Rechtsprechung
BGH, 10.07.1996 - 2 StR 295/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Nebenklägern - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus anderen Gründen als der Fristversäumung - Geltendmachung des Anspruchs auf rechtliches Gehör von den Nebenklägern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 136
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 08.05.2008 - 3 StR 48/08
Nebenklage (Anschlusserklärung; Beiordnung eines Rechtsanwalts)
Damit war ein Anschluss als Nebenklägerin nicht mehr möglich (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 136; StraFO 2005, 513).Die bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss reichende Zeitspanne, innerhalb derer der Anschluss zulässig ist, stellt auch keine Frist dar, gegen deren Säumnis - gegebenenfalls von Amts wegen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich wäre (BGH NStZ-RR 1997, 136).
- BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02
Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht; …
Der Nebenklageberechtigte kann sich dem Verfahren bis zu dessen rechtskräftigem Abschluß (BGH NStZ-RR 1997, 136) in jeder Lage anschließen, § 395 Abs. 4 Satz 1 StPO; ob er zur Zeit des Anschlusses noch Rechtsmittel einlegen könnte, ist unerheblich (BGH, Beschluß vom 15. Mai 1998 - 2 StR 76/98;… Senge in KK 4. Aufl. § 395 Rdn. 15). - BGH, 18.03.2021 - 5 StR 222/20
Keine Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger nach Abschluss des Verfahrens
Die bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss reichende Zeitspanne, innerhalb der ein Prozesskostenhilfeantrag gestellt werden kann, ist weder bestimmt noch im Voraus bestimmbar und somit keine Frist im Sinne des § 44 StPO (BGH, Beschluss vom 10. Juli 1996 - 2 StR 295/96 (für den vergleichbaren Fall des Anschlusses als Nebenkläger.
- OLG München, 29.07.2011 - 2 Ws 913/10
Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger: Ursächlichkeit des …
Erst wenn das Verfahren insgesamt rechtskräftig abgeschlossen ist, ist der Anschluss nicht mehr möglich (BGH NStZ-RR 97, 136; StraFo 05, 513).wenn die Frist abgelaufen ist, die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet oder ihr Rechtsmittel zurückgenommen hat (BGH NStZ-RR 1997, 136;… LR-Hilger, StPO, 26. Aufl., Rn. 2 zu § 399;… KK-Senge, StPO, 6. Aufl., Rn. 2 zu § 399).
- BGH, 04.11.2020 - 6 StR 292/20
Verspätete Anschlusserklärung der Nebenklägerin
Denn die bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss reichende Zeitspanne, innerhalb derer ein Anschluss als Nebenklägerin zulässig ist, stellt - da weder bestimmt noch im voraus bestimmbar - keine Frist dar (…vgl. BGH, aaO, sowie Beschluss vom 10. Juli 1996 - 2 StR 295/96, NStZ-RR 1997, 136). - OLG München, 29.07.2011 - 2 Ws 689/11
Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger: Ursächlichkeit des …
Erst wenn das Verfahren insgesamt rechtskräftig abgeschlossen ist, ist der Anschluss nicht mehr möglich (BGH NStZ-RR 97, 136; StraFo 05, 513).wenn die Frist abgelaufen ist, die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet oder ihr Rechtsmittel zurückgenommen hat (BGH NStZ-RR 1997, 136;… LR-Hilger, StPO, 26. Aufl., Rn. 2 zu § 399;… KK-Senge, StPO, 6. Aufl., Rn. 2 zu § 399).
- BGH, 06.09.2005 - 1 StR 363/05
Kein Anschluss als Nebenklägerin nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss …
Nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss aber kann sich der Nebenklageberechtigte dem Verfahren nicht mehr anschließen (BGH, NStZ-RR 1997, 136;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 395 Rdn. 12 m. w. N.). - OLG Hamm, 03.07.2003 - 2 Ws 97/03
Nebenklage, Anschluss, nachträgliche Entscheidung; Verzögerung im Justizablauf
Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht etwa aus der von der Generalstaatsanwaltschaft zitierten Entscheidung des BGH in NStZ-RR 1997, 136. - OLG Köln, 02.12.2020 - 2 Ws 543/20
Bestimmtheit der Anschlusserklärung des Nebenklägers; Unzulässigkeit der …
Ist das Verfahren jedoch insgesamt rechtskräftig abgeschlossen, ist der Anschluss nicht mehr möglich (BGH NStZ-RR 97, 136; StraFo 05, 513).