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   BGH, 05.03.1986 - 2 StR 28/86   

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https://dejure.org/1986,6829
BGH, 05.03.1986 - 2 StR 28/86 (https://dejure.org/1986,6829)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1986 - 2 StR 28/86 (https://dejure.org/1986,6829)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1986 - 2 StR 28/86 (https://dejure.org/1986,6829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verurteilung wegen Totschlags - Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Vollrauschs - Vorsätzliches oder fahrlässiges Versetzen in den Zustand der Schuldunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 28/86
    Ist dieser Zustand - wie hier - nicht allein durch den Rauschmittelgenuß, sondern durch das Hinzutreten anderer Faktoren herbeigeführt worden, so steht dies der Anwendung des § 323 a StGB nicht entgegen; nur muß sich das Verschulden des Täters dann auch auf das Hinzutreten der mitursächlich gewordenen Faktoren beziehen (BGHSt 26, 363, 365 f; vgl. auch BGH NJW 1975, 2250; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1980 - 5 StR 320/80; Lackner, StGB 16. Aufl. § 323 a Anm. 4 a; Cramer in Schenke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 323 a Rdn. 10).

    Zwar kann dem Täter ein zu seiner Schuldunfähigkeit beitragender Affekt nicht zugerechnet werden, wenn die affektive Erregung durch ein von außen hinzutretendes, überraschendes, vom Täter weder veranlaßtes noch gar verschuldetes Ereignis unabhängig von seinem Rauschmittelgenuß ausgelöst worden ist (vgl. BGH NStZ 1982, 116 Nr. 8; in etwas anderem Zusammenhang auch BGH NJW 1975, 2250 - Gehirnerschütterung - und BGH NJW 1980, 1806 - Panikreaktion).

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes wegen eines vorliegenden Zustands der

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 28/86
    Ist dieser Zustand - wie hier - nicht allein durch den Rauschmittelgenuß, sondern durch das Hinzutreten anderer Faktoren herbeigeführt worden, so steht dies der Anwendung des § 323 a StGB nicht entgegen; nur muß sich das Verschulden des Täters dann auch auf das Hinzutreten der mitursächlich gewordenen Faktoren beziehen (BGHSt 26, 363, 365 f; vgl. auch BGH NJW 1975, 2250; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1980 - 5 StR 320/80; Lackner, StGB 16. Aufl. § 323 a Anm. 4 a; Cramer in Schenke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 323 a Rdn. 10).
  • BGH, 20.06.1980 - 5 StR 320/80

    Gleichsetzung von überdurchschnittlicher Aggressivität unter Alkoholeinfluss mit

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 28/86
    Ist dieser Zustand - wie hier - nicht allein durch den Rauschmittelgenuß, sondern durch das Hinzutreten anderer Faktoren herbeigeführt worden, so steht dies der Anwendung des § 323 a StGB nicht entgegen; nur muß sich das Verschulden des Täters dann auch auf das Hinzutreten der mitursächlich gewordenen Faktoren beziehen (BGHSt 26, 363, 365 f; vgl. auch BGH NJW 1975, 2250; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1980 - 5 StR 320/80; Lackner, StGB 16. Aufl. § 323 a Anm. 4 a; Cramer in Schenke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 323 a Rdn. 10).
  • BGH, 02.12.1981 - 3 StR 411/81

    Rauschtat - Zustand des Täters - Schuldunfähigkeit - Bemessung der Schuld -

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 28/86
    Zwar kann dem Täter ein zu seiner Schuldunfähigkeit beitragender Affekt nicht zugerechnet werden, wenn die affektive Erregung durch ein von außen hinzutretendes, überraschendes, vom Täter weder veranlaßtes noch gar verschuldetes Ereignis unabhängig von seinem Rauschmittelgenuß ausgelöst worden ist (vgl. BGH NStZ 1982, 116 Nr. 8; in etwas anderem Zusammenhang auch BGH NJW 1975, 2250 - Gehirnerschütterung - und BGH NJW 1980, 1806 - Panikreaktion).
  • BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 28/86
    Anders verhält es sich aber, wenn sich die affektive Erregung als Auswirkung des Rauschs - zumindest im Sinne einer durch den Rausch mitbedingten Folge - darstellt (BGH NJW 1979, 1370; Spendel in LK StGB 10. Aufl. § 323 a Rdn. 232).
  • BGH, 13.05.1980 - 1 StR 176/80

