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   BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16   

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https://dejure.org/2016,49948
BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16 (https://dejure.org/2016,49948)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2016 - 2 StR 316/16 (https://dejure.org/2016,49948)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16 (https://dejure.org/2016,49948)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Abs. 2 JGG; § 46 Abs. 1, Abs. 3 StGB
    Bildung einer Einheitsjugendstrafe (erforderliche von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung auch für die früher abgeurteilten Taten); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 2 JGG
    Jugendstrafsache: Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, § 31 Abs. 2 JGG, § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG

  • Wolters Kluwer

    Durchgreifende rechtliche Bedenken gegen die Ausführungen zur Höhe einer Einheitsjugendstrafe

  • rewis.io

    Jugendstrafsache: Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchgreifende rechtliche Bedenken gegen die Ausführungen zur Höhe einer Einheitsjugendstrafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 3 ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Durchgreifende rechtliche Bedenken gegen die Ausführungen zur Höhe einer Einheitsjugendstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Jugendstrafsache: Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Die "einbezogene Jugendstrafe", oder: So passt es nicht

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Urteil der Jugendkammer ist ganz schön daneben gegangen!"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe - und die früheren Verurteilungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 539
  • StV 2017, 716
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91

    Verlieren der Wirkung eines in ein anderes Urteil einbezogenen Urteils im

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16
    Dabei hat der Tatrichter eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorzunehmen (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 4, 5).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16
    Ist - wie hier - in der einzubeziehenden Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen worden, sind sämtliche Entscheidungen unter Neubewertung zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16
    Dabei hat der Tatrichter eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorzunehmen (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 4, 5).
  • BGH, 16.06.2020 - 4 StR 228/20

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (Bestimmung der Einheitsjugendstrafe)

    Ist in der einzubeziehenden Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen worden, sind sämtliche Entscheidungen unter Neubewertung zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539; Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 2 StR 274/15 Rn. 5; Beschluss vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43; Schatz in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 31 Rn. 22, 39, 49 f. mwN).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 176/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Bewaffnung beim Totschlag)

    Die Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Angeklagte bewusst mit dem Messer bewaffnete, bevor er das Tatopfer aufsuchte, bei der Strafzumessung verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn anders als etwa beim Raub gemäß § 250 Abs. 1 a) und b), Abs. 2 StGB ist der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei § 212 StGB nicht Tatbestandsmerkmal (vgl. zum Tatbestand des Raubes BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16; vom 16. März 2007 - 2 StR 35/07, StV 2007, 410; und vom 10. August 1999 - 4 StR 345/99).
  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 591/21

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Strafzumessung

    Dies lässt besorgen, dass das Landgericht nicht - wie erforderlich - die Gesamtheit der Straftaten neu gewertet und zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539; vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683; und vom 30. Juli 2020 - 6 StR 191/20).
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