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   BGH, 09.10.2002 - 2 StR 297/02   

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https://dejure.org/2002,3624
BGH, 09.10.2002 - 2 StR 297/02 (https://dejure.org/2002,3624)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2002 - 2 StR 297/02 (https://dejure.org/2002,3624)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - 2 StR 297/02 (https://dejure.org/2002,3624)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
    Totschlag; Anforderungen an die Urteilsgründe; Beweiswürdigung; Zirkelschluss; Gefährdung des Urteils bei Wiedergabe unwesentlicher Inhalte der Verfahrens

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung zum Tathergang - Mangelhafte Feststellungen des Tatrichters - Vermutung - Nachvollziehbarkeit der tatrichterlichen Überzeugungsbildung - Tragfähigkeit der Feststellungen - Zirkelschluss

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 358 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Zirkelschluss in der Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 49
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Karlsruhe, 12.01.2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17

    Rechtsbeschwerde gegen eine Einspruchsverwerfung in der Bußgeldhauptverhandlung

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen (BVerfGE 22, 267, 274; BGH NStZ-RR 2003, 49; Schmidt-Aßmann in Maunz/Dürig, GG, Art. 103 Rn. 67, 94 ff.).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Die Urteilsgründe dienen - auch in Aussage-gegen-Aussage Konstellationen - nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme, so dass es regelmäßig verfehlt ist, Zeugenaussagen umfänglich oder gar wörtlich wiederzugeben; dies kann die Würdigung der Beweise nicht ersetzen und mitunter sogar den Bestand eines Urteils gefährden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 297/02, NStZ-RR 2003, 49, 51; vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19 Rn. 19; BGH, Beschlüsse vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99; vom 16. Dezember 2003 - 3 StR 417/03, wistra 2004, 150; vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183).
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 557/04

    Aufklärungspflicht (Hilfsbeweisantrag); Augenscheinsbeweis; Verbot der

    Mangelt es aber an indiziellen äußeren Tatsachen, so können, wie der Senat schon im Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 297/02 (NStZ-RR 2003, 49, 50 f.) ausgeführt hat, den Angeklagten belastende Schlussfolgerungen nicht allein auf eine besonders nachdrückliche Darlegung des Tatrichters gestützt werden, er sei "überzeugt".
  • BGH, 13.05.2020 - 2 StR 367/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen die wesentlichen Beweisgrundlagen der tatrichterlichen Überzeugungsbildung in nachvollziehbarer, auf tatsächliche Ergebnisse der Beweiserhebung gestützter Argumentation wiedergeben (Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 297/02, NStZ-RR 2003, 49, 50).
  • BGH, 25.08.2022 - 1 StR 142/22

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung im Urteil)

    Geht es jedoch - wie hier - um Indizien, die das Landgericht als Beleg für die Täterschaft des Angeklagten heranzieht, müssen die schriftlichen Urteilsgründe die wesentlichen Beweisgrundlagen der tatrichterlichen Überzeugungsbildung in nachvollziehbarer, auf tatsächliche Ergebnisse der Beweiserhebung gestützter Argumentation wiedergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19 Rn. 4 und vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 297/02 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 16.11.2004 - 3 Ss 425/04

    unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Beweiswürdigung, Zirkelschluss

    Die Beweiswürdigung der Kammer lässt damit einen naheliegenden Anhaltspunkt für eine zugunsten der Angeklagten abweichende Beurteilung im Rahmen der Beweiswürdigung außer Acht (BGH NStZ-RR 2003, 49, 50).
  • OLG Hamm, 23.11.2005 - 1 Ss 367/05
    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen die wesentlichen Beweisgrundlagen der tatrichterlichen Überzeugungsbildung in nachvollziehbarer, auf tatsächliche Ergebnisse der Beweiserhebung gestützter Argumentation wiedergeben; sie müssen erkennen lassen, dass naheliegende Anhaltspunkte für eine abweichende Beurteilung gesehen und bedacht wurden; dagegen muß sich das Gericht nicht mit hypothetischen Geschehensabläufen auseinandersetzen, für die es - wie ausweislich der Urteilsgründe offensichtlich hier - in der Hauptverhandlung keine tatsächlichen Anhaltspunkte zutage getreten sind (BGH NStZ-RR 2003, 49; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 267 Rdz. 12).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2023 - 2 ORbs 35 Ss 334/23

    Anspruch auf Informationsgewährung im Bußgeldverfahren

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen (BVerfGE 22, 267, 274; BGH NStZ-RR 2003, 49; Schmidt-Aßmann in Maunz/Dürig, GG, Art. 103 Rn. 67, 94 ff.).
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 128/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung

    Einer breiten Auseinandersetzung mit dieser - angesichts der Dürftigkeit der Einlassung des Betroffenen hierzu - rein hypothetischen Möglichkeit bedurfte es nach §§ 261 StPO, 71 Abs. 1 OWiG nicht (vgl. nur: BGH Beschl. v. 09.10.2002 - 2 StR 297/02).
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