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   BGH, 23.08.2000 - 2 StR 292/00   

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BGH, 23.08.2000 - 2 StR 292/00 (https://dejure.org/2000,6289)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2000 - 2 StR 292/00 (https://dejure.org/2000,6289)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2000 - 2 StR 292/00 (https://dejure.org/2000,6289)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.1992 - 1 StR 801/91

    Abänderung eines Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 2 StR 292/00
    Der Senat setzt daher selbst diese Gesamtfreiheitsstrafe fest (BGH, Beschl. v. 21. April 1992 - 1 StR 801/91).
  • BGH, 18.07.1989 - 5 StR 232/89

    Widerspruch bei der Bemessung der Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 2 StR 292/00
    Um ein offenkundiges Fassungsversehen, das eine Berichtigung zulassen könnte, handelt es sich nicht (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 2).
  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 46/09

    Strafzumessung (Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen); eigene

    Das Revisionsgericht kann jedoch auf die niedrigere von beiden Strafen durcherkennen, sofern auszuschließen ist, dass das Tatgericht auf eine noch niedrigere Strafe erkannt hätte (vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 12. September 1991 - 4 StR 414/91 -, vom 21. April 1992 - 1 StR 801/91 -, vom 23. August 2000 - 2 StR 292/00 -, vom 13. Dezember 2001 - 3 StR 437/01 - und zuletzt vom 14. Januar 2009 - 4 StR 579/08; jeweils m.w.N.; Meyer-Goßner aaO § 267 Rdn. 39a).
  • BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03

    Widersprüchliche Straffestsetzung; Einziehung eines Funktelefons

    Da nicht zu erkennen ist, worauf der Widerspruch beruht, ist das Urteil im Strafausspruch aufzuheben, die Strafe muß vom Tatrichter neu festgesetzt werden (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 7. Januar 1998 - 2 StR 651/97; vom 25. November 1994 - 3 StR 514/94; vom 23. August 2000 - 2 StR 292/00).
  • BGH, 13.12.2001 - 3 StR 437/01

    Änderung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe; Berichtigung; Offenkundiges

    Der Senat kann daher selbst diese Gesamtfreiheitsstrafe festsetzen (BGH Beschluss vom 23.08.2000 - 2 StR 292/00; Beschluss vom 10.10.2000 - 4 StR 369/00; Beschluss vom 13.12.2000 - 2 StR 485/00).
  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 485/00

    Jugendstarfe - Widerspruch - Offenkundiges Fassungsversehen - Festsetzung von

    Der Senat hat deshalb diese Strafe selbst festgesetzt (vgl. Beschluß des Senats vom 23. August 2000 - 2 StR 292/00).
  • BGH, 14.09.2021 - 2 StR 89/21

    Änderung des Strafausspruchs zur Gesamtfreiheitsstrafe

    Da der Senat ausschließen kann, dass die Strafkammer eine niedrigere Strafe als die in den Gründen angeführte verhängen wollte, erkennt er, auch um das Beschleunigungsgebot zu wahren, selbst auf die niedrigere der beiden in Betracht kommenden Strafen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2000 - 2 StR 292/00; vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03; vom 15. Juni 2011 - 2 StR 194/11; vom 11. September 2013 - 2 StR 298/13; vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 162/14; vom 5. Februar 2020 - 2 StR 595/19; BGH, Beschlüsse vom 21. April 1992 - 1 StR 801/91; vom 13. Dezember 2001 - 3 StR 437/01; vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 369/00; vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, jeweils in juris).
  • BGH, 25.04.2018 - 1 StR 129/18

    Verwerfung einer Revision als unbegründet; Unterschiedliche Gesamtdauer der

    Der Senat hat deshalb selbst diese Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 485/00 und vom 23. August 2000 - 2 StR 292/00).
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