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   BGH, 09.07.1997 - 2 StR 315/97   

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https://dejure.org/1997,7128
BGH, 09.07.1997 - 2 StR 315/97 (https://dejure.org/1997,7128)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1997 - 2 StR 315/97 (https://dejure.org/1997,7128)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 2 StR 315/97 (https://dejure.org/1997,7128)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Rechtsfehlerhaftigkeit bei strafschärfender Berücksichtigung eines Aufenthaltes im Asylantenheim

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 17

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - 2 StR 315/97
    Zwar hätte auch die Schwere der Schuld die Verhängung von Jugendstrafe erfordert; doch läßt sich - trotz des für sich genommen nicht zu beanstandenden Strafmaßes - nicht mit Sicherheit ausschließen, daß die fehlerhafte Annahme schädlicher Neigungen die Höhe der Strafe zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt hat (BGHSt 16, 261, 262 f [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 2, 5 bis 7).
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - 2 StR 315/97
    Zwar hätte auch die Schwere der Schuld die Verhängung von Jugendstrafe erfordert; doch läßt sich - trotz des für sich genommen nicht zu beanstandenden Strafmaßes - nicht mit Sicherheit ausschließen, daß die fehlerhafte Annahme schädlicher Neigungen die Höhe der Strafe zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt hat (BGHSt 16, 261, 262 f [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 2, 5 bis 7).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit -

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - 2 StR 315/97
    Zwar hätte auch die Schwere der Schuld die Verhängung von Jugendstrafe erfordert; doch läßt sich - trotz des für sich genommen nicht zu beanstandenden Strafmaßes - nicht mit Sicherheit ausschließen, daß die fehlerhafte Annahme schädlicher Neigungen die Höhe der Strafe zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt hat (BGHSt 16, 261, 262 f [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 2, 5 bis 7).
  • BGH, 06.04.1988 - 3 StR 77/88

    Erfordernis der Feststellung schädlicher Neigungen für die Anwendung von

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - 2 StR 315/97
    Zwar hätte auch die Schwere der Schuld die Verhängung von Jugendstrafe erfordert; doch läßt sich - trotz des für sich genommen nicht zu beanstandenden Strafmaßes - nicht mit Sicherheit ausschließen, daß die fehlerhafte Annahme schädlicher Neigungen die Höhe der Strafe zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt hat (BGHSt 16, 261, 262 f [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 2, 5 bis 7).
  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07

    Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut

    Schwere und besonders schwere Brandstiftung sowie schwerer Raub sind Verbrechen, deren Begehung im Regelfall die Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld rechtfertigt (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 215; Senatsbeschluss vom 9. Juli 1997 - 2 StR 315/97; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 475).
  • BGH, 03.09.1997 - 2 StR 343/97

    Schädliche Neigung eines Jugendlichen nach einem Bandenausstieg

    Doch läßt sich nicht mit Sicherheit ausschließen, daß die fehlerhafte Annahme schädlicher Neigungen die Höhe der Strafe zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juli 1997 - 2 StR 315/97 - m.w.N.).
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