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BGH, 28.10.1992 - 2 StR 300/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versuchter Totschlag in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung - Verstoß gegen das Waffengesetz - Objektives Vorliegen einer Notwehrlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1993, 241
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11
Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten
Die Notwendigkeit eines Warnschusses kann aber nur dann angenommen werden, wenn ein solcher Schuss auch dazu geeignet gewesen wäre, den Angriff endgültig abzuwehren (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 2 StR 300/92, StV 1993, 241, 242). - BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
Festnahmerecht nach § 127 StPO
e) Dagegen wäre der Angeklagte (nur) wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) zu bestrafen, wenn sich D. gegen seine rechtmäßige "Fixierung" am Boden - gegen die ihm kein Notwehrrecht zustand (vgl. BGH StV 1993, 241, 242; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1998 - 5 StR 52/98; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 599; OLG Hamm NStZ 1998, 370) - tätlich zur Wehr gesetzt hat oder wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann. - OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12
Klageerzwingung: Voraussetzungen an den Vortrag des Antragstellers (hier: …
Die Notwendigkeit eines Warnschusses besteht aber nur dann, wenn ein solcher Schuss auch dazu geeignet gewesen wäre, den Angriff endgültig abzuwehren (BGH, StV 1993, 241, 242; NStZ 2005, 31).