Rechtsprechung
BGH, 28.01.2005 - 2 StR 314/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 400 StPO
Zulässigkeit der Revision der Nebenklage (Beschwer; zulässiges Ziel; zum Anschluss berechtigende Norm) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Revision wegen fehlender Angabe der Unrichtigkeit der Anwendung einer Rechtsnorm im Rechtsmittel des Nebenklägers; Unzulässigkeit der Revision wegen verspäteten Eingangs der Revisionsbegründung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 400 Abs. 1
Unzulässigkeit der Nebenklägerrevision bei unzureichender Rechtsmittelbegründung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 28.01.2005 - 2 StR 314/04
- BGH, 01.03.2005 - 2 StR 314/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90
Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum …
Auszug aus BGH, 28.01.2005 - 2 StR 314/04
Wenn ein Rechtsmittel des Nebenklägers aber nicht angibt, dass eine Rechtsnorm, deren Verletzung zum Anschluss als Nebenkläger berechtigen würde, nicht oder nicht richtig angewandt worden sei, ist es unzulässig (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 1, 2, 5 und § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2). - BGH, 07.10.1987 - 3 StR 424/87
Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen unzulässigem Revisionsbegehren
Auszug aus BGH, 28.01.2005 - 2 StR 314/04
Wenn ein Rechtsmittel des Nebenklägers aber nicht angibt, dass eine Rechtsnorm, deren Verletzung zum Anschluss als Nebenkläger berechtigen würde, nicht oder nicht richtig angewandt worden sei, ist es unzulässig (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 1, 2, 5 und § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2). - BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Auszug aus BGH, 28.01.2005 - 2 StR 314/04
Wenn ein Rechtsmittel des Nebenklägers aber nicht angibt, dass eine Rechtsnorm, deren Verletzung zum Anschluss als Nebenkläger berechtigen würde, nicht oder nicht richtig angewandt worden sei, ist es unzulässig (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 1, 2, 5 und § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2).
- BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07
Unzulässige Revision der Nebenklage
Ein Ausnahmefall, in dem auf eine Klarstellung verzichtet werden könnte (…vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2), liegt nicht vor, denn es besteht ungeachtet des umfassenden Aufhebungsantrags die Möglichkeit, dass mit dem Rechtsmittel lediglich ein anderes Strafmaß erstrebt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2005 - 2 StR 314/04).
Rechtsprechung
BGH, 01.03.2005 - 2 StR 314/04 (1) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 345 Abs. 1 StPO; § 44 StPO
Beginn der Revisionsbegründungsfrist (rechtzeitige Einlegung der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einhaltung der Revisionseinlegungsfrist
- Judicialis
StPO § 400
- rechtsportal.de
StPO § 345 Abs. 1 § 401 Abs. 2
Beginn der Revisionsbegründungsfrist bei Wiedereinsetzung für den Nebenkläger - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 28.01.2005 - 2 StR 314/04
- BGH, 01.03.2005 - 2 StR 314/04 (1)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung - …
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - 2 StR 314/04
In diesen Fällen beginnt die Begründungsfrist erst mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung bewilligenden Beschlusses (st. Rspr.; vgl. BGHSt 30, 335, 338).