Rechtsprechung
   BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1979
BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93 (https://dejure.org/1993,1979)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1993 - 2 StR 282/93 (https://dejure.org/1993,1979)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 2 StR 282/93 (https://dejure.org/1993,1979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zu einer Tat durch Bestärken des Tatentschlusses und Vermittlung eines erhöhten Gefühls von Sicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 535
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.08.1992 - 1 StR 555/92

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erforderlichkeit eines eigenhändigen Verbringens

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93
    Die Möglichkeit, daß die Zusage des Angeklagten, dem A. nach der Tat bei der (weiteren) Flucht zu helfen, A. in seinem Tatentschluß nicht bestärkt haben könnte, liegt nach den bisherigen Feststellungen völlig fern (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 18; Beweiswürdigung 5).
  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93
    Beihilfe zu einer Tat kann auch dadurch geleistet werden, daß der Gehilfe den Haupttäter in seinem schon gefaßten Tatentschluß bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt (vgl. BGH StV 1982, 517; BGH, Urt. v. 9. Mai 1990 - 3 StR 112/90 = BGHR StGB § 27 I Unterlassen 3).
  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81

    Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93
    Beihilfe zu einer Tat kann auch dadurch geleistet werden, daß der Gehilfe den Haupttäter in seinem schon gefaßten Tatentschluß bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt (vgl. BGH StV 1982, 517; BGH, Urt. v. 9. Mai 1990 - 3 StR 112/90 = BGHR StGB § 27 I Unterlassen 3).
  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen

    Beihilfe zu einer Tat kann schließlich schon dadurch geleistet werden, dass der Gehilfe den Haupttäter in seinem schon gefassten Tatentschluss bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Ebenso wenig ist ersichtlich, dass die Handlung des Angeklagten einem der Haupttäter ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit hätte vermitteln können (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8).
  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische

    Denn K. W. konnte sich dadurch in seinem Tatentschluss bestärkt sehen und ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt bekommen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 21. Juli 1993 - 2 StR 282/93, NStZ 1993, 535; vom 3. November 1994 - 3 StR 62/94, BGHSt 40, 307, 315 f.; Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, NStZ 1995, 490, 491).
  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

    Beihilfe zu einer Tat kann auch dadurch geleistet werden, daß der Gehilfe den Haupttäter in seinem schon gefaßten Tatentschluß bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8-, BGH StV 1982, 517).

    In derartigen Fällen ist die Zusage, den geplanten Gehilfenbeitrag zu leisten, in der Regel geeignet, den Haupttäter in seinem Tatentschluß zu bestärken und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit zu geben (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8, BGH NStZ-RR 1996, 374).

  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Die Erbringung einer erst nach der Tat wirkenden Hilfe, hier das Leisten der Unterschriften unter den fingierten Verträgen und die Abnahme der D 2-SIM-Karten, kann das Sicherheitsgefühl der Täter gestärkt haben und dadurch eine Hilfe zur Tat darstellen (vgl. BGH NStZ 1993, 535; NStZ 1999, 609).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann allerdings Beihilfe auch dadurch geleistet werden, daß der Gehilfe den Haupttäter in seinem schon gefaßten Tatentschluß bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt (vgl. BGHR StGB § 27 I Hilfeleisten 8; aaO. Unterlassen 3 m.w.N.).
  • KG, 09.09.2005 - 1 Ss 229/05

    Beihilfe zum illegalen Aufenthalt: Strafbarkeit durch Beherbergung eines

    Der Gehilfe muss daher den Haupttäter wenigstens in seinem schon gefassten Tatentschluss bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt haben [vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8].
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann Beihilfe auch dadurch geleistet werden, dass der Gehilfe den Haupttäter in seinem schon gefassten Tatentschluss bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8; Unterlassen 3), sofern diese Förderung durch den Gehilfen in irgendeiner Weise für die Haupttat kausal geworden ist, so dass die Rechtsgutverletzung verstärkt oder die Durchführung der Tat erleichtert worden ist.
  • BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder

    Das kann auch dadurch geschehen, daß der Gehilfe den Haupttäter in seinem Tatentschluß bestärkt und ihm dadurch etwa ein erhöhtes Sicherheitsgefühl vermittelt (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8; BayObLGSt 1984, 8; OLG Karlsruhe NStZ 1985, 78).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 728/95

    Betäubungsmittelhandel - Arbeitnehmerverhältnis - Eigennutz

    Unter diesen Umständen ist die Zusage, den geplanten Gehilfenbeitrag zu leisten, eine Beihilfehandlung (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8).
  • BGH, 08.09.1994 - 4 StR 364/94

    Beihilfe bei einseitiger Kenntnisnahme ohne objektiv fördernden Beitrag - Aktive

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01

    Beihilfevoraussetzungen; Aufenthalt eines Ausländers; Beihilfe zum illegalen

  • BayObLG, 25.06.2001 - 4St RR 77/01

    Aufhalten im Bundesgebiet ohne Aufenthaltsgenehmigung; Beihilfehandlung im Sinne

  • KG, 04.07.2001 - 1 Ss 263/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht