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   BGH, 20.08.1980 - 2 StR 284/80   

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BGH, 20.08.1980 - 2 StR 284/80 (https://dejure.org/1980,15690)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1980 - 2 StR 284/80 (https://dejure.org/1980,15690)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1980 - 2 StR 284/80 (https://dejure.org/1980,15690)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen des zum Schein erklärten Verzichts auf ein Rechtsmittel

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus BGH, 20.08.1980 - 2 StR 284/80
    Der Verzicht hat vielmehr die Unzulässigkeit der vom Angeklagten am 20. Dezember 1979 eingelegten Revision zur Folge (§§ 297, 302 Abs. 1 Satz 1 StPO) und schließt auch eine erneute Einlegung und Begründung durch den Angeklagten aus (BGHSt 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 14. November 1978 - 5 StR 714/78 - und vom 15. April 1980 - 5 StR 138/80).
  • BGH, 07.10.1976 - 4 StR 489/76

    Wirksamer Verzicht auf Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.08.1980 - 2 StR 284/80
    Der wirksame Verzicht auf Rechtsmittel schließt zugleich jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1976 - 4 StR 489/76 - und vom 1. Juli 1980 - 4 StR 347/80).
  • BGH, 14.11.1978 - 5 StR 714/78

    Verzicht auf erneute Einlegung einer Revision durch vorbehaltlose Rücknahme einer

    Auszug aus BGH, 20.08.1980 - 2 StR 284/80
    Der Verzicht hat vielmehr die Unzulässigkeit der vom Angeklagten am 20. Dezember 1979 eingelegten Revision zur Folge (§§ 297, 302 Abs. 1 Satz 1 StPO) und schließt auch eine erneute Einlegung und Begründung durch den Angeklagten aus (BGHSt 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 14. November 1978 - 5 StR 714/78 - und vom 15. April 1980 - 5 StR 138/80).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 138/80

    Wirkungen der Rücknahme einer strafrechtlichen Verurteilung auf den

    Auszug aus BGH, 20.08.1980 - 2 StR 284/80
    Der Verzicht hat vielmehr die Unzulässigkeit der vom Angeklagten am 20. Dezember 1979 eingelegten Revision zur Folge (§§ 297, 302 Abs. 1 Satz 1 StPO) und schließt auch eine erneute Einlegung und Begründung durch den Angeklagten aus (BGHSt 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 14. November 1978 - 5 StR 714/78 - und vom 15. April 1980 - 5 StR 138/80).
  • BGH, 01.07.1980 - 4 StR 347/80

    Möglichkeit eines Widerrufs eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 20.08.1980 - 2 StR 284/80
    Der wirksame Verzicht auf Rechtsmittel schließt zugleich jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1976 - 4 StR 489/76 - und vom 1. Juli 1980 - 4 StR 347/80).
  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Er schließt zugleich jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH, Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 284/80 - m. w. Nachw.).
  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer

    Der gültige Rechtsmittelverzicht schließt die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH, Beschl. vom 20. August 1980 - 2 StR 284/80).
  • BGH, 15.10.1981 - 1 StR 646/81

    Rücknahme, Widerruf oder Anfechtung eines Rechtsmittelverzichts -

    Selbst wenn sie diesen Rat mißverstanden hat, berechtigt dieser Irrtum nicht zur Anfechtung, denn der Verzicht kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen, angefochten oder sonst zurückgenommen werden (RGSt 57, 83; 64, 14, 15; BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; BGH GA 1969, 281; BGH, Beschlüsse vom 09.12.1975 - 5 StR 643/75; 12.12.1975 - 2 StR 555/75; 07.10.1976 - 4 StR 489/76; 01.07.1980 - 4 StR 347/80; 20.08.1980 - 2 StR 284/80).

    Auch die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt unter diesen Umständen nicht in Betracht (BGH NJW 1978, 330; BGH, Beschlüsse vom 07.10.1976 - 4 StR 489/76; 01.07.1980 - 4 StR 347/80; 20.08.1980 - 2 StR 284/80; OLG Stuttgart Justiz 1971, 359).

  • BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84

    Begehrter Widerruf eines wirksam erklärten Rechtsmittelverzichts

    Zugleich ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen (BGH, Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 284/80 - n.w.N.).".
  • BGH, 25.02.1999 - 1 StR 45/99

    Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Er schließt zugleich jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH, Beschl. vom 20. August 1980 - 2 StR 284/80 m.w.N., st. Rspr.).".
  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 544/84

    Formanforderungen an eine Ermächtigung der Angeklagten zur Rücknahme einer

    Die Revisionsrücknahme schließt zugleich die von der Angeklagten beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. BGH, Beschluß vom 1. Juli 1980 - 4 StR 347/80 - bei Pfeiffer NStZ 1982, 190; Beschlüsse vom 20. August 1980 - 2 StR 284/80 -,vom 3. April 1984 - 5 StR 172/84 - und vom 26. Juni 1984 - 1 StR 275/84).".
  • BGH, 26.06.1984 - 1 StR 275/84

    Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels durch einen Verteidiger bei

    Diese Revisionsrücknahme schließt zugleich die vom Angeklagten beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. BGH, Beschl. vom 1. Juli 1980 - 4 StR 347/80 - bei Pfeiffer NStZ 1982, 190; Beschlüsse vom 20. August 1980 - 2 StR 284/80 - und vom 3. April 1984 - 5 StR 172/84).
  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 706/81

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch einen

    Der somit wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht kann nicht widerrufen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 404/80), er schließt jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH, Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 284/80).
  • BGH, 20.01.1984 - 3 StR 540/83

    Unzulässigkeit einer Revision nach Rechtsmittelverzicht

    Der wirksame Rechtsmittelverzicht schließt zugleich jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH, Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 284/80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.02.1983 - 2 StR 21/83

    Ausschluss eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei wirksamem

    Da der somit wirksam erklärte Verzicht auf Rechtsmittel nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden kann, ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ebenso ausgeschlossen, wie die erneute Einlegung der Revision (BGH, Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 284/80).".
  • BGH, 15.10.1982 - 2 StR 628/82

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

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