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   BGH, 08.08.2007 - 2 StR 285/07   

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https://dejure.org/2007,6718
BGH, 08.08.2007 - 2 StR 285/07 (https://dejure.org/2007,6718)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2007 - 2 StR 285/07 (https://dejure.org/2007,6718)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2007 - 2 StR 285/07 (https://dejure.org/2007,6718)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Abwägung des Schuldgehalts hinsichtlich des Besitz einer geringen Menge von Cannabis in Form eines Joints; Prüfung einer Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe durch das Gericht ; Aufhebung der Urteilsgründe und der Gesamtstrafe mit den ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 54

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54 Abs. 1
    Bemessung der Gesamtstrafe als eigenständiger Zumessungsschritt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 633
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.02.2009 - 2 StR 603/08

    Erfordernis einer eingehenden Begründung des Gesamtstrafenausspruchs bei

    Dies entspricht grundsätzlich nicht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Gesamtstrafenausspruch eingehend zu begründen ist, wenn sich eine hohe Gesamtstrafe auffallend von der Einsatzstrafe - hier ein Jahr acht Monate - entfernt (vgl. u.a. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8; BGH wistra 2004, 383; StV 2006, 402; 2007, 633 jeweils m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 15.12.2008 - Ss 440/08

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei nur geringem

    Die von ihr in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des KG und der Oberlandesgerichte Hamburg und Karlsruhe (StV 2008, 583. StV 2007, 305. StV 2003, 622) betreffen ebenso wie die Entscheidung des BGH StV 2007, 633 und die von der Verteidigung angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg (StraFo 2008, 472) wesentlich andere Fallgestaltungen, in denen namentlich - anders als hier - keine neue Beschaffungskriminalität eines langjährig hartdrogensüchtigen Angeklagten zu besorgen war.
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