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   BGH, 29.09.2015 - 2 StR 309/15   

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https://dejure.org/2015,34435
BGH, 29.09.2015 - 2 StR 309/15 (https://dejure.org/2015,34435)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2015 - 2 StR 309/15 (https://dejure.org/2015,34435)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2015 - 2 StR 309/15 (https://dejure.org/2015,34435)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 240 Abs. 1 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 2 StGB
    Rücktritt vom Versuch der Nötigung (Rücktritt des Mittäters; fehlgeschlagener Versuch: Maßgeblichkeit des subjektiven Rücktrittshorizont des einzelnen Täters)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt - und der fehlgeschlagene Versuch

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14

    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch;

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 2 StR 309/15
    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105).
  • BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15

    Bildung einer Gesamtstrafe (Zusammentreffen von Geld- und Freiheitsstrafe:

    aa) Fehlgeschlagen ist der Versuch, wenn die Tat nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Verfügung stehenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt wird und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung der Tat nicht mehr für möglich hält (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 StR 309/15; Beschluss vom 9. April 2015 - 2 StR 402/14, StraFo 2015, 291; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 105/14, NStZ-RR 2014, 240).
  • BayObLG, 20.02.2023 - 202 ObOWi 1584/22

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Bußgeldverfahren

    Der auch im Bußgeldverfahren (vgl. KK-StPO/Gericke 9. Aufl. § 357 Rn. 22; BeckOK-StPO/Wiedner [46. Edition - Stand: 01.01.2023] § 357 Rn. 1; Göhler/Seitz/Bauer a.a.O. § 79 Rn. 36, jeweils m.w.N.) anzuwenden Vorschrift des § 357 StPO liegt der Gedanke zugrunde, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Durchbrechung der Rechtskraft aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit geboten erscheint, um - das Rechtsgefühl verletzende - Ungleichheiten bei der Aburteilung mehrerer Personen zu vermeiden (st.Rspr. vgl. neben BGHSt 12, 335, 341 = NJW 1959, 894 u. 20, 77, 80 = NJW 1965, 52 u.a. BGH, Beschluss vom 29.09.2015 - 2 StR 309/15 bei juris = BeckRS 2015, 19173; 15.12.2021 - 1 StR 362/21 = StraFo 2022, 159 = wistra 2022, 342 = BeckRS 2021, 47136).
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