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   BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88   

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https://dejure.org/1988,1141
BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88 (https://dejure.org/1988,1141)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1988 - 2 StR 315/88 (https://dejure.org/1988,1141)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1988 - 2 StR 315/88 (https://dejure.org/1988,1141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung - Anforderungen an Eignung einer Beweisbehauptung durch Wahrunterstellung - Anforderungen an Gebotenheit einer Sachaufklärung durch das Gericht - Verfahrensfehler durch Zurückweisung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1045
  • MDR 1988, 981
  • StV 1989, 238
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.02.1982 - 2 StR 611/81

    Rechtliche Wirkungen von Unklarheiten und Lücken in Urteilsfeststellungen -

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88
    Die Sachaufklärung ist dann vorrangig (BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81; Beschluß vom 5. Februar 1982 - 2 StR 611/81).
  • BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung -

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88
    Die Sachaufklärung ist dann vorrangig (BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81; Beschluß vom 5. Februar 1982 - 2 StR 611/81).
  • BGH, 12.10.1954 - 1 StR 242/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88
    Es ist bereits fraglich, ob die erste polizeiliche Mitteilung über die Befragung der Ehefrau, des Vaters und eines Nachbarn des Angeklagten ausreichte, um den Schluß zu ziehen, diese Zeugen würden auch bei einer richterlichen Vernehmung, bei der das Beweisthema ausführlich erörtert wird und die Verteidigung Gelegenheit hat, den Zeugen Vorhalte zu machen, keine sachdienlichen Angaben machen können (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1954 - 1 StR 242/54), zumal nach einer späteren Mitteilung der Polizei u.a. zwei dieser Zeugen sich bereiterklärt hatten, vor dem Landgericht auszusagen.
  • BGH, 19.04.1956 - 4 StR 92/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88
    Jedenfalls durfte die Strafkammer aus der ersten polizeilichen Mitteilung nicht den Schluß ziehen, auch die anderen , von der Polizei nicht befragten Zeugen, insbesondere der Schwager des Angeklagten, der als Zeuge für konkrete Ereignisse benannt worden war, würden keine zuverlässigen Angaben mehr machen können (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. April 1956 - 4 StR 92/56, teilweise abgedruckt in GA 1956, 384).
  • BGH, 13.08.1968 - 1 StR 249/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88
    Wie sich aber bereits aus der Bedeutung des Begriffs "völlig ungeeignet" ergibt, muß es sich um Beweismittel handeln, deren Inanspruchnahme von vornherein gänzlich nutzlos wäre, so daß die Erhebung des Beweises sich in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müßte (vgl. BGH in GA 1956, 384; BGH, Urteil vom 13. August 1968 - 1 StR 249/68).
  • BGH, 26.02.1975 - 3 StR 414/74

    Ungeeignetheit eines Beweismittels - Verbot der antizipierten Beweiswürdigung -

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88
    Da die Ablehnung eines Beweisantrags mit der Begründung, das Beweismittel sei völlig ungeeignet, zwangsläufig eine vorweggenommene Beweiswürdigung enthält, ist bei der Entscheidung ein strenger Maßstab anzulegen (BGH, Urteil vom 26. Februar 1975 - 3 StR 414/74; vgl. KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 76 m.w.N.).
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 223/75

    Beurteilung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Überschreitung des Maßes

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88
    Das sonstige Ergebnis der Beweisaufnahme darf hierzu nicht herangezogen werden (BGH, Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80

    Anforderungen an die Wahrunterstellung im Strafprozeß

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88
    Ob hierin bereits eine unzulässige Einschränkung oder Veränderung der Beweisbehauptung liegt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 4; BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80; BGH, Beschluß vom 24. März 1982 - 2 StR 132/82; Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 320/84; Beschluß vom 14. Juni 1985 - 2 StR 274/85), kann dahinstehen.
  • BGH, 24.03.1982 - 2 StR 132/82

    Umfang der Wahrunterstellung bei Ablehnung eines Beweisantrages durch ein Gericht

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88
    Ob hierin bereits eine unzulässige Einschränkung oder Veränderung der Beweisbehauptung liegt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 4; BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80; BGH, Beschluß vom 24. März 1982 - 2 StR 132/82; Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 320/84; Beschluß vom 14. Juni 1985 - 2 StR 274/85), kann dahinstehen.
  • BGH, 11.07.1984 - 2 StR 320/84

    Rechtfertigung der Ablehnung eines Beweisantrages durch Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88
    Ob hierin bereits eine unzulässige Einschränkung oder Veränderung der Beweisbehauptung liegt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 4; BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80; BGH, Beschluß vom 24. März 1982 - 2 StR 132/82; Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 320/84; Beschluß vom 14. Juni 1985 - 2 StR 274/85), kann dahinstehen.
  • BGH, 14.06.1985 - 2 StR 274/85

    Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

  • BGH, 13.10.1987 - 5 StR 254/87

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags aufgrund unzulässiger Inhaltsauslegung

  • BGH, 19.07.2005 - 4 StR 164/05

    Beweisantragsrecht (unzulässige Wahrunterstellung; Erwiesenheit; unzulässige

    Es kann dahinstehen, ob darin, daß das Landgericht nur die Tatsache, daß es ein Gespräch des behaupteten Inhalts zwischen der Nebenklägerin und deren Bruder gegeben hat, als erwiesen betrachtet hat, nicht aber auch den Inhalt der Äußerungen der Nebenklägerin, eine unzulässige Einschränkung oder Veränderung der Beweisbehauptung liegt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10, 19 m.w.N.).

