzeitalkoholkonzentration bei einem

  • BGH, 11.10.1989 - 3 StR 196/89

    Ausschluss eines geistig-seelischen Ausnahmezustandes bei der Begehung eines

  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 558/91

    Berücksichtigung des trotz Kenntnis der aggressionsfördernden Wirkung erfolgten

  • BGH, 26.06.1990 - 1 StR 262/90

    Verfahrensrüge gegen die Verlesung eines Schriftstückes bei Fehlen von Angaben

  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92

    Annahme von Tateinheit zwischen Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung

  • BGH, 13.01.1993 - 5 StR 642/92

    Strafrahmenverschiebung aufgrund Alkoholgenusses unmittelbar vor der Tat -

  • BGH, 18.07.1990 - 2 StR 228/90

    Pflicht zur Begründung von Strafrahmenverschiebungen

  • BGH, 10.04.1990 - 5 StR 93/90

    Strafrahmenverschiebung bei Kenntnis des Angeklagten, dass er unter

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