Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.09.2009

Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09   

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https://dejure.org/2009,10280
BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09 (https://dejure.org/2009,10280)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2009 - 2 StR 305/09 (https://dejure.org/2009,10280)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 305/09 (https://dejure.org/2009,10280)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 357 StPO; § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB
    Erstreckung des Erfolgs der Revision auf Mitangeklagte bei fehlerhafter Anwendung der Regeln über den Vorwegvollzug einer Maßregel (Orientierung am Halbstrafen-Zeitpunkt)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Ausspruchs über den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe bei fehlender Orientierung am Halbstrafen-Zeitpunkt bei Festsetzung des vorab zu vollziehenden Teils der Strafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines Ausspruchs über den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe bei fehlender Orientierung am Halbstrafen-Zeitpunkt bei Festsetzung des vorab zu vollziehenden Teils der Strafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 118
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 87/09

    Urteilsformel (Anrechnung erlittener Untersuchungshaft)

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09
    Der 5. Strafsenat hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 5 ARs 57/09 - mitgeteilt, der beabsichtigten Entscheidung stehe Rechtsprechung des Senats nicht entgegen; der Senat halte aber an seinen Entscheidungen vom 9. Oktober 2007 - 5 StR 374/07 - und vom 24. März 2009 - 5 StR 87/09 - für die dort gegebenen, abweichenden Fallgruppen fest.

    b) Der Senat hat Zweifel, ob der Beschluss des 5. Strafsenats vom 24. März 2009 - 5 StR 87/09 - einer Erstreckung im vorliegenden Fall nicht entgegenstünde.

  • BGH, 24.11.2009 - 4 ARs 18/09

    Erstreckung der Revision bei Verstoß gegen § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09
    Der 4. Strafsenat hat mit Beschluss vom 24. November 2009 - 4 ARs 18/09 - mitgeteilt, der beabsichtigten Entscheidung stehe Rechtsprechung des Senats nicht entgegen, der Senat habe aber Bedenken gegen eine Erstreckung, da die Entscheidung über den Vorwegvollzug gemäß § 67 Abs. 3 Satz 1 StGB vom Vollstreckungsgericht geändert werden könne und im Übrigen die Feststellung der erforderlichen Therapiedauer stets auf individuellen Erwägungen beruhe.
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 339/09

    Bemessung des Vorwegvollzuges (keinerlei Spielraum des Tatrichters)

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09
    Da die erforderliche Therapiedauer vom Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt ist, kann der Senat den Berechnungsfehler entsprechend § 354 Abs. 1 StGB selbst korrigieren (BGH, Beschl. vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07; Beschl. vom 2. September 2009 - 5 StR 339/09).
  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 374/07

    Gebotene Neuentscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09
    Der 5. Strafsenat hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 5 ARs 57/09 - mitgeteilt, der beabsichtigten Entscheidung stehe Rechtsprechung des Senats nicht entgegen; der Senat halte aber an seinen Entscheidungen vom 9. Oktober 2007 - 5 StR 374/07 - und vom 24. März 2009 - 5 StR 87/09 - für die dort gegebenen, abweichenden Fallgruppen fest.
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09
    Da die erforderliche Therapiedauer vom Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt ist, kann der Senat den Berechnungsfehler entsprechend § 354 Abs. 1 StGB selbst korrigieren (BGH, Beschl. vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07; Beschl. vom 2. September 2009 - 5 StR 339/09).
  • BGH, 13.10.2009 - 5 ARs 57/09

    Anfrageverfahren; Erstreckung einer Durchentscheidung des Revisionsgerichts auf

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09
    Der 5. Strafsenat hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 5 ARs 57/09 - mitgeteilt, der beabsichtigten Entscheidung stehe Rechtsprechung des Senats nicht entgegen; der Senat halte aber an seinen Entscheidungen vom 9. Oktober 2007 - 5 StR 374/07 - und vom 24. März 2009 - 5 StR 87/09 - für die dort gegebenen, abweichenden Fallgruppen fest.
  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 233/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Begriff der Ungeeignetheit zum Führen von

    Zwar liegt den Maßregelanordnungen auch das rechtsfehlerhafte Verständnis der "Ungeeignetheit" gemäß § 69 Abs. 1 StGB zugrunde, so dass eine Erstreckung nach § 357 StPO rechtlich in Erwägung gezogen werden könnte (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 305/09, NStZ-RR 2010, 118).
  • BGH, 23.06.2015 - 1 StR 243/15

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Dauer des Vollwegverzugs)