    Verminderung der Schuldfähigkeit infolge von Alkoholeinfluss, Aggressivität und

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 28/86
    Zwar kann dem Täter ein zu seiner Schuldunfähigkeit beitragender Affekt nicht zugerechnet werden, wenn die affektive Erregung durch ein von außen hinzutretendes, überraschendes, vom Täter weder veranlaßtes noch gar verschuldetes Ereignis unabhängig von seinem Rauschmittelgenuß ausgelöst worden ist (vgl. BGH NStZ 1982, 116 Nr. 8; in etwas anderem Zusammenhang auch BGH NJW 1975, 2250 - Gehirnerschütterung - und BGH NJW 1980, 1806 - Panikreaktion).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 188/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Vorhersehbarkeit; Sich Berauschen

    Ist dieser Zustand nicht allein durch den Alkoholgenuß, sondern auch durch das Hinzutreten anderer in der Person des Täters liegender oder äußerer Mitursachen herbeigeführt worden, so steht das der Anwendung des § 323 a StGB zwar nicht entgegen (BGHSt 26, 363, 365; BGH NJW 1997, 3101, 3102; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 323 a Rdn. 6 m.w.N.); eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung setzt dann aber voraus, daß der Täter beim Alkoholgenuß vor Eintritt der Schuldunfähigkeit mit solchen Umständen gerechnet und sie billigend in Kauf genommen hat (BGHSt 26, 363, 366; BGH NJW 1975, 2250; 1979, 1370; 1980, 1806; NStZ 1982, 116; 199.7, 232, 233; StV 1987, 246 mit Anm. Neumann; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Fahrlässigkeit 1; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 323 a Rdn. 10; Tröndle/Fischer aa0 § 323 a Rdn. 7; vgl. auch Spendel in LK/StGB 11. Aufl. § 323 a Rdn. 232).

    Anders als in Fällen, in denen der Täter nach dem affektauslösenden Geschehen erneut - mit der Folge nunmehr einsetzender Schuldunfähigkeit - Alkohol zu sich nimmt oder aber die affektive Erregung ihrerseits Folge des übermäßigen Alkoholkonsums ist, handelt derjenige Täter nicht vorsätzlich, dessen affektive Erregung durch ein von außen hinzutretendes, überraschendes und von ihm nicht vorausgesehenes Ereignis unabhängig von seinem Rauschmittelgenuß ausgelöst worden ist (BGH StV 1987, 246, 247).

    Kommt ein vorsätzlicher Vollrausch nicht in Betracht, wird der neue Tatrichter außerdem zu prüfen haben, ob dem Angeklagten nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten vorgeworfen werden kann, daß er das Hinzutreten der affektiven Erregung und ihre nachteiligen Auswirkungen auf seine geistig-seelische Verfassung in vorwerfbarer Weise nicht bedacht hat; in diesem Fall wäre er wegen fahrlässigen Vollrausches zu bestrafen (vgl. BGHSt 26, 363, 366; BGH NJW 1967, 298; NJW 1979, 1370; StV 1987, 246; NStZ 1997, 232, 233; BGHR StGB § 323a Abs. 1 Fahrlässigkeit 1, Vorsatz 1 NStE Nr. 2 zu § 323a StGB; Lackner/Kühl StGB 22. Aufl. § 323a Rdn. 13).

    b) Mit sachverständiger Hilfe wird außerdem zu klären sein, ob nicht die Alkoholintoxikation des Angeklagten schon ohne die affektive Erregung zur - nicht ausschließbaren - Schuldunfähigkeit geführt hat (vgl. BGH NJW 1979, 1370; StV 1987, 246, 247).

  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 476/96

    Freispruch vom Vorwurf des Totschlags - Schuldunfähigkeit infolge eines

    Aus dem von der Beschwerdeführerin zur Begründung ihrer Auffassung herangezogenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. März 1986 (2 StR 28/86, bei Holtz MDR 1986, 624) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 08.12.2021 - 2 StR 391/21

    Vollrausch (Eventualvorsatz: Beweiswürdigung, Vorhersehbarkeit der Schwere des

    Zudem hätte das Landgericht bei der Prüfung des Vorsatzes auch in den Blick nehmen müssen, dass der Kokainkonsum bei dem Angeklagten, wie der Sachverständige darstellte, aufgrund einer hirnorganischen Veränderung atypische Folgen wie amnestische Störungen hervorruft (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1976 ? 3 StR 155/76, BGHSt 26, 363, 365 f.; Senat, Urteil vom 5. März 1986 ? 2 StR 28/86, juris Rn. 7).
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