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   BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03   

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BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03 (https://dejure.org/2003,1265)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2003 - 2 StR 283/03 (https://dejure.org/2003,1265)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03 (https://dejure.org/2003,1265)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB; § 240 StGB; § 13 StGB
    Schwerer Raub (Nötigungshandlung; Wegnahme; finale Beziehung: Motivwechsel; Gewaltausübung: Unterlassen der Beendigung, fortdauernde Fesselung, Ausnutzen der faktischen Wirkung, Erfordernis aktiven Tuns); Vorsatzwechsel; BGHSt 32, 88; Ingerenz; gefährliches Werkzeug

  • lexetius.com

    StGB § 249, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

  • DFR

    Raub nach Fesselung des Opfers

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendung von Gewalt zur Wegnahme; Entwendung der Sachen des Opfers in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einer zuvor mit anderer Zielrichtung erfolgten Fesselung; Finale Verknüpfung zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme; Schuldspruch wegen Raubes bei ...

  • opinioiuris.de

    Raub nach Fesselung des Opfers

  • Judicialis

    StGB § 249; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verknüpfung von Gewalt und Wegnahme beim Raub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 249 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b
    Raub bei Gewaltanwendung mit zunächst anderer Zielrichtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Landrover-Fall

    § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB; § 249 StGB; § 13 StGB
    Raub; finale Verknüpfung zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme; Ausnutzung einer mit anderer Ziesetzung geschaffenen Zwangslage; Gewaltanwendung durch Unterlassen

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 365
  • NJW 2004, 528
  • NStZ 2004, 152
  • NStZ 2004, 623 (Ls.)
  • StV 2004, 378
  • JR 2004, 252
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03
    Dieses Unterlassen und nicht die positive Gewaltanwendung durch die Vornahme der Fesselung setze der Täter zur Verwirklichung seiner Wegnahmeabsicht ein, wobei dieses Unterlassen einem positiven Tun entspreche (so auch Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 249 Rdn. 4; Schünemann JA 1980, 349 f., 351, 352; Jacobs JR 1984, 385, 386, Anm. zu BGHSt 32, 88 f.; Seelmann JuS 1986, 203; im Ergebnis auch Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 249 Rdn. 3).

    Der Bundesgerichtshof hat in BGHSt 32, 88 die Verurteilung von zwei Tätern, die, um ihre Hotelrechnung nicht bezahlen zu müssen, den Hotelportier in ihrem Zimmer gefesselt und eingeschlossen und beim Verlassen des Hotels aus der Kasse der unbesetzten Rezeption Geld entnommen hatten, wegen Diebstahls gebilligt.

    Dies unterscheidet den Sachverhalt von der in BGHSt 32, 88 wiedergegebenen Fallgestaltung.

  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 358/92

    Begründung einer Tateinheit durch Handlungen zwischen Vollendung und Beendigung

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03
    Hingegen ist auch bei einer zunächst mit anderer Zielrichtung erfolgten Nötigung, die der Täter zur Wegnahme ausnutzt, der Raubtatbestand erfüllt, wenn die Gewalt noch andauert oder als aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung auf das Opfer einwirkt und dieses dazu veranlaßt, die Wegnahmehandlung zu dulden (BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 04.03.1999 - 4 StR 2/99

    Milderes Gesetz; Scheinwaffe; Schwerer Raub

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03
    b) Mit der Verwendung des am Tatort aufgefundenen Stricks zur Fesselung des Geschädigten hat der Angeklagte zwar - im konkreten Fall - kein gefährliches Werkzeug verwendet (BGH, Beschl. vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98; BGH, Beschl. vom 4. März 1999 - 4 StR 2/99), wohl aber den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst 1 b StGB erfüllt.
  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98

    Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband - § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03
    b) Mit der Verwendung des am Tatort aufgefundenen Stricks zur Fesselung des Geschädigten hat der Angeklagte zwar - im konkreten Fall - kein gefährliches Werkzeug verwendet (BGH, Beschl. vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98; BGH, Beschl. vom 4. März 1999 - 4 StR 2/99), wohl aber den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst 1 b StGB erfüllt.
  • BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02

    Vollendeter Raub (Wegnahme; finaler Zusammenhang; schwerer Raub; versuchter Raub)

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03
    a) Für die zweite Alternative (der Angeklagte hatte den Geschädigten nur deshalb gefesselt, um sich einen Fluchtvorsprung zu sichern, erst danach entschloß er sich, den Landrover und weitere Sachen des Geschädigten mitzunehmen) bedarf allerdings die Frage, ob von Gewalt als Nötigungsmittel der Wegnahme auszugehen ist, näherer Erörterung: Bei einem Motivwechsel nach einer zunächst mit anderer Zielsetzung begangenen Nötigung, kommt ein Schuldspruch wegen Raubs nicht in Betracht, wenn es nur gelegentlich der Nötigungshandlung zur Wegnahme kommt oder die Wegnahme der Nötigung nur zeitlich nachfolgt, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht (BGH NStZ-RR 2002, 304, 305 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 347/98

