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   BGH, 07.01.2015 - 2 StR 292/14   

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https://dejure.org/2015,1907
BGH, 07.01.2015 - 2 StR 292/14 (https://dejure.org/2015,1907)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2015 - 2 StR 292/14 (https://dejure.org/2015,1907)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - 2 StR 292/14 (https://dejure.org/2015,1907)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB
    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen: Hang zu erheblichen Straftaten, kein Weitergelten der höheren Anforderungen des BVerfG)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 4 StGB, SichVAbstUmsG
    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach Umsetzung des Abstandsgebotes

  • IWW

    §§ 21, ... 49 Abs. 1 StGB, § 64 StGB, § 66 StGB, § 67d Abs. 2 StGB, § 21 StGB, 49 StGB, § 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB, Art. 316f Abs. 1, Art. 316e Abs. 1 EGStGB, § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 66c StGB, § 66 Abs. 1 StGB, § 62 StGB

  • Wolters Kluwer

    Teilvollstreckung einer Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach Umsetzung des Abstandsgebotes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StGB § 66
    Teilvollstreckung einer Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 208
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 392/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (einzelfallabhängige

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - 2 StR 292/14
    Damit legt sie ersichtlich die höheren Anforderungen der "strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung" zu Grunde, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 mit der Weitergeltungsanordnung für die verfassungswidrigen gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung aufgestellt hat (siehe BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 u.a. - BVerfGE 128, 326, 404 ff.; zur Rspr. des Bundesgerichtshofs vgl. nur BGH, Urteil vom 13. März 2013 - 2 StR 392/12 m.w.N.).
  • BGH, 23.04.2013 - 5 StR 610/12

    Sicherungsverwahrung (Weitergeltungsanordnung; Gefahr der Begehung schwerer

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - 2 StR 292/14
    Der Senat besorgt entgegen der Revision nicht, dass die Strafkammer dabei aus dem Blick verloren haben könnte, dass es nach dem Wortlaut des § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB für die Gefährlichkeitsprognose auf den Zeitpunkt der Verurteilung ankommt und denkbare künftige Entwicklungen nur nach einer einzelfallbezogenen Würdigung aller Umstände in der Person des Angeklagten, seines Verhaltens und seiner - voraussichtlichen - Lebensumstände berücksichtigt werden dürfen (BGH, Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12, NStZ 2013, 522).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - 2 StR 292/14
    Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung am 1. Juni 2013 bestehen gegen die Gültigkeit und Verfassungsmäßigkeit von § 66 Abs. 1 StGB keine Bedenken mehr (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13 - NJW 2013, 3735).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 355/13

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Sicherungsverwahrung bei Verhängung

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - 2 StR 292/14
    Für danach begangene Straftaten besteht auch - anders als bei Taten, die zwar nach dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeurteilt, aber bereits vor dem 1. Juni 2013 begangen wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13 - NStZ-RR 2014, 207) - kein Anlass, die erhöhten Voraussetzungen aus Vertrauensschutzgesichtspunkten weiter gelten zu lassen.
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - 2 StR 292/14
    Damit legt sie ersichtlich die höheren Anforderungen der "strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung" zu Grunde, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 mit der Weitergeltungsanordnung für die verfassungswidrigen gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung aufgestellt hat (siehe BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 u.a. - BVerfGE 128, 326, 404 ff.; zur Rspr. des Bundesgerichtshofs vgl. nur BGH, Urteil vom 13. März 2013 - 2 StR 392/12 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB kommt es für die Gefährlichkeitsprognose auf den Zeitpunkt der Verurteilung an (näher Senat, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 1 StR 210/13, NStZ-RR 2014, 273; BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14 Rn. 18, NStZ 2015, 208, 209).

    Angesichts dessen können während des Strafvollzugs denkbare Änderungen im Verhalten des Verurteilten oder sonstiger für seine zukünftige Gefährlichkeit bedeutsamer Umstände nur herangezogen werden, wenn dafür konkrete Anhaltspunkte oder tragfähige Gründe dargelegt sind (Senat, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 275/12 Rn. 35; siehe auch Senat, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 1 StR 210/13, NStZ-RR 2014, 273 sowie BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14 Rn. 18, NStZ 2015, 208, 209 f.).

    Auf das Erfordernis einer "schweren Sexualstraftat' im Sinne der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326, 404 ff.) kommt es nicht an, weil die hier verfahrensgegenständlichen Taten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, S. 2425) am 1. Juni 2013 begangen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14 Rn. 16, NStZ 2015, 208, 209; siehe auch Beschluss vom 15. Januar 2015 - 5 StR 473/14 Rn. 2, NStZ 2015, 210).