    Eine Revisionserstreckung auf den nichtrevidierenden Mitangeklagten nach § 357 StPO (zur vergleichbaren Rechtsfrage bei § 69 Abs. 1 StGB Senatsurteil vom 4. November 2014 - 1 StR 233/14) findet nicht statt, da sich die Dauer des Vorwegvollzuges nach der jeweils individuellen Therapiedauer richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 4 ARs 18/09; umfassend zur Problematik BGH, Beschlüsse vom 23. September 2009 - 2 StR 305/09, NStZ 2010, 32 und vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 305/09, NStZ-RR 2010, 118 mwN).
  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 412/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (Teilvorwegvollzug)

    Da die erforderliche Therapiedauer vom Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt ist, kann der Senat den Berechnungsfehler entsprechend § 354 Abs. 1 StGB selbst korrigieren (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 305/09 mwN).
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   BGH, 23.09.2009 - 2 StR 305/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5485
BGH, 23.09.2009 - 2 StR 305/09 (https://dejure.org/2009,5485)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2009 - 2 StR 305/09 (https://dejure.org/2009,5485)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2009 - 2 StR 305/09 (https://dejure.org/2009,5485)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erstrecken der Aufhebung eines Urteils wegen eines Rechtsfehlers bei der Anwendung des § 67 Abs. 2 S. 2 und 3 Strafgesetzbuch (StGB) auf einen nicht revidierenden Mitangeklagten gem. § 357 S. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 64; ; StGB § 67; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 3; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 357; ; StPO § 357 Satz 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 67 Abs. 2 S. 2, 3; StPO § 357 S. 1
    Erstrecken der Aufhebung eines Urteils wegen eines Rechtsfehlers bei der Anwendung des § 67 Abs. 2 S. 2 und 3 Strafgesetzbuch ( StGB ) auf einen nicht revidierenden Mitangeklagten gem. § 357 S. 1 Strafprozessordnung ( StPO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 32
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 339/09

    Bemessung des Vorwegvollzuges (keinerlei Spielraum des Tatrichters)

    Auszug aus BGH, 23.09.2009 - 2 StR 305/09
    Da dem Tatrichter insoweit ein Ermessen nicht eingeräumt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 2. September 2009 - 5 StR 339/09) und die erforderliche Therapiedauer hier festgestellt ist, kann der Senat den Berechnungsfehler entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst korrigieren (BGH, Beschl. v. 15. November 2007 - 3 StR 390/07; v. 2. September 2009 - 5 StR 339/09).
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 23.09.2009 - 2 StR 305/09
    Da dem Tatrichter insoweit ein Ermessen nicht eingeräumt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 2. September 2009 - 5 StR 339/09) und die erforderliche Therapiedauer hier festgestellt ist, kann der Senat den Berechnungsfehler entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst korrigieren (BGH, Beschl. v. 15. November 2007 - 3 StR 390/07; v. 2. September 2009 - 5 StR 339/09).
  • BGH, 03.03.2008 - 5 StR 52/08

    Vorwegvollzug der Maßregel (Ausschluss der Strafaussetzung zum

    Auszug aus BGH, 23.09.2009 - 2 StR 305/09
    Für einen denkbaren "Ausnahmefall" (vgl. BGH, Beschl. v. 3. März 2008 - 5 StR 52/08) sind Anhaltspunkte nicht ersichtlich.
  • BGH, 24.11.2009 - 4 StR 422/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht;

    Das vom 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 23. September 2009 - 2 StR 305/09 gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG eingeleitete Anfrageverfahren zur Erstreckung im Fall eines Rechtsfehlers bei der Anwendung des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB n.F. bezieht sich ausdrücklich nur auf die Fälle, in denen sich, abweichend von der vorliegenden Fallgestaltung, die voraussichtliche Dauer der erforderlichen Unterbringung auch für den Nichtrevidenten aus den Urteilsgründen ergibt.
  • BGH, 23.06.2015 - 1 StR 243/15

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Dauer des Vollwegverzugs)

    Eine Revisionserstreckung auf den nichtrevidierenden Mitangeklagten nach § 357 StPO (zur vergleichbaren Rechtsfrage bei § 69 Abs. 1 StGB Senatsurteil vom 4. November 2014 - 1 StR 233/14) findet nicht statt, da sich die Dauer des Vorwegvollzuges nach der jeweils individuellen Therapiedauer richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 4 ARs 18/09; umfassend zur Problematik BGH, Beschlüsse vom 23. September 2009 - 2 StR 305/09, NStZ 2010, 32 und vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 305/09, NStZ-RR 2010, 118 mwN).
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