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   BGH, 22.10.2008 - 2 StR 286/08   

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https://dejure.org/2008,8390
BGH, 22.10.2008 - 2 StR 286/08 (https://dejure.org/2008,8390)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2008 - 2 StR 286/08 (https://dejure.org/2008,8390)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08 (https://dejure.org/2008,8390)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in Abgrenzung zur mittelbar täterschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 27 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StPO § 265

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
    Mittäterschaft und Beihilfe bei gemeinsam begangener Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 10
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Insbesondere macht Gemeinschaftlichkeit im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB aus einer Beihilfe keine Täterschaft (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08, NStZ-RR 2009, 10).
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09

    Voraussetzungen der Mittäterschaft (Abgrenzung von der Beihilfe); gefährliche

    Dass das Zusammenwirken eines Täters mit einem Gehilfen zur Erfüllung des Qualifikationsmerkmals nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ausreichen kann (vgl. dazu BGHSt 47, 383, 386), führt nicht dazu, dass der Gehilfe schon deshalb als Mittäter zu bestrafen wäre (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08, NStZ-RR 2009, 10).
  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 74/18

    Abgrenzung der Tatbeiträge bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher

    Vielmehr sind auch bei der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB die Tatbeiträge nach den allgemeinen Regeln abzugrenzen; derjenige, der nur Unterstützungshandlungen für einen anderen ausführt, macht sich lediglich der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08, NStZ-RR 2009, 10; Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, juris Rn. 68 (insoweit in BGHSt 60, 166 nicht abgedruckt)).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12

    Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine

    Das bedeutet, dass derjenige, der nur Unterstützungshandlungen für einen anderen ausführt, sich lediglich der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig macht (BGH NStZ-RR 2009, 10).
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