    Ausnutzen einer Freiheitsberaubung zur Erzwingung sexueller Handlungen;

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03
    Demgegenüber ist im Rahmen des § 177 StGB, der im Hinblick auf das Erfordernis der Finalität zwischen Nötigungsmittel und erstrebtem Verhalten der Tatbestandsstruktur des § 249 StGB vergleichbar ist, das bewußte Ausnutzen einer aus anderen Gründen andauernden Freiheitsberaubung zur Erzwingung der Duldung oder Vornahme sexueller Handlungen ohne weiteres als Gewaltanwendung angesehen worden (vgl. BGH NStZ 1999, 83).
  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 445/08

    Schwerer, besonders schwerer räuberischer Diebstahl (Verwendung einer Waffe oder

    So wie in den Fällen des § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB die Waffe in einem Handlungsausschnitt mitgeführt werden muss, der wenigstens zu einer Intensivierung der tatbestandstypischen Rechtsgutsverletzung bzw. zur Sicherung des Erlangten dient (Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 250 Rdn. 12), ist es im Fall des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erforderlich, dass diese gerade als Mittel zur Sicherung des Besitzes an dem gestohlenen Gut eingesetzt wird (vgl. BGHSt 48, 365, 366 f. hinsichtlich der erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen - qualifiziertem - Nötigungsmittel und Wegnahme beim Raub; vgl. auch Sander in MünchKomm-StGB § 250 Rdn. 58, § 252 Rdn. 13, 21).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Allerdings stellt das Aufrechterhalten einer solchermaßen geschaffenen Lage - im Gegensatz zur bloßen Ausnutzung einer aus anderen Gründen erfolgten und abgeschlossenen Gewaltwirkung - jedenfalls dann eine tatbestandsmäßige Gewaltanwendung dar, wenn ein enger räumlich-zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Einsperren und der sexuellen Handlung besteht (vgl. zum Raubtatbestand bei einem ohne Wegnahmevorsatz gefesselten Opfer BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365 ff.; Eser/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 249 Rn. 6b mwN).
  • BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14

    Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für

    Gewalt oder Drohung müssen dabei Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme sein (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365, 367).

    Dies gilt auch dann, wenn das gefährliche Werkzeug bereits in anderem Zusammenhang gebraucht worden ist (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365, 367).

  • BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15

    Verwertung von Audio- oder Videoaufnahmen der Tat (Überwiegen des

    Gewalt oder Drohung müssen dabei vom Täter als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme eingesetzt werden (vgl. Senat, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/13, NStZ 2013, 648; Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365, 366).
  • BGH, 15.08.2007 - 5 StR 216/07

    Abgrenzung von schwerer räuberischer Erpressung und schwerem Raub nach

    Das bei dieser Tat mitgeführte Pfefferspray erfüllt lediglich die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB als gefährliches Werkzeug (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 105; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 250 Rdn. 6a), die verwendete Schreckschusspistole diejenigen des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b StGB (BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1a Waffe 2; BGH NStZ-RR 2002, 265; 2004, 169); das gleiche gilt für das Klebeband als Fesselungswerkzeug (vgl. BGHSt 48, 365, 371).
  • BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12

    Raub (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben: Ausnutzen der Angst

    Gewalt oder Drohung müssen dabei Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme sein (vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365, 367).
  • BGH, 05.10.2016 - 3 StR 328/16

    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs bei Vorfinden des Gegenstands am

    Anderenfalls würde die tatbestandsmäßige Handlung zu einer bloßen Wahrnehmung, einem Internum ohne hierauf bezogenes äußeres Verhalten (vgl. Walter, NStZ 2004, 623, 624).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und

    Der Angeklagte hat in Verfolgung des auf gewaltsame Wegnahme eines Pkw gerichteten gemeinsamen Tatplanes die, wenn nicht von ihm, so jedenfalls im Rahmen verabredeter Gewaltausübung von einem Mittäter dem Gewahrsamsinhaber beigebrachten lebensgefährlichen Körperverletzungen dazu ausgenutzt, sich und die Tatgenossen in den Besitz des Kraftfahrzeugs zu bringen (vgl. BGHSt 48, 365, 366 f.).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07

    Erpresserischer Menschenraub (Sich Bemächtigen; stabile Zwischenlage);

    Dies ist zutreffend, weil der Einsatz der Kabelbinder zu Fesselungszwecken nicht die schärfere Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 48, 365, 371; BGH NStZ-RR 1999, 15).
  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 444/18

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erheblichkeit der hangbedingt zu

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Fesseln und Einsperren Formen der Gewaltausübung (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365, 370).
  • OLG Hamm, 18.10.2018 - 32 SA 45/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche aufgrund eines Vertrages über

  • OLG Hamm, 25.06.2018 - 32 SA 67/17

    Rechtsfolgen der formularmäßigen Vereinbarung eines ausschließlichen

  • OLG Koblenz, 09.01.2007 - 1 Ss 353/06

    Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Gefährliche Körperverletzung,

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