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   BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82   

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https://dejure.org/1982,5910
BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82 (https://dejure.org/1982,5910)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1982 - 2 StR 30/82 (https://dejure.org/1982,5910)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 (https://dejure.org/1982,5910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eingreifen des Revisionsgerichts bei in sich rechtsfehlerhaften Strafzumessungserwägungen oder Abwägungspflichtverletzung bezüglich der Tatumstände durch den Tatrichter - Berücksichtigung der "Schrittmacherrolle" des Mitangeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 102
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82
    Das Revisionsgericht kann in der Regel nur eingreifen, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 25.10.1977 - 1 StR 420/77

    Enger Zusammenhang zwischen einzelnen Taten als Strafmilderungskriterium -

    Auszug aus BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82
    Indessen bedürfen ungewöhnlich hohe Strafen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, welche die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1977 - 1 StR 420/77 - und 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78

    Rüge wegen des Auftretens von mittelbaren statt der unmittelbaren Tatzeugen -

    Auszug aus BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82
    Indessen bedürfen ungewöhnlich hohe Strafen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, welche die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1977 - 1 StR 420/77 - und 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

    Auszug aus BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82
    Der Strafausspruch war deshalb aufzuheben und die Sache - wenngleich sich das Verfahren nun nur noch gegen einen Erwachsenen richtet - an eine andere Jugendkammer zurückzuverweisen (BGH, Urteil vom 4. November 1981 - 2 StR 242/81 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen

    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die das Abweichen vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2020 - 1 StR 445/20 Rn. 5; vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10 Rn. 5; vom 11. Oktober 1985 - 2 StR 518/85 Rn. 4 und vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 Rn. 3).
  • BGH, 20.09.2010 - 4 StR 278/10

    Strafzumessung (Begründungsbedarf bei außergewöhnlich hohen Strafen; mildernde

    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (BGH, Beschluss vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82, StV 1983, 102; Beschluss vom 11. Oktober 1985 - 2 StR 518/85, StV 1986, 57; Beschluss vom 6. Oktober 1993 - 3 StR 270/93, BGHR StGB § 222 Strafzumessung 1).
  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 619/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Das Revisionsgericht kann in der Regel nur eingreifen, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke unberücksichtigt läßt (BGHSt 17, 35, 36; BGH, Beschluß vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 - ständige Rechtsprechung).

    Ungewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Begründung, die das Abweichen vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1977 - 1 StR 420/77 - und 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - Beschluß vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 -).

  • BGH, 21.12.2020 - 1 StR 445/20

    Strafzumessung (besondere Darstellungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen

    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10 Rn. 5; vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04 Rn. 2; vom 6. Oktober 1993 - 3 StR 270/93 Rn. 6; vom 11. Oktober 1985 - 2 StR 518/85 Rn. 4 und vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 Rn. 3).
  • BGH, 11.10.1985 - 2 StR 518/85

    Erfordernis einer besonderen Rechtfertigung außergewöhnlich hoher Strafen in den

    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen jedoch einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, welche die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH, Beschluß vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 = Strafverteidiger 1983, 102; Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 503/84).
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