Rechtsprechung
BGH, 22.10.2008 - 2 StR 286/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 25 StGB; § 27 StGB
Gefährliche Körperverletzung (mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich); Täterschaft; Beihilfe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in Abgrenzung zur mittelbar täterschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung
- Judicialis
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 27 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StPO § 265
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
Mittäterschaft und Beihilfe bei gemeinsam begangener Körperverletzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 10
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14
Hooligans als kriminelle Vereinigung
Insbesondere macht Gemeinschaftlichkeit im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB aus einer Beihilfe keine Täterschaft (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08, NStZ-RR 2009, 10). - BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09
Voraussetzungen der Mittäterschaft (Abgrenzung von der Beihilfe); gefährliche …
Dass das Zusammenwirken eines Täters mit einem Gehilfen zur Erfüllung des Qualifikationsmerkmals nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ausreichen kann (vgl. dazu BGHSt 47, 383, 386), führt nicht dazu, dass der Gehilfe schon deshalb als Mittäter zu bestrafen wäre (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08, NStZ-RR 2009, 10). - BGH, 07.08.2018 - 3 StR 74/18
Abgrenzung der Tatbeiträge bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher …
Vielmehr sind auch bei der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB die Tatbeiträge nach den allgemeinen Regeln abzugrenzen; derjenige, der nur Unterstützungshandlungen für einen anderen ausführt, macht sich lediglich der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08, NStZ-RR 2009, 10;… Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, juris Rn. 68 (insoweit in BGHSt 60, 166 nicht abgedruckt)). - OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12
Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine …
Das bedeutet, dass derjenige, der nur Unterstützungshandlungen für einen anderen ausführt, sich lediglich der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig macht (BGH NStZ-RR 2009, 10).