    Dies ist der Fall, wenn die Beweisbehauptung wegen ungeklärter Umstände für eine Sachbehandlung durch Wahrunterstellung ungeeignet ist (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10, 32).

    Vielmehr ist dann die Sachaufklärung vorrangig (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10).

  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Beweismittel dann als völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO anzusehen, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 4; für die Genomanalyse vgl.: BGHSt 37, 157 f; NStZ 1991, 399).

    Ein etwaiger Vorrang der Sachaufklärung (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10) bestand deshalb nicht.

  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Völlig ungeeignet ist ein Beweismittel, wenn seine Verwendung zur Sachaufklärung nichts beizutragen vermag, so dass die Beweiserhebung nutzlos wäre (BVerfG NStZ 2004, 214, 215; BGHSt 14, 339, 342 = NJW 1960, 1582; BGH NJW 1989, 1045, 1046; BGH NStZ 1984, 564; 1993, 395, 396; 1995, 45; 1995, 97; 2008, 116; BGH NStZ-RR 1997, 304; 2002, 242; BGH StV 1993, 508; 1996, 368; 1999, 303).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    Die völlige Ungeeignetheit muß sich aus dem Beweismittel im Zusammenhang mit der Beweisbehauptung selbst ergeben; das sonstige Ergebnis der Beweisaufnahme darf hierzu nicht herangezogen werden (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 4 m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2004 - 4 StR 309/04

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (fehlerhafte Ablehnung durch

    a) Die Annahme des Landgerichts, die Zeugin sei, soweit es den genauen Wortlaut der Äußerung der Nebenklägerin betrifft, ein völlig ungeeignetes Beweismittel im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 4 m.w.N.), begegnet schon deshalb durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil es einen allgemeinen Erfahrungssatz, daß ein Zeuge nach Ablauf "von vielen Jahren" (hier: nach mehr als acht Jahren) den Wortlaut der Äußerung nicht mehr zuverlässig wiedergeben kann, nicht gibt.
  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    Deshalb darf ein dem Angeklagten günstiger Schluss nicht allein mit der Begründung versagt werden, es sei mit Rücksicht auf solche Umstände ein anderer Schluss möglich, wenn diese Umstände weder feststehen noch von der Beweisbehauptung umfasst werden (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2005 - 4 StR 164/05 Rn. 6 f. (Entlastung des Angeklagten durch die Geschädigte gegenüber ihrem Bruder, um diesen zu schützen) und vom 14. August 1996 - 3 StR 262/96 Rn. 6, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 32 (Einschätzung der Nebenklägerin, dass der Angeklagte keinen Analverkehr erzwungen habe, vor dem Gespräch mit einer Lebensberaterin); Urteile vom 6. Juli 1988 - 2 StR 315/88 Rn. 8, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10 (Verständigungsschwierigkeiten und Missverständnis bei polizeilicher Vernehmung) und vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81, NStZ 1982, 213 (hellhöriges Hotelzimmer); vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 112/04 Rn. 19 und vom 17. August 2011 - 5 StR 263/11 Rn. 18; Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 420/98 Rn. 17; LR StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 291; KK StPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 194).
  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 547/01

    Ablehnung eines Beweisantrags; Aufklärungspflicht; völlig ungeeignetes

    Ein geminderter; geringer oder zweifelhafter Beweiswert darf nicht mit völliger Ungeeignetheit gleichgesetzt werden (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 4, 12, 13, 14, 15, 16).
  • BGH, 07.01.2004 - 5 StR 391/03

    Unzureichende Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (strenger

    Die völlige Ungeeignetheit muß sich aus dem Beweismittel im Zusammenhang mit der Beweisbehauptung selbst ergeben (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 4).
  • BGH, 04.06.1996 - 4 StR 242/96

    Beweisantrag - Unglaubwürdigkeit des Mitangeklagten - Beweistatsache -

    In solchen Fällen läßt sich ein zutreffendes Bild von der Beweisperson meist nur dadurch gewinnen, daß über diese Tatsachen Beweis erhoben wird, es sei denn, sie sind für die Entscheidung ohne Bedeutung (BGH MDR 1988, 981; 1990, 98; StV 1990, 293; NStZ 1992, 28).
  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 123/93

    Annahme der völligen Ungeeignetheit eines Beweismittels - Zulässigkeit der

    Ist ein Zeuge benannt, so kommt es darauf an, ob Umstände vorliegen, die eindeutig dagegen sprechen, er könne im Falle einer Aussage vor Gericht etwas zur Sachaufklärung beitragen (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH GA 1956, 384, 385; BGH, Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz MDR 1978, 281; BGH, Urt. vom 6. Juli 1988 - 2 StR 315/88 - bei Miebach NStZ 1989, 219; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 601 ff.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 278 f.; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 76).
  • BGH, 02.02.1993 - 5 StR 38/93

    Beweisaufnahme - Behauptung - Vermutung - Beweisermittlungsantrag

  • BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89

    Beweiserhebung - Urteilsverkündung - Wahrunterstellung - Beweisbehauptung

  • BGH, 03.10.1989 - 4 StR 394/89

    Schuldfähigkeit - Sachverständigenbeurteilung - Hirnverletzung -

  • BGH, 02.03.1993 - 1 StR 860/92

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen bei falschen Angaben zu seinem

  • KG, 19.12.1996 - 1 Ss 255/96

    Abgrenzung zwischen Beweis- und Beweisermittlungsantrag; Ablehnung eines

  • BGH, 08.12.1989 - 2 StR 526/89

    Unangemessene Behandlung durch einen Würgegriff - Folgen des Fehlens

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