  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Urteil im Missbrauchskomplex Münster: Neun Jahre Haft

    Die Gefährlichkeitsprognose erfordert eine Gesamtwürdigung des Persönlichkeitsbildes des Täters und seiner Symptom- und Anlasstaten und eine genaue Verhältnismäßigkeitsprüfung (BGH, Urteil vom 07.01.2015 - 2 StR 292/14 -, juris; Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 66 Rn. 59, 66).
  • BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16

    Sicherungsverwahrung (Unerheblichkeit der Ursache für die Annahme eines Hanges;

    Nach Inkrafttreten des genannten Gesetzes bestehen gegen die Gültigkeit und die Verfassungsmäßigkeit von § 66 Abs. 1 StGB keine Bedenken mehr (BGH, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, NJW 2013, 3735, 3736; vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, NStZ 2015, 208, 209).

    Anders als bei Taten, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeurteilt, aber bereits vor dem 1. Juni 2013 begangen wurden, besteht kein Anlass, die erhöhten Voraussetzungen aus Vertrauensschutzgesichtspunkten weitergelten zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 aaO mwN).

  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 3 Ws 308/18

    Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Grund für dieses Verständnis der Übergangsregelung, so der Bundesgerichtshof, seien Vertrauensschutzgesichtspunkte und das Verschlechterungsverbot (BGH, Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 617/12, juris, Rdnr. 19; Urteil vom 25. April 2013 - 5 StR 593/12, juris, Rdnr. 18; Urteil vom 11. März 2014 - 5 StR 563/13, juris, Rdnr. 13; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, juris, Rdnr. 3; Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, juris, Rdnr. 16; Beschluss vom 12. April 2017 - 2 StR 466/16, juris, Rdnr. 7).

    Durch die Neuregelungen wurden die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Schaffung der Voraussetzungen für einen behandlungsorientierten und das Abstandsgebot wahrenden Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erfüllt, wie der Bundesgerichtshof bestätigt hat (Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 123/13, juris, Rdnr. 16; Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, juris, Rdnr. 16; Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17, juris, Rdnr. 18).

  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

    cc) Sonstige Gründe, die einer Anordnung der Sicherungsverwahrung zwingend entgegenstehen könnten, ergeben sich aus dem angefochtenen Urteil nicht (vgl. zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, NStZ 2015, 208; s. ferner BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 5 StR 473/14, NStZ 2015, 210).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 196/17

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei mit objektiv ungefährlichen Scheinwaffen

    Nach dessen Inkrafttreten bestehen gegen die Gültigkeit und die Verfassungsmäßigkeit von § 66 Abs. 1 StGB keine Bedenken mehr (BGH, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, NJW 2013, 3735, 3736; vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, NStZ 2015, 208, 209; vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, juris Rn. 12).
  • OLG Hamm, 15.01.2019 - 3 Ws 54/18

    Unterbringung Sicherungsverwahrung Maßstab strikter Verhältnismäßigkeit Altfälle

    Grund für dieses Verständnis der Übergangsregelung, so der Bundesgerichtshof, seien Vertrauensschutzgesichtspunkte und das Verschlechterungsverbot (BGH, Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 617/12, juris, Rdnr. 19; Urteil vom 25. April 2013 - 5 StR 593/12, juris, Rdnr. 18; Urteil vom 11. März 2014 - 5 StR 563/13, juris, Rdnr. 13; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, juris, Rdnr. 3; Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, juris, Rdnr. 16; Beschluss vom 12. April 2017 - 2 StR 466/16, juris, Rdnr. 7).

    Durch die Neuregelungen wurden die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Schaffung der Voraussetzungen für einen behandlungsorientierten und das Abstandsgebot wahrenden Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erfüllt, wie der Bundesgerichtshof bestätigt hat (Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 123/13, juris, Rdnr. 16; Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, juris, Rdnr. 16; Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17, juris, Rdnr. 18).

  • BGH, 08.08.2017 - 5 StR 99/17

    Unerlässlichkeit der Sicherungsverwahrung (Verminderung des vom Verurteilten

    d) Sonstige Gründe, die der Anordnung von Sicherungsverwahrung zwingend entgegenstehen könnten, ergeben sich aus dem angefochtenen Urteil nicht (zum anwendbaren Recht vgl. Art. 316f Abs. 1 EGStGB; zu dem - auch in Mischfällen wie dem vorliegenden - anwendbaren Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, NStZ 2015, 208).
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