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   BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04   

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https://dejure.org/2004,4359
BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04 (https://dejure.org/2004,4359)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2004 - 2 StR 281/04 (https://dejure.org/2004,4359)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2004 - 2 StR 281/04 (https://dejure.org/2004,4359)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 212 StGB; § 211 Abs. 2 StGB; § 358 Abs. 2 StPO
    Totschlag; Versuchsbeginn (Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Notwendigkeit von Zwischenakten; subjektiver Vorbehalt beim "Klingeln an der Haustür"); Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit); Mord (niedrige Beweggründe; nicht allgemein gültige ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unmittelbares Ansetzen zur Tat und Rücktritt bei einem Totschlagsversuch - Anforderungen an tatrichterliche Feststellungen zum subjektiven Vorstellungsbild eines Angeklagten - Feststellung niedriger Beweggründe bei einem anderen Kulturkreis zugehörigen Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 22; ; StGB § 24 Abs. 1; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 (1. Alt.); ; StGB § 211 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22 § 211 Abs. 2
    Klingeln an der Türe als unmittelbares Ansetzen zur Tötung des Wohnungsinhabers; niedrige Beweggründe bei religiös motivierter Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Haustür-Fälle 2

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ehrenmorde im deutschen Strafrecht

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 361
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04
    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der Angeklagte aufgrund sozialkultureller Prägung diese Wertungen nicht oder nur wesentlich eingeschränkt gekannt hätte und hätte nachvollziehen können (dazu im einzelnen Senatsurteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03; vgl. auch Tröndle/Fischer aaO § 211 Rdn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04
    Die Beurteilung, der Rücktritt sei nicht freiwillig im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB erfolgt, stimmt mit den Feststellungen nicht überein, denn danach war der Versuch fehlgeschlagen; auf Freiwilligkeit wäre es daher nicht angekommen (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 227; 41, 369; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 6 f. m. w. N.).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04
    § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO stünde einer Verschlechterung des Schuldspruchs nicht entgegen (BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260; 29, 63, 66; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 331 Rdn. 8, § 358 Rdn. 11 m. w. N.).
  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93

    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04
    Soweit der Generalbundesanwalt insoweit auf die Entscheidung BGHSt 26, 201, 203 f. verwiesen hat, in welcher das Überschreiten der Versuchsschwelle zum Raub in einem Klingeln an der Wohnungstür des beabsichtigten Opfers in der Absicht, alsbald nach Öffnen mit Gewalt auf die öffnende Person einzuwirken, gesehen wurde (vgl. auch BGHSt 39, 236, 238; BGH NStZ 1984, 506), wird dabei eine wesentliche Abweichung im Sachverhalt übersehen.
  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04
    § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO stünde einer Verschlechterung des Schuldspruchs nicht entgegen (BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260; 29, 63, 66; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 331 Rdn. 8, § 358 Rdn. 11 m. w. N.).
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 261/79

    Verurteilung wegen eines fortgesetzt begangenen Vergehens gegen das

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04
    § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO stünde einer Verschlechterung des Schuldspruchs nicht entgegen (BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260; 29, 63, 66; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 331 Rdn. 8, § 358 Rdn. 11 m. w. N.).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04
    Die Beurteilung, der Rücktritt sei nicht freiwillig im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB erfolgt, stimmt mit den Feststellungen nicht überein, denn danach war der Versuch fehlgeschlagen; auf Freiwilligkeit wäre es daher nicht angekommen (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 227; 41, 369; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 6 f. m. w. N.).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04
    Die Beurteilung, der Rücktritt sei nicht freiwillig im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB erfolgt, stimmt mit den Feststellungen nicht überein, denn danach war der Versuch fehlgeschlagen; auf Freiwilligkeit wäre es daher nicht angekommen (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 227; 41, 369; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 6 f. m. w. N.).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99

    Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04
    Die Feststellungen zum subjektiven Vorstellungsbild des Angeklagten lassen daher verschiedene Möglichkeiten offen, in denen das Klingeln an der Tür noch nicht als Überschreiten der Schwelle zum Versuch angesehen werden könnte, weil der Beginn der Tathandlung noch unter einem subjektiven Vorbehalt stand (vgl. hierzu den Fall BGH NStZ 1999, 395; zur Abgrenzung auch Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 22 Rdn. 10 ff. m. w. N.).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04
    Soweit der Generalbundesanwalt insoweit auf die Entscheidung BGHSt 26, 201, 203 f. verwiesen hat, in welcher das Überschreiten der Versuchsschwelle zum Raub in einem Klingeln an der Wohnungstür des beabsichtigten Opfers in der Absicht, alsbald nach Öffnen mit Gewalt auf die öffnende Person einzuwirken, gesehen wurde (vgl. auch BGHSt 39, 236, 238; BGH NStZ 1984, 506), wird dabei eine wesentliche Abweichung im Sachverhalt übersehen.
  • BGH, 11.07.1984 - 2 StR 249/84

    Versuch - Raub - Unmittelbares Ansetzen - Klingeln

  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

    Auch bei der Feststellung der Freiwilligkeit wirken sich Zweifel an dieser inneren Tatsache zu Gunsten des Täters aus (BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, 266 und vom 20. August 2004 - 2 StR 281/04, NStZ-RR 2004, 361; SSWStGB/Kudlich/Schuhr, aaO, § 24 Rn. 67).
  • BGH, 18.06.2013 - 2 StR 75/13

    Versuch (Begriff des unmittelbaren Ansetzens)

    Daraus könnte sich ein Vorbehalt ergeben, der dazu geführt hätte, dass die Schwelle zum Versuch nach der Tätervorstellung noch nicht überschritten war (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 76/99, NStZ 1999, 395, 396; Beschluss vom 20. August 2004 - 2 StR 281/04, BGHR StGB, § 22 Ansetzen 33).
  • LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18

    Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

    Beim fehlgeschlagenen Versuch ist der Rücktritt ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.09.2004 - 2 StR 281/04; NStZ-RR 2004, 361)).

    Beim fehlgeschlagenen Versuch ist der Rücktritt nach der Rechtsprechung des BGH ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.09.2004 - 2 StR 281/04; NStZ-RR 2004, 361)).

  • BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10

    Unbegründete Revision

    Ein unmittelbares Ansetzen zur Tat im Sinne des § 22 StGB liegt bei Handlungen des Täters vor, die nach dem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden sollen (vgl. BGHSt 26, 201; 32, 236; BGHR StGB § 22 Ansetzen 33; BGH NStZ 1984, 506).
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